Gebäude- und Inhaltsversicherung für Immobilien der Stadt Rösrath
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Zentrale Vergabestelle der Stadt Rösrath
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 12.10.2026
- CPV-Codes
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- Versicherungen (66510000)
- Schaden- oder Verlustversicherungen (66515000)
- Mit dem Wetter verbundene Versicherungen (66515400)
- Bekanntmachung
- vmp-rheinland.de
- Bekanntmachungsnummer
- 703211-2026
- Verfahrensnummer
- 66bb3346-79e3-4d94-a190-8c0b5691ccf9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Rösrath sucht Versicherungsschutz für ihre Gebäude und beweglichen Sachen. Die Versicherung soll möglichst umfassend sein und auch Schäden durch Flusshochwasser und Starkregen abdecken. Der Auftrag betrifft Immobilien in Rösrath und ist auf 1.080 Tage angelegt.
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Leistungsbeschreibung
Die Gebäude sowie bewegliche Sachen sollen über diesen Versicherungsvertrag möglichst umfassend versichert werden. Hierzu zählt auch der Versicherungsschutz für Überschwemmungsschäden, d.h. durch fluviale und pluviale Ereignisse.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Gebäude- und Inhaltsversicherung für Immobilien der Stadt Rösrath
Die Gebäude sowie bewegliche Sachen sollen über diesen Versicherungsvertrag möglichst umfassend versichert werden. Hierzu zählt auch der Versicherungsschutz für Überschwemmungsschäden, d.h. durch fluviale und pluviale Ereignisse.
Frist: 10.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__126.html). ************** Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html ) oder gem. § 98c AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. ************** Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: ************** Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. ************** Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung ************** Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung abzugeben. ************** Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind. Einige fehlende Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht oder nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Unterlagen, die zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit erforderlich sind, dürfen nicht nachgefordert werden.
Vergabeunterlagen
23 Dateien laut Portal · Stand 12.10.2026| Sonstiges | 271 KB | |
| Sonstiges | 342 KB | |
| Vertragsbedingungen | 488 KB | |
| Sonstiges | 46 KB | |
| Sonstiges | 53 KB | |
| Sonstiges | 29 KB | |
| Sonstiges | 107 KB | |
| Vertragsbedingungen | 256 KB | |
| Sonstiges | 157 KB | |
| Sonstiges | 283 KB | |
| Sonstiges | 218 KB | |
| Sonstiges | 129 KB | |
| Anschreiben | 248 KB | |
| Sonstiges | 218 KB | |
| Sonstiges | 202 KB | |
| Sonstiges | 618 KB | |
| Sonstiges | 593 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 188 KB | |
| Formular | 179 KB | |
| Formular | 177 KB | |
| Formular | 171 KB | |
| Anschreiben | 18 KB | |
| Sonstiges | 113 KB |
Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__126.html). ************** Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html ) oder gem. § 98c AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. ************** Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: ************** Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. ************** Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung ************** Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung abzugeben. ************** Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind. Einige fehlende Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht oder nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Unterlagen, die zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit erforderlich sind, dürfen nicht nachgefordert werden.
Änderungen und Bieterfragen
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