Instandsetzungsplanung und Nachrechnung der Europabrücke Koblenz (Bauwerk N17)
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.10.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Koblenz
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 18.09.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (71327000)
- Bekanntmachung
- rlp.vergabekommunal.de
- Bekanntmachungsnummer
- 609058-2025
- Verfahrensnummer
- 82fc9630-e712-4b20-83db-4899514cad00
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Koblenz schreibt die ingenieurtechnische Nachrechnung und Instandsetzungsplanung für das Brückenbauwerk N17 der Europabrücke aus. Das Projekt umfasst mehrere Leistungsstufen, von der statischen Nachrechnung gemäß Richtlinie bis hin zur Objekt- und Tragwerksplanung nach HOAI. Die anrechenbaren Kosten für die betroffenen Teilbauwerke belaufen sich auf insgesamt 12,6 Millionen Euro.
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Leistungsbeschreibung
Die Europabrücke überspannt in der rheinland-pfälzischen Stadt Koblenz die Mosel. Die Straßenbrücke verbindet im Zuge der B 9 die Innenstadt mit dem Stadtteil Koblenz-Lützel und stellt eine der Hauptverkehrsachsen in Koblenz dar. Die Europabrücke befindet sich ungefähr 700 m westlich des Deutschen Ecks. Östlich der Europabrücke befindet sich in einem Abstand von ca. 200 m eine Eisenbahnbrücke über die Mosel. Daneben ist die Balduinbrücke angeordnet (Abstand ca. 200 m). Westlich überquert in einer Entfernung von ca. 1000 m die Kurt-Schumacher-Brücke die Mosel. Die Flussbrücken der Europabrücke unterteilt sich in drei Bauwerke: (1) Fahrtrichtung Koblenz Bauwerk 3, N16A und Bauwerk 2, N16B (Westseite) Brückenteil von der Uferseite Lützel (Nordseite) über die Mosel bis zum Moselufer Seite Koblenz (Südseite) N16A, Spannbetonhohlkastenbrücke, Baujahr 1954 N16B, Trägerrostbrücke, Baujahr 2014 (2) Fahrtrichtung Bonn Bauwerk 1, N17 (Ostseite) Brückenteil von der Seite Koblenz (Südseite) über die Mosel bis Uferseite Lützel (Nordseite) N17A, Spannbetonhohlkastenbrücke, Baujahr 1974 N17B, Plattenbalkenbrücke, Baujahr 1974 N17C1, Plattenbalkenbrücke, Baujahr 1973 N17C2, Plattenbalkenbrücke, Baujahr 1973 Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Bauwerk 1, N17 mit allen dazugehörigen Teilbauwerken. Gemäß der mittel- bis langfristigen Strategie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Ertüchtigung von Straßenbrücken im Bestand ist das Bauwerk N17 nach der der "Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Ausgabe Mai 2011" und deren "1. Ergänzung, Ausgabe April 2015" zu untersuchen und zu bewerten. In diesem Zusammenhang ist das Brückenbauwerks N17 Europabrücke, Koblenz, Fahrtrichtung Bonn, im Zuge der B 9 inklusive aller Teilbauwerke (A, B, C1 und C2) nachzurechnen. Wie jede Planungsleistung erfolgt auch die Nachrechnung iterativ in mehreren Leistungsstufen. Diese Leistungsstufen erfolgen nacheinander. Folgender Ablauf ist vorgesehen: 1. Leistungsstufe 1: (Stufe 1 der Nachrechnungsrichtlinie) Nachrechnung für die Über- und Unterbauten der Teilbauwerke N17A, N17B, N17C1 und N17C2 gemäß Nachrechnungsrichtlinie Stufe 1 2. Leistungsstufe 2: (Stufe 2 der Nachrechnungsrichtlinie) Leistungsstufe 2a: Konzepterstellung für Materialprobenentnahmen und Vermessungsarbeiten zur Bestimmung der Bauteilgeometrie (Modifizierung der Sicherheitsbeiwerte, Bestimmung der Wichte) Leistungsstufe 2b: Nachrechnung für die Überbauten der Teilbauwerke N17A, N17B, N17C1 und N17C2 gemäß Nachrechnungsrichtlinie Stufe 2, Beauftragung ggf. je Teilbauwerk Leistungsstufe 2c: Nachrechnung für die Unterbauten der Teilbauwerke N17A, N17B, N17C1 und N17C2 gemäß Nachrechnungsrichtlinie Stufe 2, Beauftragung ggf. je Teilbauwerk Leistungsstufe 2d: Übergabe der prüffähigen Unterlagen der Nachrechnung der Teilbauwerke N17A, N17B, N17C1 und N17C2 3. Leistungsstufe 3: Machbarkeitsuntersuchung der Teilbauwerke N17A, N17B, N17C1 und N17C2 einschließlich skizzenhafter Darstellung zur Ertüchtigung bzw. Verstärkung gemäß Nachrechnungsrichtlinie, Abschnitt 8.2 4. Leistungsstufe 4: Wirtschaftlichkeitsberechnung der Teilbauwerke N17A, N17B, N17C1 und N17C2 nach RI-WI-BRÜ 5. Leistungsstufe 5: Instandsetzungsplanung (gem. HOAI 2021) Leistungsstufe 5a: Objektplanung: LPH 2 (Vorplanung) LPH 3 (Entwurfsplanung) Tragwerksplanung: LPH 2 (Vorplanung) LPH 3 (Entwurfsplanung) Leistungsstufe 5b: Objektplanung: LPH 5 (Ausführungsplanung) Tragwerksplanung: LPH 4 (Genehmigungsplanung) LPH 5 (Ausführungsplanung) Leistungsstufe 5c: Objektplanung: LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe) Tragwerksplanung: LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe) Die vorläufigen anrechenbaren Kosten sind folgendermaßen veranschlagt: Teilbauwerk vorl. anrechenbare Kosten in [ EUR ] (netto) 1.) N17A _ 8.100.000, - 2.) N17B _ 2.900.00, - 3.) N17C1 _ 400.000, - 4.) N17C2 _ 1.200.00, - Auf die Leistungsbeschreibung einschließlich der Erläuterung zu den einzelnen Leistungsstufen wird verwiesen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Europabrücke_N17_Instandsetzungsplanung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung einer Nachrechnung der Europabrücke Koblenz (Bauwerk 1), Fahrtrichtung Bonn auf Grundlage der Richtlinie von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtlinie), Instandsetzungsplanung (gem. HOAI 2021)
Anforderungen an deinen Betrieb
Auch für die nachfolgenden Ausschlussgründe richtet sich deren Anwendung nach den Regelungen des GWB, §122 ff., sowie §57 VgV Nachweis des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist, Nachweis des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist, Der Auftraggeber behält sich vor, wenn dies aus Gründen eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich ist, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
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LOT-0001 · Europabrücke_N17_Instandsetzungsplanung
- a) Preis der Leistung 50 % b) Herangehensweise an die Aufgabenstellung: Vorstellung des fachlichen Konzepts/Bearbeitungsmethodik 15 % c) Bearbeitungszeit bis zum ersten belastbaren Ergebnis: Zeitpunkt der Wirtschaftlichkeitsberechnung 20 % d) Personalkonzept 15 %
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Auch für die nachfolgenden Ausschlussgründe richtet sich deren Anwendung nach den Regelungen des GWB, §122 ff., sowie §57 VgV Nachweis des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist, Nachweis des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist, Der Auftraggeber behält sich vor, wenn dies aus Gründen eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich ist, fehlende unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 402958-2026
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