Gebäudereinigung für drei Liegenschaften in Arnsberg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.01.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Auftraggeber
Wald und Holz NRW
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.12.2023
CPV-Codes
Anzeigen
  • Reinigungs- und Hygienedienste (90900000)
  • Reinigungsdienste (90910000)
  • Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung (90911000)
  • Reinigung von Unterkünften (90911100)
  • Gebäudereinigung (90911200)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
755467-2023
Verfahrensnummer
9929e77e-f26f-4277-b8a0-6b1b74338013

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beschafft die laufende Gebäudereinigung für drei räumlich getrennte Bereiche in Arnsberg. Betroffen sind das Zentrum für Wald und Holzwirtschaft mit den Teams Zentrale Dienste und Waldplanung sowie das Jugendwaldheim Obereimer im Regionalforstamt Arnsberger Wald. Die Leistung wird in drei Lose aufgeteilt und umfasst unter anderem Büros, Besprechungs- und Klassenräume, Sanitäranlagen, Flure, Treppenhäuser sowie weitere Nebenräume. Die Angebote mussten bis zum 23. Januar 2024 um 9:00 Uhr eingereicht werden; die Reinigung ist je nach Gebäude ab 16:00 Uhr oder vor 6:30 Uhr vorgesehen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens, für die Teams "Zentrale Dienste" und "Waldplanung" im Zentrum für Wald und Holzwirtschaft (Fachbereich V) sowie für das Jugendwaldheim Obereimer im Regionalforstamt Arnsberger Wald mit einem oder mehreren Anbieter(n) eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Gebäudereinigung am Standort Arnsberg abzuschließen. Der Leistungsgegenstand wird in drei räumlich voneinander unabhängige Teillose aufgeteilt. Die gesamte Leistungserbringung erfolgt im Stadtgebiet Arnsberg. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Leistungsverzeichnissen (Anlagen 1, 2 und 3) sowie den nachfolgend aufgeführten, detaillierten, losbezogenen Auftragsgegenständen zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser allgemeinen, losübergreifenden Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0002 · Gebäudereinigung im Zentrum für Wald und Holzwirtschaft (ZWH), Team Zentrale Dienste

    Gebäudebeschreibung: Die zu reinigenden Räumlichkeiten befinden sich im Gebäudekomplex Obereimer 13, 59821 Arnsberg. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude ist ein altes Rittergut und wurde bereits im 17. Jahrhundert erbaut. Räumlichkeiten: - 3 Besprechungsräume - 5 Büros - Erdgeschoss - 8 Büros - Obergeschoss - 5 Büros - Dachgeschoss - 6 Sanitäranlagen - 1 Teeküche - 1 Küche - 3 Treppenhäuser - 10 Flure - 1 Kopierraum Reinigungsturnus: Die Gebäudereinigung hat jeweils ab 16:00 Uhr zu erfolgen. Den zugehörigen Turnus entnehmen Sie bitte dem angehängten Leistungsverzeichnis zu Los 1. Die Wochentage, an denen eine Reinigung erfolgen soll, werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung terminiert.

    Frist: 23.01.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Gebäudereinigung im Zentrum für Wald und Holzwirtschaft (ZWH), Team Waldplanung

    Gebäudebeschreibung: Die zu reinigenden Räumlichkeiten befinden sich im Gebäudekomplex Herbreme 2, 59821 Arnsberg. Diese ehemals als Dienstwohnung genutzten Räume sind räumlich abgetrennt und separat zugänglich. Räumlichkeiten: - 4 Büros - 1 Küche - 2 Flure - 1 Abstellraum - 1 Bad/WC - 1 Eingang - 1 Balkon - 1 Treppe/Podest - 1 Sauberlaufzone Reinigungsturnus: Die Gebäudereinigung hat jeweils ab 16:00 Uhr oder vor 06:30 Uhr zu erfolgen. Den zugehörigen Turnus entnehmen Sie bitte angehängtem Leistungsverzeichnis zu Los 2. Die Wochentage, an denen eine Reinigung erfolgen soll, werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung terminiert. Ein 14-tägiger Austausch der Sauberlaufzone im Eingangsbereich in einer Größe von 1,20 m x 1,80 m ist erforderlich.

    Frist: 23.01.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Gebäudereinigung im Regionalforstamt Arnsberger Wald, Jugendwaldheim Obereimer

    Gebäudebeschreibung: Die zu reinigenden Räumlichkeiten befinden sich im Gebäudekomplex Herbreme 2, 59821 Arnsberg. Das Gebäude wurde in den 1960iger Jahren als Notlazarett des kalten Krieges gebaut und wird seit 1996 als Jugendwaldheim genutzt. Räumlichkeiten: Verwaltungstrakt: - 9 Büros - 1 Konferenzzimmer - 3 Flure - 6 Kellerräume - 3 Bad/WC - 1 Abstellraum - 2 Treppenhäuser Mitteltrakt: - 1 Aula (mit unterem und oberen Bereich) - 2 Klassenzimmer - 1 Bibliothek - 4 Treppenhäuser Internatstrakt: - 29 Unterbringungszimmer - 1 Schüleraufenthaltsraum - 2 Lehreraufenthaltsräume - 10 Sanitärräume - 2 Wäschekammern - 2 Balkone - 3 Putzmittelräume - 2 Flure (Internatsbereich) - 1 großer Speisesaal - 1 Speiseraum - 1 Behinderten WC - 1 Bibliothek - 2 Flure (Erdgeschoss) - 2 Treppenhäuser incl. Podeste (Untergeschoss bis 2. Etage) - 2 Flure (Untergeschoss) - 1 Dreckschleuse - 1 Umkleideraum - 2 Freizeiträume - 1 Schankraum Reinigungsturnus: Der tägliche Zeitpunkt für die zu erbringende Leistung erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber. Den zugehörigen Turnus entnehmen Sie bitte dem angehängten Leistungsverzeichnis zu Los 3. Die Wochentage, an denen eine Reinigung erfolgen soll, werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung terminiert. Bei Bedarf kann es erfordrlich werden, dass Reinigungsarbeiten außerplanmäßig auch am Wochenende zu erbringen sind. Diese werden durch den Auftraggeber möglichst frühzeitig angekündigt. Da in den Schulferien zum Teil kein Internatsbetrieb stattfindet, ist in diesen Zeiten nur eine verringerte Gebäudereinigung zu erbringen. Die genauen Räume, welche in dieser Zeit nicht gereingigt werden sollen, werden frühzeitig vom Auftraggeber mitgeteilt. Anstelle der turnusgemäßen Reinigung sind in den Sommerferien die Grundreinigungen einzuplanen. Die ensprechenden Leistungen sind im Preisblatt unter dem Punkt "Gebäudereinigung Jugendwaldheim - Internatstrakt - Grundreinigung der Internatsetagen" aufgeführt. Eine genaue Terminabstimmung wird frühzeitig durch den Auftraggeber erfolgen. Hinweis für die Bieter: In den Preisblättern wird mit 52 Wochen bzw. 12 Monaten kalkuliert, um eine Vergleichbarkeit der Angebote sicherstellen zu können. Es besteht jedoch kein Anspruch auf die ganzjährige Durchführung (z. B. in Ferienzeiten). Die Reduzierung der einzelnen Reinigungsturnusse wird durch den Auftraggeber festgelegt.

    Frist: 23.01.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV). --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten: (1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. (2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. (3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0002 · Gebäudereinigung im Zentrum für Wald und Holzwirtschaft (ZWH), Team Zentrale Dienste

Preis
100 %

LOT-0003 · Gebäudereinigung im Zentrum für Wald und Holzwirtschaft (ZWH), Team Waldplanung

Preis
100 %

LOT-0004 · Gebäudereinigung im Regionalforstamt Arnsberger Wald, Jugendwaldheim Obereimer

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Ergibt die Prüfung auf Vollständigkeit der Angebotsunterlagen, dass Unterlagen fehlen, unvollständig oder (bei unternehmensbezogenen Unterlagen) fehlerhaft sind, können diese nach den Regelungen des § 56 VgV bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist grundsätzlich nachgefordert werden. Wenn das Angebot nicht die geforderten Preise enthält und es sich nicht lediglich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, dürfen Unterlagen nicht nachgefordert werden (§ 57 Abs. 1 VgV). --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren. --- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) § 57 Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten: (1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote. (2) Hat der öffentliche Auftraggeber Nebenangebote zugelassen, so berücksichtigt er nur die Nebenangebote, die die von ihm verlangten Mindestanforderungen erfüllen. (3) Absatz 1 findet auf die Prüfung von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen und Teilnahmeanträgen entsprechende Anwendung.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.02.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 122362-2024

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.