Dachabdichtungs- und Flachdacharbeiten für den Neubau der Straßenmeisterei Bernburg

Amt für Immobilien- und Baumanagement (AIB) Magdeburg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.04.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Amt für Immobilien- und Baumanagement (AIB) Magdeburg
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
25.03.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
203948-2026
Verfahrensnummer
f87c62d4-2ea7-43f0-858e-53e9233a613e
CPV-Codes
Klempnerarbeiten (45261300); Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten (45261410)

Kurzbeschreibung

Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg beauftragt Dachabdichtungsarbeiten für den Neubau einer Straßenmeisterei in Bernburg, Sachsen-Anhalt. Der Leistungsumfang umfasst etwa 3.000 m² Flachdachdämmung, rund 500 m² mehrlagige Polymerbitumenabdichtung und etwa 2.500 m² Abdichtung mit Kunststoffbahnen. Zusätzlich sind unter anderem Flachdachaustiege, Absturzsicherungen, Attikaabdeckungen, Dachabläufe und Dachentwässerung sowie Arbeiten mit Flüssigkunststoff vorgesehen; ein Ausführungszeitraum ist nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Dachabdichtungsarbeiten

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Dachabdichtungsarbeiten - GNUE LSBB Sachsen-Anhalt Neustrukturierung der Mischmeistereien Neubau der Straßenmeisterei Bernburg mit Straßenmeisterei (SM) mit 3. Brückenprüftrupp (WLB-2026-0120)

    ca. 3.000 m2 Dämmarbeiten MW als Flachdachdämmungen ca. 500 m2 Dachabdichtungsarbeiten als Polymerbitumenbahnen, mehrlagig, ca. 2.500 m2 Dachabdichtungaarbeiten als Kunststoffbahnen ca. 7,0 Stck. Flachdachaustiege ca. 400,0 m Edelstahlseil für Absturzsicherung ca. 600,0 m Attikaabdeckung ca. 45,00 St. Attikaabläufe, sowie Dachentwässerung ca. 5,0 m2 Flüssigkunststoff

    Frist: 28.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!

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LOT-0001 · Dachabdichtungsarbeiten - GNUE LSBB Sachsen-Anhalt Neustrukturierung der Mischmeistereien Neubau der Straßenmeisterei Bernburg mit Straßenmeisterei (SM) mit 3. Brückenprüftrupp (WLB-2026-0120)

Preis

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Anforderungen

gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 613970-2026

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