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Fachplanung der Versorgungstechnik für den Neubau einer Freiwilligen Feuerwehr

Status
Offen
Angebotsfrist
11.11.2026, 10:01 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
14.10.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
709357-2026
Verfahrensnummer
0f959351-3c9d-4cf2-8dbe-5b9e239e0a6f

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Nordhausen beauftragt die Fachplanung der Versorgungstechnik für einen Neubau der Freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Bielen. Der Ingenieurvertrag umfasst die Anlagengruppen 1, 2 und 3; eine Größenordnung oder ein Ausführungszeitraum ist nicht genannt. Angebote können bis zum 11. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Nordhausen plant einen Neubau für die Freiwillige Feuerwehr in Nordhausen/ OT Bielen. Für die Fachplanung der Versorgungstechnik der Anlagengruppen 1, 2 und 3 soll ein Ingenieurvertrag nach Kommunalen Vertragsmuster abgeschlossen werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Planungsleistung HLS Neubau Freiwillige Feuerwehr Bielen

    Die Stadt Nordhausen plant einen Neubau für die Freiwillige Feuerwehr in Nordhausen/ OT Bielen. Für die Fachplanung der Versorgungstechnik der Anlagengruppen 1, 2 und 3 soll ein Ingenieurvertrag nach Kommunalen Vertragsmuster abgeschlossen werden.

    Frist: 11.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt das Formblatt "Eigenerklärung - Bieter" bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Erläuterung zum Thüringer Vergabegesetz bzw. der Eigenerklärung ist den Anlagen A - Bewerbungsbedingungen und Hinweise beigefügt. Fehlende Unterlagen können nach Setzung einer angemessenen Frist nachgefordert werden, gemäß § 56 Abs. 3 und Abs. 4 VgV. Nicht nachgefordert werden kann das Leistungsverzeichnis. (Diese Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen).

Vergabeunterlagen

13 Dateien laut Portal · Stand 14.10.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
0001_A - Anlagen A - Bewerbungsbedingungen und Hinweise.pdfAnschreiben848 KB
01_Angebotsaufforderung.pdfSonstiges615 KB
001_B - Anlagen B - Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen217 KB
02_Angebotsschreiben (FB 633 VHB).pdfAnschreiben204 KB
03_LV_FFW Bielen_Ausschreibung Fachplanung HLS.pdfLVLeistungsverzeichnis390 KB
04_Eigenerklaerung_Bieter_VgV.pdfFormular634 KB
05_Eigenerklaerung_VO_EU.pdfFormular677 KB
06_Informationsblatt DSGVO.pdfSonstiges61 KB
07_Unternehmensdaten.pdfSonstiges551 KB
08_Erklärung zu Unterauftragnehmern_Verpflichtungserklärung_04.pdfFormular1 MB
09_Erklaerung_Bieter_Arbeitsgemeinschaft (FB 234 - VHB).pdfFormular1,1 MB
10_ThVgG_Eigenerklärung.pdfFormular1,2 MB

Anforderungen

Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt das Formblatt "Eigenerklärung - Bieter" bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Erläuterung zum Thüringer Vergabegesetz bzw. der Eigenerklärung ist den Anlagen A - Bewerbungsbedingungen und Hinweise beigefügt. Fehlende Unterlagen können nach Setzung einer angemessenen Frist nachgefordert werden, gemäß § 56 Abs. 3 und Abs. 4 VgV. Nicht nachgefordert werden kann das Leistungsverzeichnis. (Diese Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen).

Änderungen und Bieterfragen

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