Ingenieurleistungen zur Grundwasser- und Bodenluftsanierung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung - HIM-ASG -
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- had.de
- Bekanntmachungsnummer
- 406473-2026
- Verfahrensnummer
- 702eac6f-f455-45fc-9b45-e22e04e60761
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung, beauftragt Ingenieur-, Planungs- und gutachterliche Leistungen zur Fortführung der Grundwassersanierung sowie zur Aufnahme und Optimierung einer Bodenluftsanierung. Ziel ist die Sanierung eines örtlichen Schadens durch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe; der Leistungszeitraum ist 2026 bis 2029, mit einer Option für 2030. Der Auftraggeber hat seinen Sitz in Biebesheim; als Region ist DE722 (Darmstadt-Dieburg, Hessen) angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Ingenieur-, Planungs- und gutachterliche Leistungen zur Begleitung und Fortführung der bestehenden Grundwassersanierung, zur Aufnahme einer Bodenluftsanierung sowie deren Abstimmung und Optimierung zur Sanierung des örtlichen LHKW-Schadens.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · ASG/00/254 Ingenieruleistungen zur Grundwasser-/Bodenluftsanierung 2026-2029 zzgl. Option 2030
Die Ingenieur-, Planungs- und fachgutachterliche Leistungen zur Fortführung des Grundwassermonitorings umfassen folgende Leistungen: • Einarbeitung in das bestehende Projekt und die Projektunterlagen inkl. Ortstermine, Zusammenfassen des Kenntnisstandes, Beurteilung der bisherigen Arbeiten im Hinblick auf erforderliche Optimierungsmaßnahmen, • Übernahme und Einarbeiten in die Datenfernübertragung, • Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs der Grundwasseraufbereitungsanlage (WAA) (Fremdüberwachung / Anlagenkontrollen), • Planung, Überwachung und Dokumentation zum Umbau der Wasseraufbereitungsanlage, • Planung, Überwachung und Dokumentation zur Errichtung einer Bodenluftabsauganlage, • Koordination und bedarfsweise Anpassung der Bodenluft- und Grundwassersanierung (Ingenieurleistungen im Innen- und Außendienst), • Veranlassung und Überwachung von Wartungs-, Reparatur- und Erweiterungsarbeiten, • Konzeptionierung und fachgerechte Ausführung der Grundwasser- und Bodenluftmonitoring-Untersuchungen inkl. Bestimmung von Feldparametern, • Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsarbeit, • Überprüfung der Arbeitssicherheit inkl. sicherheitstechnischer Zustandskontrollen, • Arbeitsschutzmaßnahmen im Zuge der Projektdurchführung, • Datenmanagement (u.a. im Datenbanksystem der HIM-ASG "GW-Manager"), • Bewertung und Dokumentation von Sanierungsfortschritt und Sanierungsbetrieb sowie Ausarbeitung von Empfehlungen für das weitere Vorgehen, • Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Betriebs- und Wartungsleistungen der Wasseraufbereitungs- sowie Bodenluftabsauganlage, • Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Analyseleistungen, • Planung und Begleitung zum Bau von neuen Grundwassermessstellen sowie Bodenluftpegeln.
Anforderungen an deinen Betrieb
Folgende weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind vorzulegen: - Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB; - Eigenerklärung gemäß dem gemeinsamen Runderlass Hessischer Ministerien "Ausschluss der Bewerber wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" (23.10.2020 veröffentl. im St.Anz. 48/2929, S. 1216); - Eigenerklärung Russlandbezug. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 - 50 - Mindest-Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (2023, 2024, 2025), Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50 B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 - 450 - Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger, Wichtung 40, Bewertungszahl 0 - 200; - Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger, Wichtung 30, Bewertungszahl 0 - 150; - Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit. Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50; - Selbstauskunft zum Datenmanagement des Bewerbers, Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50. Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend der folgenden genannten Kriterien zu erbringen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB). GWB= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137) geändert worden ist.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Beabsichtigte Projektabwicklung durch das Büro zur Lösung der gestellten Aufgabe
- 40 %
- Qualität der vorgesehenen Projektorganisation
- 30 %
- Honorar
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Folgende weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind vorzulegen: - Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 und 2 GWB; - Eigenerklärung gemäß dem gemeinsamen Runderlass Hessischer Ministerien "Ausschluss der Bewerber wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" (23.10.2020 veröffentl. im St.Anz. 48/2929, S. 1216); - Eigenerklärung Russlandbezug. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 - 50 - Mindest-Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (2023, 2024, 2025), Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50 B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 - 450 - Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger, Wichtung 40, Bewertungszahl 0 - 200; - Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger, Wichtung 30, Bewertungszahl 0 - 150; - Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit. Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50; - Selbstauskunft zum Datenmanagement des Bewerbers, Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50. Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend der folgenden genannten Kriterien zu erbringen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist auch unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB). GWB= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137) geändert worden ist.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 680225-2026
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