Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Fachplanung für technische Anlagen in zwei Technikgebäuden in Thüringen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.04.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.560.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
20.03.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Dienstleistungen im Elektrobereich (71314100)
  • Haustechnik (71315000)
  • Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (71321000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
193007-2026
Verfahrensnummer
ecd27a7c-cc1e-447b-891f-ec8f4d14adc2

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr lässt die technischen Anlagen in zwei rechenzentrumsähnlichen Technikgebäuden in Thüringen bei laufendem Betrieb erneuern. Ausgeschrieben ist die Fachplanung für unter anderem Trinkwasser-, Lüftungs-, Klima-, Kälte-, Elektro- und Brandmeldeanlagen von der Planung bis zur Objektüberwachung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,56 Millionen Euro; die vorgesehene Laufzeit beträgt 1.740 Tage.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), Sanierung von zwei Technikgebäuden des Bundes (TgdB) in Thüringen. Der Auftraggeber beabsichtigt die technischen Anlagen von zwei rechenzentrumsähnlichen Technikgebäuden des Bundes mit redundanten technischen Anlagen bei laufendem Betrieb der Gebäude zu erneuern. Dabei handelt es sich insbesondere um Trinkwasseranlagen, Lüftungs- und Klimaanlagen, Kälteanlagen, Niederspannungsanlagen, Eigenerzeugungsanlagen, Mittelspanungsanlagen, Brandmeldeanlagen, Gebäudeautomation und Sauerstoffreduktionsanlagen. Für die Planung und Realisierung werden die Leistungen der Fachplanung für die Technische Ausrüstung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb für die Leistungsphasen 2 bis 9 (Leistungsstufen 1 bis 5) ausgeschrieben. Für die Beteiligung an dieser Ausschreibung ist in der ersten Stufe (Wettbewerb um die Teilnahme) die Einreichung eines Bewerbungsbogens (Teilnahmeantrag) mit den geforderten Angaben und Nachweisen zum gesetzten Termin erforderlich. Die am Ende der Auswertung der ersten Stufe ausgewählten am besten geeigneten Bewerber werden Teilnehmer an der zweiten Stufe des Verfahrens (Bieterverfahren). In der zweiten Stufe ist dann das Erstangebot einzureichen. Über das Erstangebot wird weiterverhandelt. Nach Abgabe der finalen nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die Bieter zu einer Vorstellung eingeladen, um sich vor einer Jury persönlich zu präsentieren. Eine schriftliche / digitale Präsentation ist nicht gewünscht und nicht erforderlich und wird nicht gewertet. Die Kostenschätzung beträgt je Gebäude ca. 110.000 Euro für die Baukonstruktion und ca. 6.036.000 Euro für die technischen Anlagen. Die Leistungen sind an beiden Standorten mit geringem zeitlichem Versatz, parallel mit denselben Ausführungsunternehmen zu realisieren. Während der Objektüberwachung ist die Anwesenheit des Bewerbers, bei Ausführung der Bauleistungen durch die Ausführungsfirmen, ständig sicherzustellen. Das Bauvorhaben wurde als VS-NfD eingestuft. Die Bedingungen für die Planung und Ausführung sind im VS-NfD-Merkblatt_GHB-Anl4 der Vergabeunterlagen festgelegt. Der gesamte Schriftverkehr in der Vertragsphase ist über ein Verschlüsselungsprogramm zu führen, das die Zulassung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) besitzt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich eine entsprechende Software für die Verschlüsselung anzuschaffen, vorzuhalten und zu verwenden. Entsprechende Lizenzen für das vom TLBV empfohlene Programm GnuPG VS-Desktop sind vom Planer für die Vertragsphase und den späteren Ausführungsfirmen zu erwerben. Die Kosten für das Programm, deren Installation und Mehraufwand bei der Bearbeitung des Projektes sind im Angebot einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Aufgrund der Geheimschutz-Anforderungen müssen sich alle mit dem Projekt befassten Personen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) überprüfen lassen. Es dürfen keine Personen mit dem Projekt befasst sein, die aus Ländern stammen, die auf der Staatenliste § 13 und 17 SÜG stehen.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), Sanierung von zwei Technikgebäuden des Bundes (TgdB) in Thüringen, Fachplanung für die Technische Ausrüstung1.560.000 EUR

    Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), Sanierung von zwei Technikgebäuden des Bundes (TgdB) in Thüringen. Der Auftraggeber beabsichtigt die technischen Anlagen von zwei rechenzentrumsähnlichen Technikgebäuden des Bundes mit redundanten technischen Anlagen bei laufendem Betrieb der Gebäude zu erneuern. Dabei handelt es sich insbesondere um Trinkwasseranlagen, Lüftungs- und Klimaanlagen, Kälteanlagen, Niederspannungsanlagen, Eigenerzeugungsanlagen, Mittelspanungsanlagen, Brandmeldeanlagen, Gebäudeautomation und Sauerstoffreduktionsanlagen. Für die Planung und Realisierung werden die Leistungen der Fachplanung für die Technische Ausrüstung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb für die Leistungsphasen 2 bis 9 (Leistungsstufen 1 bis 5) ausgeschrieben. Für die Beteiligung an dieser Ausschreibung ist in der ersten Stufe (Wettbewerb um die Teilnahme) die Einreichung eines Bewerbungsbogens (Teilnahmeantrag) mit den geforderten Angaben und Nachweisen zum gesetzten Termin erforderlich. Die am Ende der Auswertung der ersten Stufe ausgewählten am besten geeigneten Bewerber werden Teilnehmer an der zweiten Stufe des Verfahrens (Bieterverfahren). In der zweiten Stufe ist dann das Erstangebot einzureichen. Über das Erstangebot wird weiterverhandelt. Nach Abgabe der finalen nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die Bieter zu einer Vorstellung eingeladen, um sich vor einer Jury persönlich zu präsentieren. Eine schriftliche / digitale Präsentation ist nicht gewünscht und nicht erforderlich und wird nicht gewertet. Die Kostenschätzung beträgt je Gebäude ca. 110.000 Euro für die Baukonstruktion und ca. 6.036.000 Euro für die technischen Anlagen. Die Leistungen sind an beiden Standorten mit geringem zeitlichem Versatz, parallel mit denselben Ausführungsunternehmen zu realisieren. Während der Objektüberwachung ist die Anwesenheit des Bewerbers, bei Ausführung der Bauleistungen durch die Ausführungsfirmen, ständig sicherzustellen. Das Bauvorhaben wurde als VS-NfD eingestuft. Die Bedingungen für die Planung und Ausführung sind im VS-NfD-Merkblatt_GHB-Anl4 der Vergabeunterlagen festgelegt. Der gesamte Schriftverkehr in der Vertragsphase ist über ein Verschlüsselungsprogramm zu führen, das die Zulassung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) besitzt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich eine entsprechende Software für die Verschlüsselung anzuschaffen, vorzuhalten und zu verwenden. Entsprechende Lizenzen für das vom TLBV empfohlene Programm GnuPG VS-Desktop sind vom Planer für die Vertragsphase und den späteren Ausführungsfirmen zu erwerben. Die Kosten für das Programm, deren Installation und Mehraufwand bei der Bearbeitung des Projektes sind im Angebot einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Aufgrund der Geheimschutz-Anforderungen müssen sich alle mit dem Projekt befassten Personen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) überprüfen lassen. Es dürfen keine Personen mit dem Projekt befasst sein, die aus Ländern stammen, die auf der Staatenliste § 13 und 17 SÜG stehen.

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). - Eigenerklärung § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. - Eigenerklärung § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). - Eigenerklärung § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). - Eigenerklärung § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. - Eigenerklärung §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). - Eigenerklärung Fehlende oder nicht unterzeichnete Anlage RUS - Eigenerklärung EU vs. RUS, bzgl. Artikel 5k) der EU-VO Nr. 833/2014 i.d. F. des Artikels 1, Ziff. 23 der EU-VO 2022/576 - 5. Sanktionspaket - Anwendung der Russlandsanktionen. (Anlage Fbl RUS_Eigenerkl-EU-VO_vs_RUS) Auf Grund der Einhaltung des Geheimschutzes und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes dürfen bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme keine Beschäftigten eingesetzt werden, die eine Staatsangehörigkeit der Staaten besitzen, die in der Staatenliste verzeichnet sind. – Eigenerklärung Fehlende Bereitschaft zur Unterzeichnung der Anlage VS-NfD-Merkblatt – GHB Anl 4, Belehrung über die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) sowie bei fehlenden geforderten Anlagen dazu. (Anlage VS-NfD-Merkblatt_GHB Anlage_04-Stand_01.01.2026) Fehlende Einverständniserklärung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu Verschlusssachen nach § 7 Abs.1 Nr.2 (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) (Anlage Einverständniserklärung_SÜG). § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wenn das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. - Eigenerklärung Nachgefordert werden fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Angaben außer der Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen) mit einer Frist von 6 Kalendertagen. Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), Sanierung von zwei Technikgebäuden des Bundes (TgdB) in Thüringen, Fachplanung für die Technische Ausrüstung

Bewertung des Vorstellungsgesprächs Vorstellung der Organisationsstruktur und allgemeine Arbeitsweise des Büros (Zusammenarbeit / Dokumentation / Berichtswesen / Datenaustausch / Kommunikation mit dem AG und den Projektbeteiligten). (siehe 727 Zuschlagkriterien in den Vergabeunterlagen, Stufe 2)
6 %
Bewertung des Vorstellungsgesprächs: Vorstellung des für die Aufgabe vorgesehenen Projektleiters und des Stellvertreters (jeweils mit Aufgabenbereich und Erfahrungen) sowie des Projektteams (jeweils mit Qualifikation, Aufgabenbereich und Erfahrung). (siehe 727 Zuschlagkriterien in den Vergabeunterlagen, Stufe 2)
8 %
Bewertung des Vorstellungsgesprächs: Darlegung, in welchem zeitlichen Umfang der Projektleiter und sein Stellvertreter sowie das Projektteam für die geplante Projektdauer zur Verfügung stehen. Erläuterung im Bezug auf die Planungszeiträume und die Leistungsphasen. (siehe 727 Zuschlagkriterien in den Vergabeunterlagen, Stufe 2)
5 %
Bewertung des Vorstellungsgesprächs: Maßnahmen und Methoden zur Kontrolle und Steuerung der Termine, Kosten und Qualität bezogen auf den Auftragsgegenstand. (siehe 727 Zuschlagkriterien in den Vergabeunterlagen, Stufe 2)
15 %
Bewertung des Vorstellungsgesprächs: Benennung von Risiken und Darstellung grundsätzlicher Methoden zur Risikoanalyse /-bewältigung (Risikomanagement). (siehe 727 Zuschlagkriterien in den Vergabeunterlagen, Stufe 2)
8 %
Bewertung des Vorstellungsgesprächs: Arbeitsweise bei Projektänderungen durch den Bauherrn / durch äußere Einflüsse. (siehe 727 Zuschlagkriterien in den Vergabeunterlagen, Stufe 2)
8 %
Bewertung des Vorstellungsgesprächs: Darstellung der verfolgten Strategien zum Umgang mit Terminverzügen, Nachtragsangeboten, Bauablaufstörungen oder Insolvenzen von Auftragnehmern. (siehe 727 Zuschlagkriterien in den Vergabeunterlagen, Stufe 2)
8 %
Bewertung des Vorstellungsgesprächs: Darstellung möglicher Strategien für die Erneuerung von technischen Anlagen im laufenden Betrieb; auch unter dem Aspekt Störungen der Anlagen zu erkennen. (siehe 727 Zuschlagkriterien in den Vergabeunterlagen, Stufe 2)
12 %
Bewertung des final gewerteten Honorarangebots (siehe 727 Zuschlagkriterien in den Vergabeunterlagen, Stufe 2)
30 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). - Eigenerklärung § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. - Eigenerklärung § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). - Eigenerklärung § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). - Eigenerklärung § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. - Eigenerklärung §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). - Eigenerklärung Fehlende oder nicht unterzeichnete Anlage RUS - Eigenerklärung EU vs. RUS, bzgl. Artikel 5k) der EU-VO Nr. 833/2014 i.d. F. des Artikels 1, Ziff. 23 der EU-VO 2022/576 - 5. Sanktionspaket - Anwendung der Russlandsanktionen. (Anlage Fbl RUS_Eigenerkl-EU-VO_vs_RUS) Auf Grund der Einhaltung des Geheimschutzes und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes dürfen bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme keine Beschäftigten eingesetzt werden, die eine Staatsangehörigkeit der Staaten besitzen, die in der Staatenliste verzeichnet sind. – Eigenerklärung Fehlende Bereitschaft zur Unterzeichnung der Anlage VS-NfD-Merkblatt – GHB Anl 4, Belehrung über die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) sowie bei fehlenden geforderten Anlagen dazu. (Anlage VS-NfD-Merkblatt_GHB Anlage_04-Stand_01.01.2026) Fehlende Einverständniserklärung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu Verschlusssachen nach § 7 Abs.1 Nr.2 (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) (Anlage Einverständniserklärung_SÜG). § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wenn das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. - Eigenerklärung Nachgefordert werden fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Angaben außer der Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen) mit einer Frist von 6 Kalendertagen. Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 01.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 676030-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.