IT-Betrieb, Anwendersupport und Sicherheitsüberwachung für Infrastruktur und Arbeitsplätze
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 06.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 5
- Auftraggeber
- ONTRAS Gastransport GmbH
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 08.10.2026
- CPV-Codes
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- Computeranlagen und Zubehör (30200000)
- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Informationstechnologiedienste (72222300)
- Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste (72250000)
- Help-Desk und Unterstützungsdienste (72253000)
- Systemunterstützung (72253200)
- Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
- Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste (72510000)
- Verwaltung von Computeranlagen (72514000)
- Computerunterstützung und -beratung (72600000)
- Computerunterstützung (72610000)
- Computernetze (72700000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 693018-2026
- Verfahrensnummer
- b213146a-3a7f-4e7d-894b-2c309bdd898b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die ONTRAS Gastransport GmbH mit Sitz in Leipzig sucht Dienstleister für den Betrieb zentraler und geschäftskritischer IT, die Betreuung digitaler Arbeitsplätze, den Service Desk und die Überwachung von IT-Sicherheitsereignissen. Die Leistungen sind in fünf Lose gegliedert und umfassen unter anderem IT-Infrastruktur, Endgeräte, Anwenderunterstützung sowie Analyse und Behandlung möglicher Sicherheitsvorfälle. Die Lose betreffen die Region Leipzig und sind jeweils auf 1.800 Tage angelegt.
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Leistungsbeschreibung
IT-Betriebs-, Support- und Sicherheitsleistungen für die ONTRAS Gastransport GmbH
Leistungen nach Losen (5)
LOT-0001 · Standard-IT-Services
Das Los Standard-IT umfasst die Bereitstellung und den Betrieb zentraler IT-Infrastruktur- und Plattformservices für die Auftraggeberin. Die Leistungen werden als integrierte Betriebsleistungen erbracht und bilden die technologi-sche Grundlage für den Betrieb einer Vielzahl geschäftlicher IT-Anwendungen sowie der damit verbundenen Infrastrukturkomponenten. Das Los umfasst hierbei insbesondere Leistungen der Rechenzentrumsinfrastruktur, der Netzwerk- und Kommunikationsinfrastruktur, der Applikati-onsplattformen sowie des technischen Applikationsbetriebs. Die im Scope befindlichen Systeme, Plattformen und Anwendungen werden den Bewerbern in der Angebotsphase in Form eines detaillierten Servicekatalogs sowie ergänzender Inventar- und Architekturunterlagen bereitgestellt. Für die im Scope befindlichen Plattformen und Anwendungen sind unterschiedliche Leistungsstufen vorgesehen. Diese können insbesondere umfassen: Housing, Hosting, Plattformbetrieb, Technischer Applikationsbetrieb, Bereitstellung von Betriebsplattformen, Monitoring, Backup- und Recovery-Leistungen, Patch- und Release-Management, Betriebsunterstützung, technische Betriebsführung. Der konkrete Leistungsumfang kann dabei je nach Anwendung, Plattform oder Infrastrukturkomponente unterschiedlich ausgestaltet sein. Für die Leistungserbringung stellt der Auftrag-nehmer die erforderlichen Betriebsplattformen, Infrastrukturkomponenten sowie Management- und Überwachungswerkzeuge bereit und gewährleistet deren Betrieb gemäß den vereinbarten Service Levels. Die Leistungen umfassen zudem die Betriebsführung der erforderlichen Infrastrukturdomänen. Hierzu gehören insbesondere: Rechenzentrum, Server, Virtualisierung, Container-Plattformen, Speicherung, Datensicherung und Wiederherstellung, Archivierung, Netzwerk und Konnektivität, Basis-Kommunikationsdienste und technische Applikationsplattformen. Die Leistungen werden auf Basis definierter Qualitätsstufen und Service Level Agreements erbracht. Hierbei sind hochverfügbare, sichere und standardisierte Betriebsverfahren anzuwenden. Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Pro-zessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollstän-dig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auftragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchro-nisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Prozessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbrin-gern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. Nicht Bestandteil dieses Loses sind Leistungen der Kern-IT, Security Operations Center-Leistungen, nutzernahe Arbeitsplatzservices sowie Service-Desk- und Vor-Ort-Support-Leistungen, soweit diese anderen Losen des Vergabeverfahrens zugeordnet werden. Die jeweiligen Schnittstellen werden in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben.
LOT-0002 · Kern-IT-Services
Das Los Kern-IT umfasst die Bereitstellung und den Betrieb derjenigen IT-Infrastruktur-, Plattform- und Basisdienste, die für die Aufrechterhaltung geschäftskritischer und regulatorisch relevanter IT-Funktionen sowie fachlicher Systeme der Auftraggeberin erforderlich sind. Die Leistungen des Loses unterscheiden sich von den Leistungen des Loses Standard-IT durch erhöhte Anforderungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Sicherheit, Integrität, Nachvollziehbarkeit und regulatorischer Steuerbarkeit. Für die im Scope befindlichen Plattformen und Anwendungen sind unterschiedliche Leistungs-stufen vorgesehen. Diese können insbesondere umfassen: Housing, Hosting, Plattformbetrieb, Technischer Applikationsbetrieb, Bereitstellung von Betriebsplattformen, Monitoring, Backup- und Recovery-Leistungen, Patch- und Release-Management, Betriebsunterstützung, technische Betriebsführung. Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Pro-zessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollstän-dig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auf-tragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchro-nisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Pro-zessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbrin-gern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. ONTRAS behält sich vor, für einzelne oder mehrere Leistungen dieses Loses die Leistungser-bringung ganz oder teilweise aus einer durch ONTRAS beigestellten Rechenzentrumsumge-bung am Standort der ONTRAS oder an einem von ONTRAS bestimmten Standort vorzuge-ben. Der Auftragnehmer hat sein Betriebsmodell so auszurichten, dass die betreffenden Leis-tungen auch unter Nutzung der beigestellten Rechenzentrumsinfrastruktur erbracht werden können. Die Beistellung der Rechenzentrumsumgebung ändert die Betriebs-, Service- und Ergebnisverantwortung des Auftragnehmers für die ihm übertragenen Leistungen nicht. Die konkrete Abgrenzung zwischen beigestellter Infrastruktur, Betriebsverantwortung, Mitwirkungsleistun-gen und Verantwortlichkeiten wird in den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen festgelegt. Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderlichen organisatorischen, personellen, technischen und sicherheitsbezogenen Voraussetzungen zu schaffen und in seinem Leis-tungs- und Betriebskonzept zu berücksichtigen. Sofern Anwendungen oder Infrastrukturkomponenten besonderen regulatorischen Anforderun-gen unterliegen, sind diese entsprechend den jeweils geltenden Sicherheits-, Dokumentations- und Nachweispflichten zu betreiben. Die Leistungen werden auf Basis definierter Service-Level-Agreements sowie ergänzender Sicherheits- und Betriebsanforderungen erbracht. Für ausgewählte Leistungen können erhöhte Anforderungen hinsichtlich Verfügbarkeit, Wiederanlaufzeiten und Betriebsbereitschaft gelten. Nicht Bestandteil dieses Loses sind Anwenderarbeitsplätze, Service-Desk-Leistungen sowie Security-Operations-Leistungen, soweit diese anderen Losen des Vergabeverfahrens zugeordnet werden.
LOT-0003 · Managed Workplace
Das Los Managed Workplace umfasst sämtliche Leistungen zur Bereitstellung, Verwaltung und Unterstützung der von den Anwendern der Auftraggeberin genutzten digitalen Arbeitsplatzaus-stattung. Die IT-Arbeitsplatzausstattung umfasst insbesondere Endgeräte wie Desktop-PCs, Notebook-PCs, Tablets, Smartphones sowie weitere mobile und stationäre Endgeräte. Darüber hinaus umfasst sie die für die Nutzung dieser Endgeräte erforderlichen Peripheriegeräte wie Monitore, Dockingstationen, Druck- und Scanlösungen, Konferenz- und Medientechnik, Zubehörkomponenten sowie weitere Arbeitsplatzausstattungen. Die Mengengerüste der im Scope befindlichen Endgeräte und Peripheriekomponenten werden den Bewerbern im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens in Form detaillierter Anlagen zur Verfügung gestellt. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen nahezu den vollständigen Lebenszyklus der IT-Arbeitsplatzausstattung. Hierzu gehören insbesondere: Planung und Standardisierung, Beschaffung, Bereitstellung, Installation und Inbetriebnahme, Softwareverteilung, Asset Management, Geräteverwaltung, Betrieb, Wartung, Austausch, Umzugsleistungen, Rücknahme und Entsorgung. Darüber hinaus umfasst das Los die für die Nutzung der Endgeräte erforderlichen Arbeitsplatzservices. Diese beinhalten insbesondere Leistungen für Betriebssysteme, Standardsoftware, Client-Management, Endpoint-Konfigurationen, mobile Arbeitsplätze sowie weitere nutzernahe Arbeitsplatzfunktionen. Bestandteil des Loses sind ebenfalls Leistungen für die Bereitstellung und den Betrieb moderner Kommunikations- und Kollaborationsarbeitsplätze. Hierzu zählen insbesondere Funktionen für elektronische Kommunikation, Zusammenarbeit, digitale Meetings sowie weitere Arbeitsplatzservices, die zur täglichen Zusammenarbeit der Mitarbeiter erforderlich sind. Die Leistungen werden für unterschiedliche Nutzergruppen und Anforderungsprofile erbracht. Die hierfür maßgeblichen Serviceklassen, Qualitätsstufen und Service Level Agreements wer-den im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens spezifiziert. Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Pro-zessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollstän-dig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auftragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchro-nisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Prozessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbringern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. Nicht Bestandteil dieses Loses sind zentrale Rechenzentrumsleistungen, zentrale Netzwerkleistungen, das Identitätsmanagement, Security Operations sowie die zentrale Service-Desk-Funktion, soweit diese anderen Losen des Vergabeverfahrens zugeordnet werden.
LOT-0004 · Service Desk & operative Service-Integration
Das Los Service Desk & operative Service-Integration umfasst die Erbringung zentraler Anwenderunterstützungs- und Service-Management-Leistungen für die Auftraggeberin. Der Auftragnehmer stellt den zentralen Single Point of Contact für die Anwender der Auftragge-berin bereit und verantwortet die Annahme, Bearbeitung, Steuerung und Nachverfolgung von Serviceanfragen, Störungen und weiteren Vorgängen gemäß den vereinbarten Prozessen. Die Leistungserbringung erfolgt hierbei grundsätzlich unter Nutzung der durch die Auftraggeberin bereitgestellten Systeme für IT-Service-Management. Die Leistungen werden für sämtliche im Scope befindlichen IT-Services erbracht. Dies umfasst sowohl Leistungen der durch den Auftragnehmer selbst erbrachten Lose als auch Leistungen weiterer Auftragnehmer sowie Leistungen interner Organisationseinheiten der Auftraggeberin. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere: Service Desk, Incident Management, Service Request Management, Kommunikationsleistungen gegenüber Anwendern, Ticket-Koordination, Eskalationsmanagement, Knowledge Management, Reporting, Service-Level-Überwachung und operative Service Integration. Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus die operative Steuerung und Koordination der an der Leistungserbringung beteiligten Leistungspartner. Hierzu gehören insbesondere die Überwachung definierter Übergabepunkte, die Nachverfolgung losübergreifender Vorgänge sowie die Sicherstellung eines für die Anwender konsistenten Serviceerlebnisses. Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Pro-zessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollstän-dig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auf-tragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchro-nisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Pro-zessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbrin-gern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. Nicht Bestandteil dieses Loses sind die fachliche Betriebsverantwortung für Infrastruktur-, Platt-form-, Arbeitsplatz- oder Security-Leistungen sowie strategische Steuerungsaufgaben der Auftraggeberin.
LOT-0005 · Security Operation Center (SOC)
Das Los Security Operations Center umfasst Leistungen zur Überwachung, Analyse, Erken-nung und Behandlung sicherheitsrelevanter Ereignisse innerhalb der IT-Landschaft der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer stellt die für die Erkennung potenzieller Sicherheitsvorfälle erforderlichen Betriebs- und Analyseleistungen bereit und unterstützt die Auftraggeberin bei der fortlaufenden Ver-besserung ihres Sicherheitsniveaus. Die Leistungen werden für die im Scope befindlichen Systeme, Anwendungen, Plattformen, Netze und Endpunkte der Auftraggeberin erbracht. Der genaue Umfang der einbezogenen Systeme und Datenquellen wird im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens spezifiziert. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere: Security Monitoring, Erkennung und Bewertung von Sicherheitsereignissen, Eskalation von Sicherheitsvorfällen, Schwachstellenbezogene Unterstützungsleistungen, Forensische Unterstützungsleistungen, Sicherheitsreporting. Die Leistungen werden kontinuierlich erbracht und schließen die Identifikation, Bewertung und Eskalation sicherheitsrelevanter Ereignisse gemäß definierter Reaktions- und Eskalationsverfahren ein. Darüber hinaus unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin bei der Bewertung neuer Bedrohungen sowie bei der Weiterentwicklung der für die Sicherheitsüberwachung eingesetzten Prozesse, Regeln und Betriebsverfahren.Die Leistungserbringung erfolgt nach den durch ONTRAS vorgegebenen IT-Service-Management-Prozessen und unter Nutzung des von ONTRAS bereitgestellten IT-Service-Management-Tools. Der Auftragnehmer hat seine Organisation, seine Prozessabläufe und seine internen Systeme so auszugestalten, dass die ONTRAS-Prozesse durchgängig eingehalten und alle für ONTRAS relevanten Vorgänge vollständig, aktuell und nachvollziehbar im IT-Service-Management-Tool von ONTRAS geführt werden. Die Leistungen sind zudem auf Grundlage der von ONTRAS festgelegten Architektur-, Technologie-, Integrations-, Sicherheits- und Lösungsvorgaben zu erbringen. Der Auf-tragnehmer setzt diese Vorgaben innerhalb seines Verantwortungsbereichs um und berücksichtigt sie bei Betrieb, Änderung und Weiterentwicklung der Leistungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Nutzung eigener Standardprozesse, eigener IT-Service-Management-Systeme oder abweichender Architektur- und Lösungsvorgaben besteht nicht. Soweit der Auftragnehmer für seine interne Leistungserbringung eigene Prozesse oder Systeme nutzt, entbindet ihn dies nicht von der Leistungserbringung in den durch ONTRAS vorgegebenen Prozessen und Systemen. Zusätzliche Integrationen, Synchronisationen oder organisatorische Maßnahmen, die aufgrund eigener Systeme oder Prozessmodelle des Auftragnehmers erforderlich werden, liegen in dessen Verantwortung. Maßgeblich für die Zusammenarbeit mit ONTRAS und den weiteren Leistungserbrin-gern sind ausschließlich die durch ONTRAS vorgegebenen Prozesse, Systeme und Vorgaben. Nicht Bestandteil dieser Lose sind die operative Durchführung von Infrastrukturänderungen, die Administration von Zielsystemen sowie die Verantwortung für die Umsetzung von Sicher-heitsmaßnahmen innerhalb der fachlichen Zuständigkeit anderer Auftragnehmer. Diese ver-bleiben bei den jeweils verantwortlichen Leistungserbringern.
Anforderungen an deinen Betrieb
1. Der Auftraggeber plant, gemäß § 51 Abs. 2 und 4 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Erfolgt eine entsprechende Nachreichung - insbesondere hinsichtlich der Mindestkriterien und der zwingend vorzulegenden Nachweise/Angaben - seitens des Bewerbers nicht vollständig, nicht korrekt oder nicht fristgerecht, erfolgt der formale Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. 2. Rückfragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Bietersoftware (AI Bietercockpit) zu stellen. 3. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Anspruch mit diesen Einwendungen präkludiert. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angebots- und Verhandlungsphase mehrstufig auszugestalten und dabei die Anzahl der Bieter stufenweise zu reduzieren. Die mögliche Vorgehensweise ist in den Vergabeunterlagen (siehe Angebotsbedingungen) beschrieben. Zusätzlicher Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. Bewerber-/Bietergemeinschaft muss bevollmächtigten Vertreter benennen. Für Erklärung kann vorgegebenes Formblatt verwendet werden, das Bewerbungsbogen als Anhang beiliegt. Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/Bietergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0002 · Kern-IT-Services
- Transition und Übernahme der Kern-IT-Services unter Berücksichtigung ihrer besonderen Verfügbarkeits-, Sicherheits- und Kritikalitätsanforderungen. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Beherrschung von Migrations- und Ausfallrisiken, der Behandlung technischer und organisatorischer Abhängigkeiten, der Erprobung von Wiederherstellungs- und Notbetriebsfähigkeit sowie einem kontrollierten Übergang der Betriebsverantwortung.
- 20 %
- Personelle Absicherung der Kern-IT-Services unter Berücksichtigung ihrer besonderen Verfügbarkeits-, Sicherheits- und Kritikalitätsanforderungen. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Verfügbarkeit ausreichend qualifizierter und, soweit gefordert, sicherheits-überprüfter Personen, belastbaren Vertretungs- und Bereitschaftsstrukturen sowie der personellen Handlungsfähigkeit bei kritischen Betriebs- und Notfallsituationen.
- 15 %
- Ausgestaltung des Betriebs der besonders verfügbarkeits- und sicherheitsrelevanten Kern-IT einschließlich technischer Abhängigkeiten, Redundanz, Wiederherstellbarkeit, Notbetrieb und Absicherung administrativer Zugriffe.
- 25 %
- Ausgestaltung der Serviceorganisation und Prozesse unter Berücksichtigung der be-sonderen Verfügbarkeits-, Sicherheits- und Kritikalitätsanforderungen der Kern-IT-Services. Besondere Schwerpunkte liegen auf klar geregelten Verantwortlichkeiten und Eskalationswegen sowie der koordinierten Bearbeitung von Störungen, Änderungen und sonstigen betrieblichen Vorgängen mit Auswirkungen auf kritische Services.
- 10 %
- Angebotssumme Leistungspositionen (netto) gemäß Preisblatt
- 30 %
LOT-0001 · Standard-IT-Services
- Ausgestaltung und Betrieb der Standard-IT-Infrastruktur und zugehöriger Plattform- und Basisservices einschließlich Verfügbarkeit, Kapazität, Lifecycle, Datensicherung, Wie-derherstellung und technischer Sicherheitsmaßnahmen
- 20 %
- Ausgestaltung der Serviceorganisation und der für den Betrieb der Standard-IT-Services relevanten Service-Management- und Betriebsprozesse einschließlich der Schnittstellen zu ONTRAS, zu anderen Losen und zu weiteren an der Leistungserbringung beteiligten Dritten. Besondere Schwerpunkte liegen auf der durchgängigen Bearbeitung betriebli-cher Vorgänge sowie der Koordination von Abhängigkeiten zwischen Infrastruktur-, Plattform- und weiteren IT-Services.
- 10 %
- Transition und Übernahme der Standard-IT-Services einschließlich der erforderlichen Infrastruktur-, Plattform- und Basisservices sowie der zugehörigen Betriebsinformatio-nen und Dokumentationen. Besondere Schwerpunkte liegen auf der geordneten Über-nahme bzw. Migration bestehender Services und technischer Abhängigkeiten, der Her-stellung der erforderlichen Integrationen sowie der nachgewiesenen Betriebsbereitschaft vor Übernahme der Verantwortung.
- 20 %
- Personelle Absicherung der unterschiedlichen technischen Betriebsbereiche der Stan-dard-IT-Services einschließlich der erforderlichen Betriebs-, Administrations- und Spezi-alkompetenzen. Besondere Schwerpunkte liegen auf einer ausreichenden Kapazitäts- und Vertretungsstruktur für den laufenden Betrieb sowie der Verfügbarkeit erforderlicher Spezialkompetenzen für Störungen, Changes und technologische Weiterentwicklungen.
- 15 %
- Angebotssumme Leistungspositionen (netto) gemäß Preisblatt
- 35 %
LOT-0003 · Managed Workplace
- Ausgestaltung des Endgeräte- und Workplace-Betriebs einschließlich Bereitstellung, Konfiguration, Softwareversorgung, Lifecycle, Endpoint-Security und Wiederherstellung bzw. Austausch von Endgeräten.
- 20 %
- Ausgestaltung der Serviceorganisation und Prozesse für die Bereitstellung und Betreu-ung der Workplace-Leistungen über deren Lebenszyklus. Besondere Schwerpunkte liegen auf den Übergaben zwischen Service Desk, Workplace-Betrieb, weiteren beteiligten Leistungserbringern und ONTRAS sowie auf der durchgängigen Bearbeitung von In-cidents, Service Requests, Changes und Asset-bezogenen Vorgängen.
- 10 %
- Transition und Übernahme der Managed-Workplace-Leistungen einschließlich der erforderlichen Geräte-, Software-, Konfigurations-, Asset- und Betriebsinformationen. Beson-dere Schwerpunkte liegen auf der strukturierten Übernahme der bestehenden Endgerä-te- und Benutzerumgebung, der Herstellung der erforderlichen Management- und Sup-portfähigkeit sowie der Begrenzung von Auswirkungen auf die betroffenen Anwender während der Transition.
- 20 %
- Personelle Absicherung der zentralen und dezentralen Workplace-Leistungen ein-schließlich der erforderlichen Kompetenzen und Kapazitäten für Gerätemanagement, Softwareversorgung, Support und Vor-Ort-Leistungen. Besondere Schwerpunkte liegen auf einer bedarfsgerechten Ressourcensteuerung bei schwankenden Mengengerüsten sowie der personellen Abdeckung der unterschiedlichen Standorte und Leistungssituati-onen.
- 15 %
- Angebotssumme Leistungspositionen (netto) gemäß Preisblatt
- 35 %
LOT-0004 · Service Desk & operative Service-Integration
- Ausgestaltung der technischen und betrieblichen Voraussetzungen für die Erbringung der Service-Desk- und Integrationsleistungen einschließlich der zur Leistungserbringung eingesetzten Systeme sowie deren Verfügbarkeit, Absicherung und Betriebsfähigkeit. Die organisatorische Zusammenarbeit, Providersteuerung und Service-Management-Prozesse sind vorrangig Gegenstand des gesonderten Serviceorganisations- und Service-Management-Konzeptes.
- 15 %
- Ausgestaltung der Serviceorganisation und Prozesse für die zentrale operative Annah-me, Steuerung, Koordination und Nachverfolgung von Servicevorgängen. Besondere Schwerpunkte liegen auf den Schnittstellen zu den übrigen Losen und ONTRAS, der providerübergreifenden Koordination, der Sicherstellung durchgängiger Prozessketten sowie dem Umgang mit unklaren oder konkurrierenden Verantwortlichkeiten. Darüber hinaus ist darzustellen, wie die operative Service-Integration unter Nutzung der durch ONTRAS vorgegebenen ITSM- und Steuerungssysteme umgesetzt und eine durchgän-gige Transparenz über providerübergreifende Vorgänge hergestellt wird.
- 20 %
- Transition und Übernahme der Service-Desk- und operativen Service-Integrationsleistungen einschließlich der dafür erforderlichen organisatorischen, prozessualen und systemseitigen Voraussetzungen. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Übernahme bzw. Herstellung der relevanten Prozess- und Wissenstrukturen, der In-tegration in die kundenseitig vorgegebenen ITSM-Systeme, der Etablierung der Schnitt-stellen zu allen anderen Losen sowie der Sicherstellung einer durchgängigen operativen Bearbeitungs- und Koordinationsfähigkeit ab Übernahme der Leistung.
- 15 %
- Personelle Absicherung des Service Desks und der operativen Service-Integration ent-sprechend den vereinbarten Servicezeiten und Mengengerüsten. Besondere Schwer-punkte liegen auf einer belastbaren Kapazitätssteuerung bei schwankendem Vorgangs-aufkommen, der erforderlichen Qualifikation für Annahme, Erstbearbeitung, Koordination und Eskalation sowie der Verfügbarkeit geeigneter personeller Ressourcen für provider-übergreifende und kritische Servicevorgänge.
- 15 %
- Angebotssumme Leistungspositionen (netto) gemäß Preisblatt
- 35 %
LOT-0005 · Security Operation Center (SOC)
- Ausgestaltung und Betrieb der Standard-IT-Infrastruktur und zugehöriger Plattform- und Basisservices einschließlich Verfügbarkeit, Kapazität, Lifecycle, Datensicherung, Wie-derherstellung und technischer Sicherheitsmaßnahmen.
- 25 %
- Ausgestaltung der Serviceorganisation und Prozesse für die organisatorische und pro-zessuale Einbindung des SOC in die Betriebs- und Sicherheitsorganisation von ONT-RAS. Besondere Schwerpunkte liegen auf den Schnittstellen und Übergaben zwischen Security Monitoring, Analyse und Behandlung von Sicherheitsereignissen, Security-Incident-Bearbeitung, Eskalation sowie der Zusammenarbeit mit ONTRAS und weiteren beteiligten Leistungserbringern. Dabei ist insbesondere die Übergabe und Nachverfol-gung von Security-relevanten Vorgängen in den durch ONTRAS vorgesehenen ITSM- und Steuerungsstrukturen zu berücksichtigen.
- 15 %
- Transition und Übernahme der SOC-Leistungen einschließlich der für Monitoring, Er-kennung, Analyse und Behandlung von Sicherheitsereignissen notwendigen Datenquel-len, Schnittstellen, Informationen und Verfahren. Besondere Schwerpunkte liegen auf einer kontrollierten Übernahme der Überwachungs- und Detektionsfähigkeit, der Herstel-lung und Prüfung der erforderlichen Daten- und Prozessintegrationen, der Etablierung der Eskalationswege sowie der Vermeidung bzw. Begrenzung von Überwachungslü-cken während der Transition.
- 15 %
- Personelle Absicherung der SOC-Leistungen entsprechend den vereinbarten Überwa-chungs-, Analyse- und Reaktionszeiten. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Ver-fügbarkeit der erforderlichen Security-Kompetenzen für die unterschiedlichen Aufgaben der Überwachung, Analyse und Behandlung von Sicherheitsereignissen, belastbaren Vertretungs- und Bereitschaftsstrukturen sowie der personellen Handlungsfähigkeit bei erhöhtem Ereignisaufkommen und schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen.
- 15 %
- Angebotssumme Leistungspositionen (netto) gemäß Preisblatt
- 30 %
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
1. Der Auftraggeber plant, gemäß § 51 Abs. 2 und 4 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Erfolgt eine entsprechende Nachreichung - insbesondere hinsichtlich der Mindestkriterien und der zwingend vorzulegenden Nachweise/Angaben - seitens des Bewerbers nicht vollständig, nicht korrekt oder nicht fristgerecht, erfolgt der formale Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. 2. Rückfragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Bietersoftware (AI Bietercockpit) zu stellen. 3. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Anspruch mit diesen Einwendungen präkludiert. 4. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angebots- und Verhandlungsphase mehrstufig auszugestalten und dabei die Anzahl der Bieter stufenweise zu reduzieren. Die mögliche Vorgehensweise ist in den Vergabeunterlagen (siehe Angebotsbedingungen) beschrieben. Zusätzlicher Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. Bewerber-/Bietergemeinschaft muss bevollmächtigten Vertreter benennen. Für Erklärung kann vorgegebenes Formblatt verwendet werden, das Bewerbungsbogen als Anhang beiliegt. Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/Bietergemeinschaft in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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