Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau einer Straßenmeisterei in Bernburg
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2026, 13:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 02.11.2026
- CPV-Codes
- Boden- und Fliesenarbeiten (45431000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 759213-2026
- Verfahrensnummer
- a5f5a152-749d-40d8-aa3d-fce802629712
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg schreibt Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau der Straßenmeisterei Bernburg in Sachsen-Anhalt aus. Vorgesehen sind unter anderem rund 716 m² Bodenfliesen, 452 m² Wandfliesen sowie Abdichtungsarbeiten, Treppenbeläge und Glasspiegel; die Angebotsfrist endet am 30. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Fliesen- und Plattenarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Fliesen- und Plattenarbeiten - GNUE LSBB Sachsen-Anhalt Neustrukturierung der Mischmeistereien Neubau der Straßenmeisterei Bernburg mit Straßenmeisterei (SM) mit 3. Brückenprüftrupp (WLB-2026-0439)
Fliesen- und Plattenarbeiten: Abdichtungsarbeiten Boden ca. 716 m2 Bodenbelag Feinsteinzeugfliesen ca. 716 m2 Abdichtungsarbeiten Wand ca. 452 m2 Wandbelag Feinsteinzeugfliesen ca. 452 m2 15 St Glasspiegel liefern u. montieren Treppenbelag Tritt- und Setzstufen mit Feinsteinzeugfliesen 41 St Podestbelag mit Feinsteinzeugfliesen ca. 12 m2 Verbundabdichtung Boden 415 m2 Feinsteinzeug als Bodenbelag im Rüttelverfahren ca. 415 m2
Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!
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LOT-0001 · Fliesen- und Plattenarbeiten - GNUE LSBB Sachsen-Anhalt Neustrukturierung der Mischmeistereien Neubau der Straßenmeisterei Bernburg mit Straßenmeisterei (SM) mit 3. Brückenprüftrupp (WLB-2026-0439)
- Preis
Vergabeunterlagen
10 Dateien laut Portal · Stand 02.11.2026| Sonstiges | 2,1 MB | |
| Sonstiges | 455 KB | |
| Sonstiges | 93 KB | |
| Formular | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 92 KB | |
| Sonstiges | 161 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 135 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,3 MB | |
| Sonstiges | 12,3 MB | |
| Sonstiges | 1 KB |
Anforderungen
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!
Änderungen und Bieterfragen
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