Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI für energetische Sanierung des Gebäudes 55 der Bundespolizei Blumberg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 02.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 29.01.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 67596-2026
- Verfahrensnummer
- 2b9fcf0b-9b88-4083-b80f-d22f5864c3e2
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Bundespolizei Blumberg beauftragt die Fachplanung der technischen Ausrüstung gemäß § 53 HOAI für die energetische Sanierung des Gebäudes 55, einschließlich Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage. Die Planung soll bis Anfang Oktober 2026 abgeschlossen sein, die Bauausführung ist für Dezember 2028 bis 2030 vorgesehen. Die Baukosten betragen 6,6 Millionen Euro (brutto).
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Leistungsbeschreibung
Die Bundespolizeiabteilung Blumberg befindet sich im Landkreis Barnim des Bundeslandes Brandenburg und gehört zur amtsfreien Gemeinde Ahrensfelde. Der BPOL-Standort Blumberg gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Auf dem Gelände befinden sich mehrere Bestandsgebäude. Im Rahmen der Maßnahme soll die Wärmeerzeugungsanlage saniert und das Gebäude 55 mit Verwaltungsnutzung energetisch saniert werden. Der Bund hat sich zu erhöhten Standards (Effizienzgebäude Bund - EGB) in Bezug auf seinen Gebäudebestand verpflichtet. Die Sanierung soll im laufenden Betrieb erfolgen. Die Planung und Durchführung der Maßnahme erfolgt gemäß der RBBau Abschnitt E Bauprojekt. In diesem Rahmen ist für die Maßnahme eine Finale Bauunterlage (FPU) zu erstellen. Die Vorlage der Finalen Bauunterlage sollte bis Anfang Oktober 2026 erfolgen. Die Bauausführung ist vom Dezember 2028 bis 2030 eingeplant. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Bundespolizei Blumberg_Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55_Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI
Der BPOL-Standort Blumberg gehört gemäß der Bauprogrammplanung zu den vereinbarten Schwerpunktliegenschaften. Die zentrale Versorgungsanlage (ZVA) der Liegenschaft der Bundespolizei in Blumberg befindet sich im Gebäude 55. Als Energieträger für die Wärmebereitstellung dient hauptsächlich Erdgas. Die Wärmeverteilung von der Wärmeversorgungsanlage zu den beheizten Gebäuden auf der Liegenschaft erfolgt über erdverlegte KMR-Rohrleitungen. Es sind neben wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekten auch besonders ökologische Aspekte und die Nachhaltigkeit der Wärmeerzeugung sowie des angeschlossenen Wärmeverteilnetzes zu bewerten. Der Ausführungszeitraum und die Schaffung von Baufreiheit sind mit dem Nutzer und der BImA, als Eigentümer und Betreiber, abzustimmen. Weitere im Rahmen der Durchführung als notwendig erkennbare Maßnahmen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen und zwecks Umsetzung abzustimmen. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme ist eine enge und zeitnahe Abstimmung mit dem zuständigen Bau-, Betriebs- und Objektmanagement und der BImA unumgänglich. Generell sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: I) Austausch Heizkessel und BHKW: Die Kessel, Baujahr 1996, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 20 Jahre) überschritten und müssen durch effizientere und ökologischere Kessel/Wärmeerzeugungssysteme ersetzt werden. Die BHKWs, Baujahr 1995, haben ihre rechnerische Lebensdauer (ca. 10 bis 15 Jahre) weit überschritten und müssen ebenfalls durch ein effizienteres und bedarfsgerechteres BHKW ersetzt werden. Die potenzielle Reduzierung der Energiebedarfe sollte hierbei bereits berücksichtigt werden. Da die Sanierung der ZVA und WEA jedoch bereits im ersten Bauabschnitt erfolgt, muss vorerst der aktuelle Energiebedarf sicher gedeckt werden bzw. über alle Bauabschnitte abgesichert sein (inkl. Interimsbauten). II) Betriebsoptimierung sämtlicher relevanter technischer Anlagen. Dazu gehören: Senkung der VL-/RL-Temperaturen der Wärmeverteilung innerhalb der Gebäude, Austausch bzw. Erweiterung der vorhandenen RLT-Anlage mit hocheffizienten Wärmerückgewinnungssystemen unter Berücksichtigung der nötigen Luftwechselraten der versorgten Zonen, Optimierung der Wärmeübergabe und hydraulischer Abgleich der Wärmeverteilleitungen. III) Überprüfung und Anpassung der Betriebssteuerung sämtlicher relevanter technischer Anlagen: Die Anlagentechnik der gesamten Liegenschaft befindet sich auf Grund der vorliegenden Datengrundlage in einem schlechten Zustand. Einsparungen können durch eine optimierte Betriebssteuerung erzielt werden (bedarfsgerechte bereichsweise Steuerung und technisches Monitoring). Dazu müssen die Anlagen über mehrere Monate überwacht, die Daten aufgezeichnet und schließlich ausgewertet werden. Eine entsprechende Gebäudeleittechnik mit den erforderlichen Unterzählerstrukturen ist vorhanden bzw. wird entsprechend erweitert werden. IV) Einsatz von Hocheffizienz-Pumpen (teilweise schon im Rahmen der Instandhaltung ausgetauscht), Erneuerung der Thermostatventile durch eine zeitgesteuerte optimierte Regelung und optional Erkennung offener Fenster durch Fensterkontakte. Für eine detaillierte aufgeschlüsselte Energieanalyse ist eine gebäudeweise Untersuchung der Wärmeenergieverbräuche durchgeführt worden. Eine gebäudescharfe Zählung liegt durch die vorhandenen Wärmemengenzähler vor. Die vorhandene GLT verfügt bereits jetzt über eine gute Aufzeichnungsfunktion aller relevanten Verbrauchsdaten. Eine Sanierung des Gebäudes 55, unter Bezugnahme auf mindestens den EGB55 Standard, ist umzusetzen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Kubatur des Gebäudes im jetzigen Zustand erhalten bleiben kann. - Es wird eine Kombination von Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdkollektoren, Luft-Wasser-Wärmepumpen in Kombination mit einem elektrischen Spitzenlastkessel, sowie die energetische Sanierung des Gebäudes auf den Standard EGB55 als Planungsgrundlage festgelegt. Die Erdkollektoren werden im Bereich des gesamten Sportplatzes geplant. -Umsetzungskonzept Es sind somit folgende Maßnahmen umzusetzen: 1) Austausch der BHKW Anlagen gegen eine neue Anlage entsprechend der Konfiguration. 2) Aufbau der Geothermie-Anlage, die Verortung der Anlage in der ZVA kann vermutlich auch im Bereich der BHKW Anlagen erfolgen, somit müsste vorher keine Baumaßnahme an der Gasbrenneranlage erfolgen und diese können zur Betriebssicherheit parallel weiter betrieben werden. 3) Rückbau einer der zwei Gasbrenner-Anlagen, somit bleibt nur eine Anlage mit 3,5MW übrig. Gleichzeitig kann eine schrittweise Anpassung der Vorlauf- und Rücklauftemperaturen im Nahwärmenetz, angepasst an den Bedarf in den Gebäuden, erfolgen. 4) Parallel dazu findet die energetische Sanierung des Gebäudes 55 ZVA auf mindestens den EGB55, bevorzugt sogar auf den EGB40 Standard statt. - Für die Wärmepumpenanlage, als gültig anwendbare Maßnahme gemäß GEG § 38, muss zuerst der notwendige Flächenbedarf mit dem vor Ort verfügbaren Flächen abgeglichen werden, um die maximale für die Deckung des Mittellastbereiches mögliche Wärmemenge zu bestimmen. - Die Planung und Dimensionierung der Neuanlage erfolgt nach Nutzerbedarf und den a.a.R.d.T. - Nutzungsunterbrechungen / asymmetrische Nutzung der Anlagen sind bei der Rohrnetzplanung zu berücksichtigen. Die Baukosten (Kostengruppe 200-600) betragen 6.600.000,- EUR brutto gem. Kostenschätzung vom 31.03.2025. Die anrechenbaren Baukosten der KG 400 inkl. Kostengruppe 550 betragen 4.579.831,- EUR netto.
Anforderungen an deinen Betrieb
1. Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU - strafrechtliche Verurteilungen (§ 123 Abs. 1 bis 3 GWB). 2. Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen über die Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (§ 123 Abs. 4 GWB). 3. Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder Beruflichem Fehlverhalten (§ 124 Abs. 1 GWB). 4. Bei Erfordernis Erklärung zum § 125 Abs. 1 GWB. 5. Bei Angebotsabgabe sind die durch Nachunternehmer auszuführenden Teile des Auftrages nach Art und Umfang Art und Umfang zu benennen (Nachunternehmererklärung). Auf Verlangen der Vergabestelle sind die vorgesehenen Unterauftragsnehmer zu benennen und Eigenerklärungen, ggfs. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, abzugeben (Nachunternehmerverpflichtungserklärung, Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen § 123, Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen 124 GWB, bei Erfordernis Erklärung zum § 125 Abs. 1 GWB) 6. Eigenerklärung Russlandsanktionen zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022. 1. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
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LOT-0001 · Bundespolizei Blumberg_Erneuerung WEA, energetische Sanierung Geb.55_Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 53 HOAI
- Projektteam, Personalkonzept, Personaleinsatzplan Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Matrix_Zuschlagskriterien).
- 15 %
- Herangehensweise zur Berücksichtigung der bes. Anforderungen anhand von vglb. Bauvorhaben Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Matrix_Zuschlagskriterien).
- 30 %
- Planungs- und Kostenkontrolle zur Einhaltung von Kosten, Terminen, Qualitäten Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Matrix_Zuschlagskriterien).
- 15 %
- Honorare Detaillierte Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Matrix_Zuschlagskriterien).
- 40 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
1. Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU - strafrechtliche Verurteilungen (§ 123 Abs. 1 bis 3 GWB). 2. Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen über die Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (§ 123 Abs. 4 GWB). 3. Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder Beruflichem Fehlverhalten (§ 124 Abs. 1 GWB). 4. Bei Erfordernis Erklärung zum § 125 Abs. 1 GWB. 5. Bei Angebotsabgabe sind die durch Nachunternehmer auszuführenden Teile des Auftrages nach Art und Umfang Art und Umfang zu benennen (Nachunternehmererklärung). Auf Verlangen der Vergabestelle sind die vorgesehenen Unterauftragsnehmer zu benennen und Eigenerklärungen, ggfs. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, abzugeben (Nachunternehmerverpflichtungserklärung, Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen § 123, Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen 124 GWB, bei Erfordernis Erklärung zum § 125 Abs. 1 GWB) 6. Eigenerklärung Russlandsanktionen zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022. 1. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 567274-2026
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