Kauf und Lieferung von Büromaterial
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 02.11.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Mühlhausen
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 09.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Register, Rechnungsbücher, Ordner, Formulare und anderes bedrucktes Büromaterial aus Papier oder Pappe (22800000)
- Bürobedarf (30192000)
- Bürobedarf aus Papier und andere Artikel (30199000)
- Briefkörbe und Schreibtischzubehör (39260000)
- Bekanntmachung
- subreport-elvis.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25910890
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 1 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Mühlhausen in Thüringen beschafft Büromaterial zur Lieferung im Jahr 2026. Angaben zu Umfang und geschätztem Auftragswert sind nicht enthalten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Kauf und Lieferung von Büromaterial für die Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen 2026 Kauf und Lieferung von Büromaterial für die Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen 2026
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Kauf und Lieferung von Büromaterial für die Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen 2026
Kauf und Lieferung von Büromaterial für die Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen 2026 Kauf und Lieferung von Büromaterial für die Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen 2026
Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
1 Datei laut Portal · Stand 09.10.2026| Sonstiges | - |
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25910890
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.