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Freianlagenplanung für den Landschaftspark Kuhlache Ost

Status
Offen
Angebotsfrist
14.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
14.09.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen (71222000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
691780-2026
Verfahrensnummer
18ab5de3-2a25-4319-b5bb-289ee44dfee2

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die Lutherstadt Wittenberg sucht eine Planung für die Freianlagen im Bereich Kuhlache Ost als Teil der Vorbereitung der Landesgartenschau 2028. Ein vorhandener Vorentwurf soll für eine rund 25.500 Quadratmeter große Fläche zu einem dauerhaft nutzbaren Landschaftspark weiterentwickelt werden; beauftragt sind die Leistungsphasen 3 bis 9. Das Vorhaben liegt in Wittenberg in Sachsen-Anhalt und soll auch den Kernbereich für gärtnerische Präsentationen und Besucherangebote während der Gartenschau gestalten.

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Leistungsbeschreibung

Die 6. Sachsen-Anhaltische Landesgartenschau findet im Jahr 2028 in der Lutherstadt Wittenberg statt, einer Stadt, deren Geschichte untrennbar mit der Reformation verbunden ist. Mit der Schlosskirche, der Stadtkirche St. Marien, dem Lutherhaus und dem Melanchthonhaus verfügt sie über vier UNESCOWelterbestätten. Zugleich ist Wittenberg eine Stadt an der Elbe. Die Flusslandschaft prägt ihren Landschaftsraum und bildet den Übergang zwischen historischer Altstadt und Fluss Die Landesgartenschau Lutherstadt Wittenberg 2028 steht unter der Leitidee „Gartenschau im Welterbe“. Die Kuhlache bildet einen zentralen Landschafts- und Ausstellungsbereich zwischen historischer Stadt und Elbe. Für den Teilbereich Kuhlache Ost liegt ein Vorentwurf auf dem Stand der Leistungsphasen 1 und 2, für Freianlagen nach HOAI 2021 vor. Gegenstand der Vergabe ist die planerische Fortschreibung dieses Vorentwurfs in den Leistungsphasen 3 bis 9. Die weitere Planung hat auf den vorhandenen Planungsgrundlagen, der räumlichen Grundidee sowie den in den Anlagen dokumentierten Gestaltungsprinzipien und Leitbildern aufzubauen. Auf einer Revitalisierungsfläche von rund 25.500 m² soll ein hochwertiger, dauerhaft nutzbarer Landschaftspark entstehen. Während der Landesgartenschau bildet die Kuhlache Ost den Kernbereich der gärtnerischen Präsentationen und Besucherangebote.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Kuhlache Ost – Freianlagenplanung Leistungsphasen 3 bis 9 im Rahmen der Vorbereitung der Landesgartenschau Lutherstadt Wittenberg 2028

    Die 6. Sachsen-Anhaltische Landesgartenschau findet im Jahr 2028 in der Lutherstadt Wittenberg statt, einer Stadt, deren Geschichte untrennbar mit der Reformation verbunden ist. Mit der Schlosskirche, der Stadtkirche St. Marien, dem Lutherhaus und dem Melanchthonhaus verfügt sie über vier UNESCOWelterbestätten. Zugleich ist Wittenberg eine Stadt an der Elbe. Die Flusslandschaft prägt ihren Landschaftsraum und bildet den Übergang zwischen historischer Altstadt und Fluss Die Landesgartenschau Lutherstadt Wittenberg 2028 steht unter der Leitidee „Gartenschau im Welterbe“. Die Kuhlache bildet einen zentralen Landschafts- und Ausstellungsbereich zwischen historischer Stadt und Elbe. Für den Teilbereich Kuhlache Ost liegt ein Vorentwurf auf dem Stand der Leistungsphasen 1 und 2, für Freianlagen nach HOAI 2021 vor. Gegenstand der Vergabe ist die planerische Fortschreibung dieses Vorentwurfs in den Leistungsphasen 3 bis 9. Die weitere Planung hat auf den vorhandenen Planungsgrundlagen, der räumlichen Grundidee sowie den in den Anlagen dokumentierten Gestaltungsprinzipien und Leitbildern aufzubauen. Auf einer Revitalisierungsfläche von rund 25.500 m² soll ein hochwertiger, dauerhaft nutzbarer Landschaftspark entstehen. Während der Landesgartenschau bildet die Kuhlache Ost den Kernbereich der gärtnerischen Präsentationen und Besucherangebote.

Anforderungen an deinen Betrieb

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als dreiMonaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. Verstoß gegen die Russlandsanktionen Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, Eignungsnachweise, Zertifikate oder sonstige Erklärungen gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung besteht jedoch nicht.Werden Unterlagen nachgefordert, hat der Bieter diese innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten, kalendermäßig bestimmten Frist einzureichen. Unterlagen, die die Preise oder die inhaltliche Bewertung der Zuschlagskriterien betreffen, sind von der Nachforderung ausgeschlossen. Unvollständige Angebote, bei denen Nachforderungen nicht fristgerecht erfüllt werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Kuhlache Ost – Freianlagenplanung Leistungsphasen 3 bis 9 im Rahmen der Vorbereitung der Landesgartenschau Lutherstadt Wittenberg 2028

Bewertet wird die Qualität der konkreten Auseinandersetzung mit dem vorhandenen Planungs- und Konzeptstand der Kuhlache Ost. Es wird kein neuer Vorentwurf und keine unentgeltliche Ausarbeitung einer planerischen Lösung verlangt. Entscheidend ist, ob der Bieter die prägenden Qualitäten des vorhandenen Standes erkennt, einordnet und die für die weitere Planung wesentlichen Aufgaben projektspezifisch herausarbeitet. 2.1 Verständnis und Einordnung der für Identität und Qualität der Kuhlache Ost maßgeblichen räumlichen, gestalterischen und inhaltlichen Prinzipien des vorhandenen Planungs- und Konzeptstandes. Bewertet werden Auswahl, Gewichtung und projektspezifische Begründung der als wesentlich erkannten Prinzipien. Max. Punkte: 15 2.2 Der Bieter benennt maximal fünf konkrete Punkte, die aus seiner Sicht für die erfolgreiche Weiterplanung und Realisierung besonders relevant und stellt jeweils kurz die planerische Fragestellung sowie die daraus folgende Konsequenz für die weitere Bearbeitung dar. Max Punkte: 20
35 %
Die im Teilnahmewettbewerb erzielten Eignungspunkte werden nicht in die Zuschlagswertung übernommen. Auch die dort bewerteten Unternehmensreferenzen werden nicht erneut bepunktet. Bewertet werden die persönliche Qualifikation und Erfahrung der konkret für die Auftragsausführung vorgesehenen Schlüsselpersonen sowie deren tatsächliche Funktion, Verantwortung und persönliche Einbindung in das Projekt Kuhlache Ost. 3.1 Persönliche Qualifikation und Erfahrung der für die Freianlagenplanung vorgesehenen Schlüsselperson(en) mit vergleichbaren Freianlagenprojekten und deren planerischer Umsetzung bis zur Realisierung. 12 Punkte 3.2 Persönliche Qualifikation und Erfahrung der für die Ausstellungskonzeption bzw. die Verbindung von Ausstellung und Freiraum vorgesehenen Schlüsselperson(en) mit entsprechenden Projekten. 12 Punkte 3.3 Plausibilität und Verbindlichkeit der für Kuhlache Ost vorgesehenen Funktion, Verantwortung und persönlichen Einbindung der Schlüsselpersonen in den wesentlichen Planungs-, Vergabe- und Realisierungsphasen. - 11 Punkte
35 %
Bewertet wird der wertbare Gesamtangebotspreis inklusive der Nebenkosten auf Grundlage des für alle Bieter einheitlichen Leistungs- und Preisblatts. Die Ermittlung der Preispunkte erfolgt nach der unter Ziffer 6.2 festgelegten Bewertungsmethodik
30 %

Vergabeunterlagen

9 Dateien laut Portal · Stand 14.09.2026
Kuhlache-Ost-Anlage_1-Uebersichtsplan-1000.pdfSonstiges5,1 MB
Kuhlache-Ost-Anlage_2-Plan.pdfSonstiges1,8 MB
Kuhlache_Ost-Anlage_3-Planungsstand.pdfSonstiges56 KB
Kuhlache_Ost-Anlage_4-Gestaltungsprinzipien-Leitbilder.pdfSonstiges1,7 MB
Kuhlache_Ost_Anlage_1_Zuschlagskritereien.pdfSonstiges66 KB
Kuhlache_Ost_Aufgabenstellung.pdfSonstiges90 KB
Kuhlache_Ost_Eignungskriterien_Auswahlverfahren zur Angebotsaufforderung.pdfSonstiges118 KB
Kuhlache_Ost_Zuschlagskriterien.pdfSonstiges73 KB
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB

Anforderungen

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter (1) in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder • gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als dreiMonaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob (2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten. Verstoß gegen die Russlandsanktionen Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, Eignungsnachweise, Zertifikate oder sonstige Erklärungen gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung besteht jedoch nicht.Werden Unterlagen nachgefordert, hat der Bieter diese innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten, kalendermäßig bestimmten Frist einzureichen. Unterlagen, die die Preise oder die inhaltliche Bewertung der Zuschlagskriterien betreffen, sind von der Nachforderung ausgeschlossen. Unvollständige Angebote, bei denen Nachforderungen nicht fristgerecht erfüllt werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 07.10.2026Berichtigung 2Angaben ergänzt oder aktualisiert
  2. 02.10.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 677912-2026

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