Genehmigungs- und Enteignungsmanagement für eine Wasserstoffpipeline
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.11.2026, 23:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- ENAGAS INFRAESTRUCTURAS DE HIDRÓGENO S.L.U.
- Erfüllungsregion
- ES300, Spain
- Verfahren
- Nicht offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
- Technische Unterstützung (71356300)
- Bekanntmachung
- enagas.bravosolution.com
- Bekanntmachungsnummer
- 741971-2026
- Verfahrensnummer
- 72505c17-e732-4c9e-a479-b3daaf1a9a27
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
ENAGAS INFRAESTRUCTURAS DE HIDRÓGENO S.L.U. beauftragt Genehmigungs- und Enteignungsmanagement für eine rund 265 Kilometer lange Wasserstoffpipeline zwischen Almendralejo und Salamanca in Spanien. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1 Million Euro; die vorgesehene Laufzeit beträgt 365 Tage.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Permitting and expropriation management services for the Almendralejo – Salamanca hydrogen pipeline. Approximately 265 km.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Permitting and expropriation management services. PCI 9.1.3. Internal Hydrogen Infrastructure in Spain. Almendralejo – Salamanca section.1.000.000 EUR
Permitting and expropriation management services for the Almendralejo–Salamanca hydrogen pipeline (approximately 265 km).
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.