Generalentwässerungsplan für die Stadt Düsseldorf
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.05.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 29.04.2025
- CPV-Codes
- Technische Planungsleistungen (71356400)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 276421-2025
- Verfahrensnummer
- d328868f-944b-48bb-b396-b588c84aab59
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Düsseldorf beauftragt die Durchführung ingenieurtechnischer Leistungen für den Generalentwässerungsplan. Dazu gehören die Erstellung und Kalibrierung eines Kanalnetzmodells, die Durchführung notwendiger Berechnungen und Nachweise, die Aufstellung eines Oberflächenabflussmodells, die Maßnahmenplanung unter Einbeziehung der Regenwasserbewirtschaftung sowie die Kostenermittlung. Der Auftrag wird als ein Los vergeben, ein konkreter Zeitrahmen oder Auftragswert wird nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Durchführung ingenieurtechnischer Leistungen für den Generalentwässerungsplan: Aufstellung eines Kanalnetzmodells einschl. Modellkalibrierung, Durchführung der erforderl. Berechnungen und Nachweise, Aufstellung eines Oberflächenabflussmodells und erfordl. Berechnungen, Maßnahmenplanung unter Berücksichtigung der RW-Bewirtschaftung sowie Kostenermittlungen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Generalentwässerungsplan für die Landeshauptstadt Düsseldorf
Durchführung ingenieurtechnischer Leistungen für einen Generalentwässerungsplan
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Generalentwässerungsplan für die Landeshauptstadt Düsseldorf
- Bewertung der schriftlichen Erläuterungen
- 25 %
- Darstellung und Beschreibung
- 20 %
- Bewertung anhand von Referenzen
- 20 %
- mündliche Präsentation mit Power-Point mit einer Dauer von 60 Min
- 10 %
- bepreistes LV maßgeblich
- 25 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 559859-2026
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