Ganzjährige Pflege und Unterhaltung von Grün- und Freianlagen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.09.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- BG Klinikum Hamburg gGmbH
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.08.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen im Gartenbau (77300000)
- Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen (77310000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 547558-2025
- Verfahrensnummer
- a14277a6-5d7f-45a9-bcd4-b26991d7d794
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das BG Klinikum Hamburg gGmbH sucht einen Dienstleister für die ganzjährige, fachgerechte Pflege und Unterhaltung der Grün- und Freianlagen auf dem Klinikareal in Hamburg sowie an der Wohnanlage Billwerder Billdeich 490 bis 494. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Pflege von Rasen, Wiesen, Rabatten, Gehölzen, Hecken und Dachbegrünungen sowie Reinigungs- und Unterhaltungsarbeiten an Wegen, Entwässerungsrinnen und befestigten Flächen. Das Klinikgelände ist etwa 190.281 m² groß und liegt in der Nähe des Landschaftsschutzgebiets Boberger Niederung, weshalb Naturschutzaspekte zu berücksichtigen sind. Die Angebotsfrist endet am 23. September 2025 um 10:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Das BG Klinikum Hamburg ist eine von neun Akutkliniken im Verbund der berufsgenossenschaftlichen Kliniken, den "BG Kliniken". Mit unserer leistungsstarken Notaufnahme und dem hier stationierten Notarzteinsatzfahrzeug und Rettungshubschrauber spielen wir eine entscheidende Rolle bei der Akutversorgung von Unfallopfern und schwerverletzten Patientinnen und Patienten aus ganz Norddeutschland. Weiterhin sind wir als überregionales Traumazentrum zertifiziert und damit auch auf Katastrophen- und Großschadensereignisse optimal vorbereitet. Unsere Zentren für Querschnittlähmungen, Brandverletzungen und Rehabilitation gehören zu den größten Abteilungen dieser Art im Bundesgebiet. Weitere Kernkompetenzen unseres Hauses sind die Septische Chirurgie und die Neurotraumatologie. Das hoch qualifizierte Fachpersonal des BG Klinikums Hamburg ist spezialisiert auf alle chirurgischen Fachdisziplinen und eine integrierte Rehabilitation, die Patientinnen und Patienten vom Unfallort bis zur möglichst vollständigen Wiederherstellung begleitet. Außerdem erfüllen wir einen Versorgungsauftrag für die Gesamtbevölkerung und stehen damit rund um die Uhr Patientinnen und Patienten aller Krankenversicherungen offen. Unsere Gesellschafter sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und neun Unfallkassen. Das Areal des BG-Klinikum Hamburg erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 190.281 m2 ha in der naturräumlichen Umgebung des Landschaftsschutzgebiet Boberger Niederung. Aufgrund der Nähe zu ökologisch wertvollen Flächen ist bei der Bearbeitung dieser im Besonderen auf den Naturschutz zu achten. Die Grünanlagen stellen das übergeordnete, verbindende Grundgerüst des Krankenhausgeländes dar. Als dieses stehen die Freiflächen in einer entsprechenden, repräsentativen Verpflichtung welche aber auch die naturnahe Umgebung mit einbeziehen. Die zu pflegenden Flächen setzten sich aus Begleitgrün (Erschließungswege mit überwiegend Straßencharakter), Parkierungsflächen und gebäudebezogenen Freiflächen zusammen. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet neben Arbeiten zu den Grünanlagenflächen auf dem Areal des BG-Klinikum Hamburg auch eine Wohnanlage "Billwerder Billdeich 490 bis 494". Die Grünanlagen lassen sich in unterschiedliche Pflegetypologien mit unterschiedlicher Pflegeintensität differenzieren. Dies sind zum Beispiel Rasen- und Wiesenflächen, extensive Baum- u. Strauchpflanzungen, Rabatten, Bodendecker, Gehölzflächen, Stauden, Solitär-Sträucher, Schnitthecken, Klettergehölze, Kübelbepflanzung, Dachbegrünung, Kies- u. Plattentraufen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag - Grünanlagenpflege
Gegenstand ist die ganzjährige, fachgerechte Pflege und Unterhaltung von Grün- und Freianlagen auf dem Klinikareal (u. a. Begleitgrün, Parkierungsflächen, gebäudenahe Freiflächen) sowie an der Wohnanlage. Dazu zählen insbesondere: Rabattenpflege, Heckenschnitt/Form- und Pflege?schnitte inkl. Lichtraumprofil, Rasen- und Wiesenpflege (inkl. Laubaufnahme), Reinigung/Unterhalt von Entwässerungsrinnen, Gräben und Grauflächen, Pflege extensiver Dachbegrünungen, sowie Austausch, Lieferung und Einbau von geprüften Spielsanden in Sandspielbereichen. Besonderer Teilbereich ist der Hubschrauberlandeplatz (Hangar-Gründach, Zuwegungen, Sicherheitsbereiche) mit spezifischen Sicherheitsvorgaben. Das Klinikareal liegt im Umfeld des Landschaftsschutzgebiets Boberger Niederung; Naturschutz- und Artenschutzbelange sind zwingend zu beachten (u. a. Prüfungen vor Gehölz-/Baumschnitt, Schonzeiten). Arbeiten erfolgen unter Rücksichtnahme auf den laufenden Krankenhausbetrieb (i. d. R. werktags 7:00-19:00 Uhr; Parkflächen nach Absprache ggf. samstags/nach Arbeitsschluss). Für den Landeplatz ist jährlich eine Einweisung durch die ADAC-Luftrettung verpflichtend; Flugbetrieb hat stets Vorrang. Die Leistungen werden bedarfsgerecht abgerufen und nach tatsächlich erbrachten Mengen abgerechnet.
Frist: 23.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB) Der Auftraggeber wird nach Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens über die Nachforderung von Unterlagen entscheiden. Kommunikation über das Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums. Bietende / Bewerbende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde. Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvertrag - Grünanlagenpflege
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB) Der Auftraggeber wird nach Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens über die Nachforderung von Unterlagen entscheiden. Kommunikation über das Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums. Bietende / Bewerbende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde. Nachforderung erfolgt nach § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 28070-2026
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