Hallenbeleuchtung für neue und sanierte Hockey- und Tennishallen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.09.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
100.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
05.08.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung (31000000)
  • Leuchten und Beleuchtungszubehör (31520000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
543531-2026
Verfahrensnummer
eb09f636-d5ed-42d7-a320-3be33c6d165c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Hockey- und Tennisclub Uhlenhorst Mülheim e. V. beschafft die Beleuchtung für eine neue Zweifach-Hockeyhalle mit Athletikzentrum sowie für eine bestehende Hockey- und Tennishalle, die zu einer Dreifach-Tennishalle umgebaut wird. Der geschätzte Auftragswert beträgt 100.000 Euro; die Projekte befinden sich in Mülheim an der Ruhr, und für die Leistung ist eine Dauer von 30 Tagen angegeben.

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Leistungsbeschreibung

Vergabe der Hallenbeleuchtung für den Neubau und die Sanierung von Sporthallen (Hockey und Tennis).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Vergabe der Hallenbeleuchtung für den Neubau und die Sanierung von Sporthallen (Hockey und Tennis)

    Der ehrenamtlich geführte Hockey- und Tennisclub Uhlenhorst Mülheim ("HTCU" / "Auftraggeber") betreibt den Aus- und Umbau seines Vereinsgeländes. Es wird zum einen daran gearbeitet, eine Zweifach-Hockeyhalle nebst Athletikzentrum als Bundesstützpunkt Hockey neu zu errichten (nachfolgend "Bundesstützpunkt"). Zum anderen soll eine bestehende Hockey- und Tennishalle in einer Dreifach-Tennishalle umgebaut werden (nachfolgend "Tennishalle"). Beide Projekte sind zeitgleich zu verwirklichen, da zwischen den Gebäudeteilen enge bauliche Wechselwirkungen bestehen. Die Kosten müssen allerdings punktgenau auseinandergehalten werden, um zuwendungskonform vorzugehen. Bundestützpunkt - Hockeyhallen (Bauteile B und D / Förderung durch den Bund und das Land NRW) Diese Maßnahme umfasst den Neubau einer Zweifeldhockeyhalle, die Errichtung eines Fitnessbereichs mit Umkleiden und Sanitärbereichen sowie die Errichtung von Büro- und Seminarbereichen und einer neuen Feuerwehrzufahrt. Daneben bedarf es eines Sanitätsraums und eines Kraftraums, welcher aufgrund der benötigten Fitness- und Kraftgeräte sowie der Anzahl der Kaderathletinnen und -athleten eine Größe von ca. 2x 180 m² haben wird. Der Büro- und Seminarbereich soll einen Videoanalysebereich erhalten, der vom Bundesstützpunkt u.a. für Mannschaftsbesprechungen genutzt wird. Tennishalle (Gebäudeteile A und C / EFRE-Förderung beantragt) Der Projektteil Tennishalle besteht aus dem Umbau und der Erweiterung der aktuell vom Auftraggeber genutzten Hockey- und Tennishalle hin zu einer reinen Dreifeld-Tennishalle. Die neue Tennishalle erhält ihrerseits einen Umkleide- und Sanitärbereich. Sie soll insbesondere genutzt werden, um den Spielbetrieb im Tennis nach den Corona-bedingten Abgängen und zuletzt verlustig gegangener Mitgliedschaften im Tennis wieder zu beflügeln. Für das Vereinsgeschehen ist die neue Tennishalle daher als äußerst wichtig einzuschätzen. Die beiden Projekte werden mit Mitteln des Bundes, des Landes NRW und voraussichtlich aus EFRE-Mitteln gefördert. Die Anforderungen der Fördermittelgeber an die auszuführenden Leistungen zu berücksichtigen. Wechselwirkungen in baulicher Hinsicht Beide Projekte weisen mannigfaltige bauliche Wechselwirkungen auf. In der bestehenden Hockey- und Tennishalle, welche zukünftig als Dreifeld-Tennishalle genutzt werden soll (Gebäudeteil A), befindet sich aktuell ein teilunterkellerter Bereich mit Technikräumen, Umkleiden und Sanitärräumen sowie ein Mannschaftsraum im oberen Geschoss. Der durch den ehemals größeren Hockeyteil freiwerdende Platz soll zusammen mit dem vorhandenen Mannschaftsraum als Büro- und Seminarbereich ausgebaut werden und damit dem Bundesprojekt dienen (Gebäudeteil C). Auf der clubeigenen Fläche der Außentennisplätze 11 und 12 soll der Fitnessbereich mit Umkleiden und Sanitärbereich des Bundesprojekts entstehen (Gebäudeteil B). Auf einer zusätzlich arrondierten Fläche des benachbarten Reitvereins soll sodann die Zweifeldhockeyhalle des Bundesprojekts (Gebäudeteil D) entstehen mit einer angegliederten Freifläche, die der Feuerwehr als Anfahrts- und Aufstellfläche dient. Aktueller Stand und Leistungsgegenstand der Ausschreibung Die bauliche Umsetzung hat mit vorbereitenden Rodungsarbeiten und Erdarbeiten begonnen. Der Rohbau ist beauftragt. Der Start der Leistungserbringung für die Hallenbeleuchtung ist für Anfang Dezember 2026 terminiert. Der Auftraggeber rechnet mit einer Auftragserteilung bis Ende September 2026. Die Abnahme der Hallenbeleuchtung ist für Ende Dezember 2026 geplant. Näheres ist dem Bauzeitenplan zu entnehmen. Es wird um Verständnis für die kurze Bauzeit geworben. Der Verein ist zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs zwingend auf diese kurzen Bauzeiten angewiesen.

    Frist: 03.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB Klarstellung: Mit dem vorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen." ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 713615-2026

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