Fachplanungsleistungen für technische Gebäudeausrüstung beim Umbau eines Verwaltungsgebäudes
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 31.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Rems-Murr-Kreis-Immobilienmanagement GmbH
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 256934-2026
- Verfahrensnummer
- a3f438fa-a3ea-4fd7-a554-baa9c94c696c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Rems-Murr-Kreis-Immobilienmanagement GmbH beauftragt Fachplanungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung beim Umbau und bei der Modernisierung der Verwaltungsaußenstelle in der Erbstetter Straße 58 in Backnang. Das Bestandsgebäude soll abschnittsweise über mehrere Geschosse funktional und technisch erneuert werden; vorgesehen sind unter anderem Verbesserungen bei Barrierefreiheit, Brandschutz, Energieeffizienz und Raumklima. Die Teilnahmefrist endet am 31. März 2026; Angaben zu einer festen Projektlaufzeit oder zum Auftragswert sind nicht enthalten.
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Leistungsbeschreibung
Die Außenstelle Erbstetter Straße 58 befindet sich im Stadtgebiet von Backnang und ist Teil der Verwaltungsstandorte des Rems-Murr-Kreises. Das Bestandsgebäude wird derzeit als Verwaltungsgebäude genutzt und soll im Zuge des Projekts umfassend baulich, funktional und technisch ertüchtigt werden, um eine langfristige und zeitgemäße Nutzung sicherzustellen. Ziel des Projekts ist die Umnutzung und Modernisierung des Gebäudes zu einem leistungsfähigen Verwaltungsstandort mit klar gegliederten Nutzungsbereichen nach dem Drei-Zonen-Modell. Vorgesehen ist die Umsetzung eines modernen Büro- und Nutzungskonzepts mit internen Arbeitsbereichen, Beratungs- und Besprechungsräumen sowie unterstützenden Nebenfunktionen. Öffentliche und publikumsintensive Nutzungen sollen schwerpunktmäßig im Erdgeschoss und teilweise im 1. Obergeschoss angeordnet werden, während die oberen Geschosse überwiegend internen Verwaltungs- und Arbeitsfunktionen dienen. Dadurch wird eine funktionale Trennung von öffentlichem und internem Bereich ermöglicht und ein geordneter Verwaltungsbetrieb unterstützt. Im Rahmen des Umbaus sind insbesondere Maßnahmen zur Neuordnung der Grundrisse, zur Anpassung an aktuelle Arbeits- und Organisationsformen, zur Verbesserung der Barrierefreiheit sowie zur Umsetzung zeitgemäßer Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen vorgesehen. Ergänzend werden bauliche und technische Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung und zur Verbesserung des Raumklimas umgesetzt. Die Bauausführung erfolgt abschnittsweise über mehrere Geschosse, um die Komplexität des Bestandsgebäudes und die betrieblichen Anforderungen angemessen zu berücksichtigen. Aufgrund der engen terminlichen Rahmenbedingungen sowie der hohen Koordinationsanforderungen durch zahlreiche Gewerke und deren Abhängigkeiten über mehrere, gestaffelt zu realisierende Geschosse, wird optional die Vergabe der Bauleistungen an einen Generalunternehmer geprüft. Diese Vergabestrategie kann die Übertragung der Ausführungsplanung gemäß HOAI-Leistungsphase 5 an den Generalunternehmer einschließen, mit dem Ziel, Schnittstellen zu reduzieren, Abläufe zu bündeln und Termin- sowie Koordinationsrisiken zu minimieren. Zunächst ist die Beauftragung der Objektplanung für die Vor- und Entwurfsplanung nach HOAI-Leistungsphasen 2 und 3 vorgesehen. Ergänzend erfolgt – sofern erforderlich und in Abstimmung mit den zuständigen Genehmigungsbehörden – die Genehmigungsplanung gemäß HOAI-Leistungsphase 4. Die weiteren Planungsschritte und die konkrete Vergabestrategie werden auf Basis der gewonnenen Planungsergebnisse und der organisatorischen sowie terminlichen Erfordernisse festgelegt.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Fachplanungsleistungen TGA für den Umbau Außenstelle Erbstetter Straße 58 in Backnang
Die Außenstelle Erbstetter Straße 58 befindet sich im Stadtgebiet von Backnang und ist Teil der Verwaltungsstandorte des Rems-Murr-Kreises. Das Bestandsgebäude wird derzeit als Verwaltungsgebäude genutzt und soll im Zuge des Projekts umfassend baulich, funktional und technisch ertüchtigt werden, um eine langfristige und zeitgemäße Nutzung sicherzustellen. Ziel des Projekts ist die Umnutzung und Modernisierung des Gebäudes zu einem leistungsfähigen Verwaltungsstandort mit klar gegliederten Nutzungsbereichen nach dem Drei-Zonen-Modell. Vorgesehen ist die Umsetzung eines modernen Büro- und Nutzungskonzepts mit internen Arbeitsbereichen, Beratungs- und Besprechungsräumen sowie unterstützenden Nebenfunktionen. Öffentliche und publikumsintensive Nutzungen sollen schwerpunktmäßig im Erdgeschoss und teilweise im 1. Obergeschoss angeordnet werden, während die oberen Geschosse überwiegend internen Verwaltungs- und Arbeitsfunktionen dienen. Dadurch wird eine funktionale Trennung von öffentlichem und internem Bereich ermöglicht und ein geordneter Verwaltungsbetrieb unterstützt. Im Rahmen des Umbaus sind insbesondere Maßnahmen zur Neuordnung der Grundrisse, zur Anpassung an aktuelle Arbeits- und Organisationsformen, zur Verbesserung der Barrierefreiheit sowie zur Umsetzung zeitgemäßer Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen vorgesehen. Ergänzend werden bauliche und technische Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung und zur Verbesserung des Raumklimas umgesetzt. Die Bauausführung erfolgt abschnittsweise über mehrere Geschosse, um die Komplexität des Bestandsgebäudes und die betrieblichen Anforderungen angemessen zu berücksichtigen. Aufgrund der engen terminlichen Rahmenbedingungen sowie der hohen Koordinationsanforderungen durch zahlreiche Gewerke und deren Abhängigkeiten über mehrere, gestaffelt zu realisierende Geschosse, wird optional die Vergabe der Bauleistungen an einen Generalunternehmer geprüft. Diese Vergabestrategie kann die Übertragung der Ausführungsplanung gemäß HOAI-Leistungsphase 5 an den Generalunternehmer einschließen, mit dem Ziel, Schnittstellen zu reduzieren, Abläufe zu bündeln und Termin- sowie Koordinationsrisiken zu minimieren. Zunächst ist die Beauftragung der Objektplanung für die Vor- und Entwurfsplanung nach HOAI-Leistungsphasen 2 und 3 vorgesehen. Ergänzend erfolgt – sofern erforderlich und in Abstimmung mit den zuständigen Genehmigungsbehörden – die Genehmigungsplanung gemäß HOAI-Leistungsphase 4. Die weiteren Planungsschritte und die konkrete Vergabestrategie werden auf Basis der gewonnenen Planungsergebnisse und der organisatorischen sowie terminlichen Erfordernisse festgelegt.
Anforderungen an deinen Betrieb
Sämtliche gesetzliche Ausschlussgründe aller Art, u.a.: - Zwingende und fakultative Ausschlussgründe: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB / § 73 Abs. 3 VgV und i. S. v. § 21 Abs. 1 (AentG), § 98c (AufenthG), § 19 Abs. 1 (MiLoG), § 21 (SchwarzArbG). - RusslandSanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Verordnung (EU) 2022/576 v. 08.04.2022: Erklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht (Formular 2). - Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG): Verpflichtungserklärung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge nach Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG (Formular 3). Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §§ 44, 75 VgV) -Bestätigung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister über Angabe der Berufs-/Handelsregisternummer -Eigenerklärung zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Staatlich geprüfter Techniker und / oder Meister oder vergleichbar“ im Bereich der TGA für mindestens eine Person im Unternehmen des Bewerbers -Nachweis über min. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Fachplanung TGA für den im Teilnahmeantrag benannten Projektverantwortlichen. Nachweis erfolgt als Eigenerklärung z.B. anhand des Lebenslaufes, Mitarbeiterreferenz/persönlicher Referenzliste o.Ä. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV) -Nachweis (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV), dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 2 000 000 EUR für Personenschäden, min. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden (je Versicherungsfall) vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit -Nachweis über mindestens eine innerhalb der letzten 7 Jahre abgeschlossene Referenz der technischen Gebäudeausrüstung Anlagengruppen 1-6 (Abschluss der Leistung nach 01.01.2019 bis Abgabe Teilnahmeantrag) im Bereich Modernisierung/Umbau eines Verwaltungsgebäudes (z.B.: Rathaus, Landratsamt, Bürgeramt, etc.) mit einem öffentlichen Auftraggeber Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Ob fehlende Angaben/Unterlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 VgV nachgefordert werden, steht im Ermessen des Auslobers. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben keinen Anspruch darauf, dass der Auslober von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Unterlagen oder Angaben nachfordert. Ferner wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen und die genannten Mindestbedingungen erfüllt werden. Die Prüfung erfolgt primär anhand der mit dem Teilnahmeantrag abgegebenen Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Fachplanungsleistungen TGA für den Umbau Außenstelle Erbstetter Straße 58 in Backnang
- Qualität, Kompetenzen und Erfahrung des Projektteams
- Arbeitsweise, Kosten,- Qualitäts- und Terminmanagement
- Aufgabenstellung und Projektanforderungen erkannt
- Rückfragen und Vertragsverhandlung
- Das Angebot erfolgt auf Grundlage des Vertragsentwurfes und beinhaltet u.a. folgende Bestandteile, die gemäß dem Vertragsentwurf vom AG vorgegeben und im Angebotspreis zu berücksichtigen sind bzw. gem. Honorarformular separat anzubieten sind: Der Auftraggeber hat die Bauaufgabe objektiv bewertet und in die Honorarzone III eingeordnet Durch den Bieter ist eigenverantwortlich zu prüfen ob jenseits der Kriterien zur Ermittlung der Honorarzone projektspezifische Rahmenbedingungen, Erschwernisse usw. vorliegen und ihm hieraus ein zu vergütender Mehraufwand entsteht und hat dies in Form eines prozentualen Zuschlages auf den Basishonorarsatz verbindlich im Honorarangebot zu berücksichtigen Der Umbauzuschlag gem. § 36 HOAI orientiert sich an dem Grad des Eingriffes bzw. des Umbaus. Der Bieter hat hierzu eigenverantwortlich im durch die HOAI 2021 definierten Rahmen eine Einschätzung vorzunehmen und dies verbindlich in seinem Honorarangebot zu berücksichtigen Dies gilt auch für die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz im Sinne des § 2 Abs. 7 HOAI 2021 (mit dem Umbauzuschlag ist die mitzuverarbeitende Bausubstanz abgegolten) Grundleistungen der der LPH 1-8 gem. § 55 Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Anlagengruppen 1-6 Nebenkosten Stundensätze Projektmitarbeiter Die Honorarermittlung erfolgt nach HOAI 2021, auf den Angebotspreis kann ein Abschlag/Aufschlag angeboten werden (keine Mindest-/Höchstsatzbindung gem. EuGH-Urteil vom 04.07.2019) Bezüglich des Kriteriums „Honorarangebot“ erhält das günstigste Angebot 5 von 5 möglichen Punkten. Ein fiktives Angebot, das 30% teurer als das günstigste Angebot ist, erhält 1 Punkt, dazwischen wird linear interpoliert. Bitte nutzen Sie zur Abgabe des Angebots das Angebotsformular. Dieses wird Ihnen im Zuge der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots zur Verfügung gestellt.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Sämtliche gesetzliche Ausschlussgründe aller Art, u.a.: - Zwingende und fakultative Ausschlussgründe: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB / § 73 Abs. 3 VgV und i. S. v. § 21 Abs. 1 (AentG), § 98c (AufenthG), § 19 Abs. 1 (MiLoG), § 21 (SchwarzArbG). - RusslandSanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Verordnung (EU) 2022/576 v. 08.04.2022: Erklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht (Formular 2). - Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG): Verpflichtungserklärung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge nach Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG (Formular 3). Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §§ 44, 75 VgV) -Bestätigung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister über Angabe der Berufs-/Handelsregisternummer -Eigenerklärung zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Staatlich geprüfter Techniker und / oder Meister oder vergleichbar“ im Bereich der TGA für mindestens eine Person im Unternehmen des Bewerbers -Nachweis über min. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Fachplanung TGA für den im Teilnahmeantrag benannten Projektverantwortlichen. Nachweis erfolgt als Eigenerklärung z.B. anhand des Lebenslaufes, Mitarbeiterreferenz/persönlicher Referenzliste o.Ä. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV) -Nachweis (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV), dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 2 000 000 EUR für Personenschäden, min. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden (je Versicherungsfall) vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit -Nachweis über mindestens eine innerhalb der letzten 7 Jahre abgeschlossene Referenz der technischen Gebäudeausrüstung Anlagengruppen 1-6 (Abschluss der Leistung nach 01.01.2019 bis Abgabe Teilnahmeantrag) im Bereich Modernisierung/Umbau eines Verwaltungsgebäudes (z.B.: Rathaus, Landratsamt, Bürgeramt, etc.) mit einem öffentlichen Auftraggeber Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen. Ob fehlende Angaben/Unterlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 VgV nachgefordert werden, steht im Ermessen des Auslobers. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben keinen Anspruch darauf, dass der Auslober von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Unterlagen oder Angaben nachfordert. Ferner wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen und die genannten Mindestbedingungen erfüllt werden. Die Prüfung erfolgt primär anhand der mit dem Teilnahmeantrag abgegebenen Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 692709-2026
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