Generalplanungs- und Ingenieurleistungen für Hochbaugebäude der Gebäudeklassen II und III

Status
Offen
Angebotsfrist
23.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.10.2026
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Bekanntmachungsnummer
736383-2026
Verfahrensnummer
a86b176d-aacf-411d-b495-16f7b6866699

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH schreibt mehrere Rahmenvereinbarungen für Architektur- und Ingenieurleistungen an Hochbauten der Gebäudeklassen II und III aus. Los 1 umfasst die Planung von Gebäuden und Innenräumen, Freianlagen sowie technischen Anlagen, jeweils über die Leistungsphasen 1 bis 8; die Leistungen sollen gebündelt als Generalplanungsleistungen erbracht werden. Der Einsatzort ist der Flughafen Berlin Brandenburg in Schönefeld; die Frist für die Teilnahme endet am 23. November 2026.

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Leistungsbeschreibung

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beabsichtigt mehrere Rahmenvertragsvereinbarungen über Architektur -und Ingenieurleistungen für bauliche Anlagen des Hochbaus in Anlehnung an die HOAI 2021 für folgende Leistungsbilder über die Leistungsphasen 1 bis 8 abzuschließen. Die Leistungen sollen dabei als Generalplanerleistungen über mehrere Leistungsbilder gemeinsam beauftragt werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag Generalplanerleistungen und Ingenieurleistungen im Hochbau, Los 1

    Los 1 Generalplanerleistungen mit Koordinationsaufwand der Gebäudeklassen II und III: • Objektplanung Gebäude und Innenräume • Objektplanung Freianlagen • Fachplanung Technische Ausrüstung: - Anlagengruppe Abwasser -, Wasser -und Gasanlagen - Anlagengruppe Wärmeversorgungsanlagen - Anlagengruppe Lufttechnische Anlagen - Anlagengruppe Starkstromanlagen - Anlagengruppe Fernmelde- und informationstechnische Anlagen

Anforderungen an deinen Betrieb

Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Erklärung,, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet)bzw. von jedem Mitglied der BieGe / BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens / Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-mail und Telefonnummer 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 / 2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 / 576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833 / 2014' zur Verfügung. 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe / BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag / Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe / BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe / BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe / BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe / BieGe bzw. der Vertreter der BewGe / BieGe haben / hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe / BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber / Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber / Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag / Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten / Nachunternehmers" zur Verfügung. 6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages / Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvertrag Generalplanerleistungen und Ingenieurleistungen im Hochbau, Los 1

Der Bieter ist aufgefordert, ein aussagefähiges Konzept zur Leistungserbringung einzureichen, dabei sind insbesondere Angaben zu folgenden Punkten zu machen: a) Allgemeine Beschreibung der Instrumentarien zur Koordination und Kommunikation der an einer Planung beteiligten Fachplaner (z. B. Brandschutz, Tragwerksplanung -Schnittstelle Generalplaner, Fachplaner) b) Allgemeine Maßnahmen zur Sicherstellung von Qualität
40 %
Angebotspreis
60 %

Vergabeunterlagen

12 Dateien laut Portal · Stand 23.10.2026
20261001_Entwurf_Los 1-Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis798 KB
20261013_Los1_EB-2026-0118_Formblatt Projektbezogene Eignung.xlsxFormular34 KB
20261015_EB-2026-0118_Entwurf_Rahmenvertrag GP-Hochbau.pdfVertragsbedingungen748 KB
Datenschutzinformationen-Art-13-DSGVO_Version_4.2_ab_22.02.2022.pdfSonstiges374 KB
F-04-21-FE_Verfahrensbedingungen_Rahmenvertragsabruf.pdfVertragsbedingungen328 KB
Formblatt_Bewerber_Bietergemeinschaftserklaerung.docxFormular66 KB
Formblatt_Eigenerklaerung_123_124_GWB_Datenschutz_und_Vertraulichkeit.docxFormular75 KB
Formblatt_Eigenerklaerung_zum_Artikel_5K_der_Verordnung_EU_NR8332014.docxFormular64 KB
Formblatt_Verpflichtungserklaerung_Dritte_Nachunternehmer.docxFormular64 KB
Lieferantenselbstauskunft zur Informationssicherheit_DE.pdfSonstiges207 KB
Sicherheitsbestimmungen.pdfSonstiges173 KB
Wertungskriterien.pdfSonstiges100 KB

Anforderungen

Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Erklärung, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Erklärung,, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet)bzw. von jedem Mitglied der BieGe / BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens / Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-mail und Telefonnummer 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 / 2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022 / 576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833 / 2014' zur Verfügung. 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe / BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag / Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe / BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe / BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe / BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe / BieGe bzw. der Vertreter der BewGe / BieGe haben / hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe / BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber / Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber / Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag / Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten / Nachunternehmers" zur Verfügung. 6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages / Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.

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