Freianlagenplanung für die Generalsanierung und den Teilersatzneubau eines Gymnasiums
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 24.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
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- Landschaftsgestaltung (71420000)
- Bauaufsicht (71520000)
- Bekanntmachung
- deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 744237-2026
- Verfahrensnummer
- c2e89772-5ca8-4069-98d3-202a6fb467bb
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Schulwerk der Diözese Augsburg, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, beauftragt die Planung der Außenanlagen für die Generalsanierung und den Teilersatzneubau des Rhabanus-Maurus-Gymnasiums in St. Ottilien. Die Leistungen werden stufenweise ab Leistungsphase 1 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erbracht; das Gymnasium hat derzeit über 680 Schülerinnen und Schüler sowie 60 Lehrkräfte. Die angegebene Vertragsdauer beträgt 1.320 Tage.
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Leistungsbeschreibung
Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des Öffentlichen Rechts, schreibt die Objektplanung Freianlagen (Leistungsbild § 39 HOAI) für die Generalsanierung und den Teilersatzneubau des Rhabanus-Maurus-Gymnasium in St. Ottilien stufenweise ab der LPh 1 aus.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI Rhabanus-Maurus-Gymnasium St. Ottilien
Das Schulwerk der Diözese Augsburg, kirchliche Stiftung des Öffentlichen Rechts, schreibt die Objektplanung Freianlagen (Leistungsbild § 39 HOAI) für die Generalsanierung und den Teilersatzneubau des Rhabanus-Maurus-Gymnasium in St. Ottilien stufenweise ab der LPh 1 aus. Das Rhabanus-Maurus-Gymnasium mit derzeit über 680 Schülerinnen und Schülern und 60 Lehrkräften ist heute in einem Schulgebäude aus den 1960er Jahre beheimatet, das in den 1970er, 1980er und 1990er Jahren erweitert worden ist. Das aktuelle Schulgebäude ist nicht barrierefrei und weist erhebliche funktionale Mängel sowie bauliche / bauphysikalische Mängel auf. Im sog. Tagesheim (ehem. Kloster St. Katharina) sind derzeit Räume für eine Ganztagesbetreuung der Schülerinnen und Schüler untergebracht. Das ehem. Kloster St. Katharina ist zwischenzeitlich als Einzelbaudenkmal unter Denkmalschutz gestellt worden. Nach eingehenden Variantenuntersuchungen ist nunmehr geplant, das ehem. Klosters St. Katharina generalzusanieren und künftig schulisch zu nutzen. Ergänzend soll ein Teilersatzneubau für das Rhabanus-Maurus-Gymnasiums mit einem BRI von ca. 22.754,60 m2 entstehen. Das bestehende Schulgebäude wird überwiegend zurückgebaut. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung RMG St. Ottilien und der beiliegenden Machbarkeitsstudie, die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die stufenweise Vergabe der erforderlichen Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § 39 HOAI für die Generalsanierung des Klosters St. Katharina und den Teilersatzneubau des Rhabanus-Maurus-Gymnasiums. Stufe 1: Grundlagenermittlung (LPh 1) und Vorplanung (LPh 2). Stufe 2: Entwurfsplanung (LPh 3) und Genehmigungsplanung (LPh 4). Stufe 3: Ausführungsplanung (LPh 5), Vorbereitung der Vergabe (LPh 6) und Mitwirkung bei der Vergabe (LPh 7). Stufe 4: Bauüberwachung und Dokumentation (LPh 8) sowie Objektbetreuung (LPh 9). Der Stiftungsrat des Schulwerks hat ein max. Budget von brutto 46,8 Mio. EUR (KG 200 bis 700) beschlossen. Darin enthalten sind Kosten für die beauftragten Freianlagen in Höhe von 1,50 Mio. EUR (einschl. Umsatzsteuer und Baunebenkosten). Diese werden als verbindliche Kostenobergrenze vereinbart. Eine weitergehende Unterschreitung wird angestrebt. Die zu gestaltenden Freianlagen umfassen ca. 5.940 m2. Der Umgriff ergibt sich aus der Projektbeschreibung. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Architektenvertrag Freianlagen und den weiteren Vergabeunterlagen.
Frist: 24.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers und ist nur in den Grenzen des § 56 VgV zulässig.
Vergabeunterlagen
21 Dateien laut Portal · Stand 27.10.2026| Leistungsverzeichnis | 28 KB | |
| Formular | 74 KB | |
| Formular | 90 KB | |
| Formular | 95 KB | |
| Formular | 247 KB | |
| Sonstiges | 77 KB | |
| Sonstiges | 119 KB | |
| Sonstiges | 11 KB | |
| Sonstiges | 2 KB | |
| Vertragsbedingungen | 382 KB | |
| Sonstiges | 965 KB | |
| Sonstiges | 1 KB | |
| Formular | 361 KB | |
| Anschreiben | 66 KB | |
| Formular | 152 KB | |
| Anschreiben | 55 KB | |
| Sonstiges | 115 KB | |
| Formular | 119 KB | |
| Formular | 94 KB | |
| Formular | 99 KB | |
| Anschreiben | 102 KB |
Anforderungen
Die Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers und ist nur in den Grenzen des § 56 VgV zulässig.
Änderungen und Bieterfragen
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