Fugenlose Akustikdeckensysteme für Veranstaltungsgebäude und Verbinderbauwerke
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Kyritz
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- CPV-Codes
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- Bauarbeiten an Gebäuden für öffentliche Einrichtungen (45216110)
- Ausbau von Gebäuden (45262800)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 510974-2026
- Verfahrensnummer
- fdfd8a07-a0ef-43fb-ae01-5eb1d4553e0a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Kyritz beauftragt Akustikarbeiten für ein neues Veranstaltungsgebäude und die zugehörigen Verbinderbauwerke im Rahmen des Umbaus eines ehemaligen Klosters zum Museum. Der Auftrag umfasst unter anderem rund 375 Quadratmeter Akustikdecke im Veranstaltungsgebäude sowie etwa 120 Quadratmeter akustisch wirksame Deckenelemente zwischen sichtbaren Dachsparren; Unterkonstruktionen, Beschichtungen und die Integration von Leuchten gehören ebenfalls dazu. Die Arbeiten finden in Kyritz in Brandenburg statt; die Angebotsfrist endet am 24. August 2026.
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Leistungsbeschreibung
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau des Klausurflügel des ehemaligen Klosters (Bestandsgebäude) zum Museum. Zeitgleich wird daneben ein Neubau (Veranstaltungsgebäude mit Verbindern) errichtet. Das Baugrundstück liegt in Kyritz im Denkmalbereich "Altstadt Kyritz" und dem Bodendenkmal "Altstadt Kyritz". Im Zuge der Ausbauarbeiten werden Akustikmaßnahmen an sämtlichen Deckenflächen des Veranstaltungsgebäudes sowie der Verbinderbauten erforderlich. Im Veranstaltungsgebäude erfolgt die Montage der Akustikelemente direkt auf den fertiggestellten Betondecken mittels Verklebung. Die Anordnung und Ausführung der Elemente sind entsprechend den akustischen Anforderungen sowie dem abgestimmten Deckenlayout herzustellen. In den Verbinderbauten werden die Akustikelemente unterhalb der Holzrahmenkonstruktionen angeordnet. Die Befestigung erfolgt über eine geeignete Unterkonstruktion, die auf die konstruktiven Gegebenheiten der Holzbauteile abgestimmt ist. Im Dachgeschoss des Veranstaltungsgebäudes werden die Akustikelemente innerhalb der Sparrenfelder eingebaut. Die Ausführung erfolgt so, dass die vorhandenen Sparren sichtbar bleiben und als gestalterisches Element in Erscheinung treten. Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Koordination und Anarbeitung der Akustikflächen an die Beleuchtungssysteme zu legen. Sämtliche Aussparungen, Anschlüsse und Anpassungen für Leuchten, Lichtschienen sowie weitere technische Einbauten sind fachgerecht herzustellen und in die Ausführungsplanung zu integrieren.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Kultur|Kloster|Kyritz Los N015 Akustikarbeiten (Fugenloses Akustikdeckensystem)
Gebäudeteil 1 - Veranstaltungsgebäude - Herstellung eines fugenlosen Akustikdeckensystems - Gesamtfläche ca. 375 m2 - Einschließlich Unterkonstruktion, Spachtel- und Beschichtungsarbeiten - Integration und Einarbeitung von Einbauleuchten Akustikelemente im Dachbereich - Herstellung akustisch wirksamer Deckenelemente zwischen sichtbaren Sparrenfeldern - Fläche ca. 120 m2 Gebäudeteil 2 - Verbinderbauwerk Fugenloses Akustikdeckensystem - Herstellung eines fugenlosen Akustikdeckensystems innerhalb des eingeschossigen Verbinderbauwerks - Tragkonstruktion des Gebäudes in Holzbauweise - Gesamtfläche ca. 350 m2 - Einschließlich Unterkonstruktion, Spachtel- und Beschichtungsarbeiten
Frist: 24.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 sowie Nr. 5 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 sowie Nr. 7 sowie Nr. 8 sowie Nr. 9 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB siehe "Fakultative Ausschlussgründe" § 124 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB PQ zertifizierte Bieter: Prüfen Sie, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise die geforderten Eignungsangaben und Nachweise dieses Vergabeverfahrens abdecken. Soweit die im Präqualifikationsverzeichnis für den einschlägigen Leistungsbereich hinterlegten Nachweise inhaltlich unzureichend sind, ist KEINE Nachforderung eines den Eignungsanforderungen genügenden Nachweises zulässig (gem. §16a EU VOB/A).
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 sowie Nr. 5 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 sowie Nr. 7 sowie Nr. 8 sowie Nr. 9 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB siehe "Fakultative Ausschlussgründe" § 124 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB PQ zertifizierte Bieter: Prüfen Sie, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise die geforderten Eignungsangaben und Nachweise dieses Vergabeverfahrens abdecken. Soweit die im Präqualifikationsverzeichnis für den einschlägigen Leistungsbereich hinterlegten Nachweise inhaltlich unzureichend sind, ist KEINE Nachforderung eines den Eignungsanforderungen genügenden Nachweises zulässig (gem. §16a EU VOB/A).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 690016-2026
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