Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen in der Ichostraße und Martin-Luther-Straße
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 28.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt München, Baureferat
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 28.09.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen im Straßenbau (71311220)
- Baustellenüberwachung (71521000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 666732-2026
- Verfahrensnummer
- 9417a729-5c26-46ec-9063-edb3a6fcf19f
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, beauftragt Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen in der Ichostraße und der Martin-Luther-Straße in München. Dazu gehören die Vorbereitung der Vergabe, die örtliche Bauüberwachung, die Koordination von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Verkehrsphasen- und Verkehrszeichenpläne; außerdem ist die Tiefbauleitung für Umbau und Neubau von Lichtsignalanlagen und für Straßenbeleuchtung umfasst. Ein Auftragswert und ein Ausführungszeitraum sind nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Ichostraße und Martin-Luther-Straße - Vorbereitung der Vergabe (HOAI §47, Lph6) - Örtliche Bauüberwachung (HOAI §47, Lph8 besondere Leistung) - Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der Baustellenverordnung - Entwicklung und Erstellung Verkehrsphasenpläne - Erstellung Verkehrszeichenpläne - Abstimmungen der bauzeitlichen Verkehrsführung (MOR) - Tiefbauleitung LSA-Umbau, LSA-Neubau und Straßenbeleuchtung Projekt Ichostraße - Erbringung von Leistungen der Verkehrsanlagenplanung für das Projekt Ichostraße nach • HOAI §47, Lph.6 – Vorbereiten der Vergabe • HOAI §47, Lph.8 – Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung inklusive Spartenkoordination, Nachtragsprüfung (dem Grunde und der Höhe nach), Baustellenprotokolle, Fotodokumentation, Aushubüberwachung, Koordinierung der Kampfmittelfirmen wie auch der ökologischen Baubegleitung als auch der Belange der dort anliegenden Anwohner mit den individuellen Anpassungsarbeiten an deren Bestand. - Koordination der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gemäß BaustellV - Entwicklung und Erstellung Verkehrsphasenpläne - Erstellung Verkehrszeichenpläne - Abstimmungen der bauzeitlichen Verkehrsführung (MOR) Die Ichostraße ist ein Baustein der Verkehrlichen Neuordnung Tegernseer Landstraße. Die Entwurfsplanung wurde gemäß der Beschlussvorlage Nr. 14-20 / V 03073 erstellt. Die Ichostraße führt im Bestand dreispurig als Einbahnstraße vom Tegernseer Platz Richtung Giesinger Berg. Auf der Nordseite gibt es neben der Gehbahn einen baulichen Radweg, auf der Südseite sind Parkbuchten. Projekt Martin-Luther-Straße: - Erbringung von Leistungen der Verkehrsanlagenplanung für das Projekt Martin-Luther- Straße nach • HOAI §47, Lph.8 – Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung inklusive Spartenkoordination, Nachtragsprüfung (dem Grunde und der Höhe nach), Baustellenprotokolle, Fotodokumentation, Aushubüberwachung, Koordinierung der Kampfmittelfirmen wie auch der ökologischen Baubegleitung als auch der Belange der dort anliegenden Anwohner mit den individuellen Anpassungsarbeiten an deren Bestand. - Koordination der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gemäß BaustellV Eigentlich verläuft die Martin-Luther-Straße mit zwei Fahrspuren je Richtung. Im Zuge eines Verkehrsversuches ist derzeit jedoch mit Gelbmarkierung auf beiden Seiten ein Radfahrstreifen abmarkiert, sodass seitdem für den motorisierten Verkehr eine Fahrspur je Richtung vorhanden ist. Auf beiden Seiten befinden sich Gehbahnen. Auf Höhe der Weinbauernstraße ist eine Fußgängerschutzanlage zum Queren der Martin-Luther-Straße vorhanden.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Ingenieurleistungen Verkehrsanlagen
Ichostraße und Martin-Luther-Straße - Vorbereitung der Vergabe (HOAI §47, Lph6) - Örtliche Bauüberwachung (HOAI §47, Lph8 besondere Leistung) - Koordinierung der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes nach der Baustellenverordnung - Entwicklung und Erstellung Verkehrsphasenpläne - Erstellung Verkehrszeichenpläne - Abstimmungen der bauzeitlichen Verkehrsführung (MOR) - Tiefbauleitung LSA-Umbau, LSA-Neubau und Straßenbeleuchtung Projekt Ichostraße - Erbringung von Leistungen der Verkehrsanlagenplanung für das Projekt Ichostraße nach • HOAI §47, Lph.6 – Vorbereiten der Vergabe • HOAI §47, Lph.8 – Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung inklusive Spartenkoordination, Nachtragsprüfung (dem Grunde und der Höhe nach), Baustellenprotokolle, Fotodokumentation, Aushubüberwachung, Koordinierung der Kampfmittelfirmen wie auch der ökologischen Baubegleitung als auch der Belange der dort anliegenden Anwohner mit den individuellen Anpassungsarbeiten an deren Bestand. - Koordination der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gemäß BaustellV - Entwicklung und Erstellung Verkehrsphasenpläne - Erstellung Verkehrszeichenpläne - Abstimmungen der bauzeitlichen Verkehrsführung (MOR) Die Ichostraße ist ein Baustein der Verkehrlichen Neuordnung Tegernseer Landstraße. Die Entwurfsplanung wurde gemäß der Beschlussvorlage Nr. 14-20 / V 03073 erstellt. Die Ichostraße führt im Bestand dreispurig als Einbahnstraße vom Tegernseer Platz Richtung Giesinger Berg. Auf der Nordseite gibt es neben der Gehbahn einen baulichen Radweg, auf der Südseite sind Parkbuchten. Projekt Martin-Luther-Straße: - Erbringung von Leistungen der Verkehrsanlagenplanung für das Projekt Martin-Luther- Straße nach • HOAI §47, Lph.8 – Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung inklusive Spartenkoordination, Nachtragsprüfung (dem Grunde und der Höhe nach), Baustellenprotokolle, Fotodokumentation, Aushubüberwachung, Koordinierung der Kampfmittelfirmen wie auch der ökologischen Baubegleitung als auch der Belange der dort anliegenden Anwohner mit den individuellen Anpassungsarbeiten an deren Bestand. - Koordination der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gemäß BaustellV Eigentlich verläuft die Martin-Luther-Straße mit zwei Fahrspuren je Richtung. Im Zuge eines Verkehrsversuches ist derzeit jedoch mit Gelbmarkierung auf beiden Seiten ein Radfahrstreifen abmarkiert, sodass seitdem für den motorisierten Verkehr eine Fahrspur je Richtung vorhanden ist. Auf beiden Seiten befinden sich Gehbahnen. Auf Höhe der Weinbauernstraße ist eine Fußgängerschutzanlage zum Queren der Martin-Luther-Straße vorhanden.
Frist: 28.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Ingenieurleistungen Verkehrsanlagen
- Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
- 70 %
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
- 30 %
Vergabeunterlagen
22 Dateien laut Portal · Stand 28.09.2026| Formular | - | |
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Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. -- Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. -- Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. -- Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Siehe § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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