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Unterhaltsreinigung für vier Düsseldorfer Schulen

Status
Offen
Angebotsfrist
10.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
4
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
07.10.2026
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)
Bekanntmachungsnummer
690186-2026
Verfahrensnummer
65065c0c-4a3f-4627-aced-e7c44b47b9da

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergibt die regelmäßige Unterhaltsreinigung für vier Schulen in Düsseldorf: die Aloys-Odenthal-Schule und die Gutenberg-Schule, die Bonifatiusschule, die Jan-Wellem-Schule sowie das Städtische Cecilien-Gymnasium. Die Leistungen sind in vier Lose aufgeteilt und sollen am 1. Februar 2027 beginnen; eine Laufzeit ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.

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Leistungsbeschreibung

Unterhaltsreinigung ab 01.02.2027 in vier Losen

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Aloys-Odenthal-Schule / Gutenberg-Schule

    Unterhaltsreinigung der Objekte Aloys-Odenthal-Schule / Gutenberg-Schule

    Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Bonifatiusschule

    Unterhaltsreinigung des Objektes Bonifatiusschule

    Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Jan-Wellem-Schule

    Unterhaltsreinigung des Objektes Jan-Wellem-Schule

    Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Städtisches Cecilien-Gymnasium

    Unterhaltsreinigung des Objektes Städtisches Cecilien-Gymnasium

    Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Aloys-Odenthal-Schule / Gutenberg-Schule

Das Wertungskriterium Qualität der Leistungserbringung wird anhand der Excel-Datei "06 - Landeshauptstadt Düsseldorf - Reinigung 2027 - Angaben zur Qualitätssicherung.xlsx" bewertet. Der Fragebogen umfasst 15 Fragen mit unterschiedlicher Gewichtung; die je Frage erreichbare Punktzahl ist dort angegeben. Insgesamt sind 150 Wertungspunkte erreichbar. Je Frage ist genau eine Antwort zu kennzeichnen; wird keine oder mehr als eine Antwort gekennzeichnet, wird die Frage mit 0 Punkten bewertet. Die gekennzeichneten Antworten werden Vertragsbestandteil (§ 2 Abs. 3 BVB) und gelten für die gesamte Vertragslaufzeit als Mindestanforderung. Bietet ein Bieter für mehrere Lose, und werden für die Lose unterschiedliche Angaben gemacht, ist der Fragebogen für jedes Los gesondert auszufüllen und hochzuladen. Angebote, die im Fragebogen "Angaben zur Qualitätssicherung" weniger als 75 von 150 Wertungspunkten erreichen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
40 %
Angebotspreis
60 %

LOT-0002 · Bonifatiusschule

Das Wertungskriterium Qualität der Leistungserbringung wird anhand der Excel-Datei "06 - Landeshauptstadt Düsseldorf - Reinigung 2027 - Angaben zur Qualitätssicherung.xlsx" bewertet. Der Fragebogen umfasst 15 Fragen mit unterschiedlicher Gewichtung; die je Frage erreichbare Punktzahl ist dort angegeben. Insgesamt sind 150 Wertungspunkte erreichbar. Je Frage ist genau eine Antwort zu kennzeichnen; wird keine oder mehr als eine Antwort gekennzeichnet, wird die Frage mit 0 Punkten bewertet. Die gekennzeichneten Antworten werden Vertragsbestandteil (§ 2 Abs. 3 BVB) und gelten für die gesamte Vertragslaufzeit als Mindestanforderung. Bietet ein Bieter für mehrere Lose, und werden für die Lose unterschiedliche Angaben gemacht, ist der Fragebogen für jedes Los gesondert auszufüllen und hochzuladen. Angebote, die im Fragebogen "Angaben zur Qualitätssicherung" weniger als 75 von 150 Wertungspunkten erreichen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
40 %
Angebotspreis
60 %

LOT-0003 · Jan-Wellem-Schule

Das Wertungskriterium Qualität der Leistungserbringung wird anhand der Excel-Datei "06 - Landeshauptstadt Düsseldorf - Reinigung 2027 - Angaben zur Qualitätssicherung.xlsx" bewertet. Der Fragebogen umfasst 15 Fragen mit unterschiedlicher Gewichtung; die je Frage erreichbare Punktzahl ist dort angegeben. Insgesamt sind 150 Wertungspunkte erreichbar. Je Frage ist genau eine Antwort zu kennzeichnen; wird keine oder mehr als eine Antwort gekennzeichnet, wird die Frage mit 0 Punkten bewertet. Die gekennzeichneten Antworten werden Vertragsbestandteil (§ 2 Abs. 3 BVB) und gelten für die gesamte Vertragslaufzeit als Mindestanforderung. Bietet ein Bieter für mehrere Lose, und werden für die Lose unterschiedliche Angaben gemacht, ist der Fragebogen für jedes Los gesondert auszufüllen und hochzuladen. Angebote, die im Fragebogen "Angaben zur Qualitätssicherung" weniger als 75 von 150 Wertungspunkten erreichen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
40 %
Angebotspreis
60 %

LOT-0004 · Städtisches Cecilien-Gymnasium

Das Wertungskriterium Qualität der Leistungserbringung wird anhand der Excel-Datei "06 - Landeshauptstadt Düsseldorf - Reinigung 2027 - Angaben zur Qualitätssicherung.xlsx" bewertet. Der Fragebogen umfasst 15 Fragen mit unterschiedlicher Gewichtung; die je Frage erreichbare Punktzahl ist dort angegeben. Insgesamt sind 150 Wertungspunkte erreichbar. Je Frage ist genau eine Antwort zu kennzeichnen; wird keine oder mehr als eine Antwort gekennzeichnet, wird die Frage mit 0 Punkten bewertet. Die gekennzeichneten Antworten werden Vertragsbestandteil (§ 2 Abs. 3 BVB) und gelten für die gesamte Vertragslaufzeit als Mindestanforderung. Bietet ein Bieter für mehrere Lose, und werden für die Lose unterschiedliche Angaben gemacht, ist der Fragebogen für jedes Los gesondert auszufüllen und hochzuladen. Angebote, die im Fragebogen "Angaben zur Qualitätssicherung" weniger als 75 von 150 Wertungspunkten erreichen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
40 %
Angebotspreis
60 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.

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