Ingenieurleistungen für die Sanierung der K 630 in Geisenheim

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
21.07.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
502530-2026
Verfahrensnummer
97390651-e7ac-44fb-ae64-5dc90af1ec7e

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Rheingau-Taunus-Kreis schreibt Ingenieurleistungen für die Sanierung der Kreisstraße K 630 zwischen Geisenheim und der Heidestraße aus. Der Auftrag umfasst die Planung von Verkehrsanlagen, Vermessungsleistungen sowie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo). Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

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Leistungsbeschreibung

Planungsleistungen, Ingenieur

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Planungsleistungen, Ingenieur

    Der Rheingau-Taunus-Kreis plant umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auf der freien Strecke der K 630 - Auf d. Heide - zwischen der Kreuzung An der Sommer / Heidestraße in der Gemarkung der Stadt Geisenheim. Die Leistungen des Rheingau-Taunus-Kreises beinhalten die Ingenieurleistungen nach Abschnitt 4 Verkehrsanlagen, Vermessungsleistungen nach Abschnitt 1.4 Ingenieurvermessung HOAI und SiGeKo-Leistungen nach Heft 15 AHO i.V. § 3 BaustellV und § 4 ArbschG. Die Vergütung des Honorars richtet sich nach Abschnitt 4 Verkehrsanlagen §§ 45 - 48 HOAI. In Anbetracht der Schwierigkeit der Leistung, wird diese gem. § 48 Abs. 5 Anlage 13.2 HOAI in der Honorarzone III unten verortet. Die anrechenbaren Kosten wurden mit 1.060.000,00 € netto veranschlagt. Es ist beabsichtigt die Leistungen der Leistungsphasen 1 - 9 als Gesamtvergabe zu vergeben. Jedoch behält sich der Auftraggeber nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bei technischen und genehmigungsspezifischen Unwägbarkeiten vor, die Leistungen in 3 Leistungsabschnitte zu teilen und auch zu beauftragen. Bietergemeinschaften werden im Vergabeverfahren zugelassen. Eine Vergabe in mehreren Losen ist nicht beabsichtigt.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Für das Kriterium 2 sind die Jahresumsätze für den Gesamtjahresumsatz der letzten drei Jahre anzugeben. In die Wertung fließt der jeweilige gemittelte Jahresumsatz ein. Der höchste Umsatz erhält die maximale Punktzahl. Die Bepunktung aller weiteren Bewerber erfolgt über die Verhältnisrechnung (Dreisatzrechnung). Im Rahmen der Mittelstandsförderung wird ab einem Gesamtjahresumsatz von 300.000 € die maximale Punktzahl vergeben. Die Bepunktung von Umsätzen unter 300.000 € erfolgt dann mit dem Verhältnis zu 300.000 €. Bei möglicher Neugründung des Unternehmens können auch Umsätze von nur einem oder zwei Jahren angegeben werden. Hier ist ein Nachweis der Gründung beizulegen.
7.5 %
Neben den Jahresumsätzen ermöglicht der Gesetzgeber im § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV die Abfrage des Vermögens und der Verbindlichkeiten. Wie beim Kriterium 2 sind das Vermögen sowie die Verbindlichkeiten für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Hierzu sind die Angaben aus den jeweiligen Jahresabschlüssen zu verwenden. Für das Vermögen ist die Position A. Eigenkapital (Passiva) und für die Verbindlichkeiten die Position C. Verbindlichkeiten (Passiva) heranzuziehen. In die Wertung fließt der jeweilige gemittelte Wert ein. Der Bewerber/in mit dem niedrigsten Verhältnis erhält die höchste Punktzahl. Die Bepunktung aller weiteren Bewerber erfolgt über die Verhältnisrechnung (Dreisatzrechnung).
10 %
Mit diesen Vorgaben wird geprüft, ob das Büro den Erfüllungsgrad in Bezug auf spezifische Vorgaben erfüllt. Die Vorgaben sind in der Anlage - Anl_01_Informationen_Angebotsunterlagen - im Punkt 2. Grundsätzliche Nachweise - d. d. Folgende weitere Nachweise beschrieben.
7.5 %
Neben der wöchentlichen Baustellenbesprechung vor Ort (Jourfixe), sowie den notwendigen weiteren Präsenzzeiten vor Ort für z.B. gemeinsame Aufmaße, erwarten wir im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung weitere unangekündigte Präsenzzeiten (in Stunden pro Woche) vom Projektleiter / oder seinem Stellvertreter. Bei Unwägbarkeiten (Krankheitsvertrettung) kann in Ausnahmen auch ein/e weitere/r Mitarbeiter/in des Büros hiermit betraut werden. Für den Projektleiter erfolgt die Punktevergabe wie folgt: Der Bewerber/in mit der jeweils höchsten Präsenzanzahl erhält die höchste Punktzahl. Die Bepunktung aller weiteren Bewerber erfolgt über die Verhältnisrechnung (Dreisatzrechnung). Für seine/n Stellvertreter/in oder einem/er Mitarbeiter/in bei Unwägbarkeiten erhält der Bewerber/innen mit der niedrigsten Präsenzanzahl die höchste Punktzahl. Die Bepunktung aller weiteren Bewerber erfolgt über die Verhältnisrechnung (Dreisatzrechnung). Die Angaben der zusätzlichen Präsenzzeit werden Bestandteil der Leistungsbeschreibung und damit der vom Bieter und späteren Auftragnehmer geschuldeten Leistung. Die hierzu eingereichten Ausführungen sind verbindlicher Bestandteil des Angebots. Im Falle der Zuschlagserteilung werden diese Angaben Vertragsbestandteil und damit Teil der geschuldeten Leistung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die dargestellten Maßnahmen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
15 %
Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung in Verbindung mit den zeitlich hohen koordinativen Planungs- und Ausführungsleistungen sowie den hohen gewerktechnischen Schnittmengen, z.B. Anbindung an die Unterirdische Infrastruktur und Zuwegungen ist die Reaktionszeit des Büros ein Wertungskriterium. Für das Kriterium 1 wird die niedrigste Gesamtangebotssumme gewertet. Die niedrigste Zeitangabe erhält die Maximale Punktzahl. Die Bepunktung aller weiteren Bewerber erfolgt über die Verhältnisrechnung (Dreisatzrechnung). Bei dem Wertungskriterium mobiles Arbeiten soll sichergestellt werden, das mit mobilen Endgeräten auf alle Dokumente, Pläne, etc., auch spontan und kurzfristig - z. B. bei Besprechungen - zugegriffen werden kann, um den Bauablauf auch unter unerwarteten oder herausfordernden Umständen sicherzustellen. Wird das Kriterium mit "Ja" beantwortet, erhält der Bieter die volle Punktzahl. Wird das Kriterium mit "Nein" beantwortet, erhält der Bieter keine Punkte. Der Bieter hat die zum Wertungskriterium 6 - Reaktionszeit und mobiles Arbeiten - gemachten Angaben zusätzlich schriftlich zu konkretisieren und nachvollziehbar darzulegen, durch welche organisatorischen, personellen und technischen Maßnahmen die jederzeitige und ortsunabhängige Verfügbarkeit sämtlicher projektbezogener Unterlagen, Pläne und Dokumente sowie projektierte Fortführung sichergestellt wird. Die hierzu eingereichten Ausführungen sind verbindlicher Bestandteil des Angebots. Im Falle der Zuschlagserteilung werden diese Angaben Vertragsbestandteil und damit Teil der geschuldeten Leistung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die dargestellten Maßnahmen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
7.5 %
Der Projektleiter und sein Stellvertreter müssen mit der Angebotsabgabe benannt werden damit die persönliche Eignung in Bezug auf die Qualifikation und Erfahrung des mit dem Projekt betrauten Personals geprüft werden kann. Neben der Berufserfahrung sind auch die Angaben über die Anzahl der Projekte als Leiter oder Stellvertretenden ein Wertungskriterium. Als weiteres Kriterium ist die Höhe der anrechenbaren Kosten eines vergleichbaren Projekts der lezten zehn Jahre Wertungskriterium. Der Bieter mit der jeweiligen, höchsten Angabe des einzelnen Wertungskriteriums beim Projektleiter und seinem Stellvertreter erhält die höchste Punktzahl. Die Bepunktung aller weiteren Bewerber erfolgt über die Verhältnisrechnung (Dreisatzrechnung).
12.5 %
Die Referenzen werden nach ihrem Schwierigkeitsgrad bepunktet. Die klassifizierte Ortsdurchfahrt für Verkehrsanlagen ist in ihrem Umfang und Aufwand in Bezug auf die Rahmenbedingungen als schwierigste Anforderung zu werten. Absteigend folgen die freie Strecke und danach die sonstigen Straßen, Wege und Plätze. Es werden maximal 3 Referenzen in der nummerischen Reihenfolge gewertet, sodass der Bewerber mit den jeweils schwierigsten Referenzen die höchste Punktzahl erhält.
15 %
Für das Kriterium 1 wird die niedrigste Gesamtangebotssumme gewertet. Die niedrigste Angebotssumme erhält die Maximale Punktzahl. Die Bepunktung aller weiteren Bewerber erfolgt über die Verhältnisrechnung (Dreisatzrechnung).
25 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Änderungen und Bieterfragen

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