Externe Projektsteuerung für den Neubau der Gesamtschule Volksgartenstraße
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.11.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 2.344.537,82 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Mönchengladbach
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 23.10.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bauverwaltungsleistungen (71540000)
- Bekanntmachung
- vmp-rheinland.de
- Bekanntmachungsnummer
- 699645-2025
- Verfahrensnummer
- 9843df75-4a8a-4da0-b43c-40b9131ce28f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Mönchengladbach schreibt externe Projektsteuerungsleistungen für das Bauvorhaben Gesamtschule Volksgartenstraße aus. Der Auftrag umfasst die professionelle Begleitung und Steuerung des Projekts über die gesamte Laufzeit. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
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Leistungsbeschreibung
Gesamtschule Volksgartenstraße, Volksgartenstr. 71-75, 41065 Mönchengladbach, Externe Projektsteuerung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Gesamtschule Volksgartenstraße, Externe Projektsteuerung
gemäß beigefügter Anlagen 1.0 - 1.7
Anforderungen an deinen Betrieb
gem. § 123 bis § 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gem. § 123 bis § 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, gem. Eigenerklärung Formblatt 521 EU gem. § 123 bis § 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 6 Vergabeverordnung gem. § 123 bis § 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 7 Vergabeverordnung Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Kommt der Bewerber/Bieter einer solchen Aufforderung nicht/nicht fristgerecht/nicht vollständig nach, so ist er auszuschließen, ohne dass es es eines weiteren Hinweises bedarf. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Gesamtschule Volksgartenstraße, Externe Projektsteuerung
- Gewertet wird der angebotene Pauschalpreis für alle Leistungen und die fiktive Projektverlängerung für 8 Monate. Zur Ermittlung der Punktzahl wird der niedrigste Pauschalpreis mit dem Faktor 50 multipliziert und durch das jeweilige Honorarangebot dividiert. Das so ermittelte Punkt-Ergebnis wird bis zur ersten Kommastelle nach den Grundsätzen der kaufmännischen Rundung gerundet. Gemäß beigefügter Wertungsmatrix zu Stufe 2.
- 50 %
- Die Bieter müssen die durchschnittliche Anzahl an Stunden je Monat für die Projektlaufzeit an denen der benannte Projektleiter bzw. sein Stellvertreter für die Stadt Mönchengladbach tätig sind, angeben. Der Bieter, der die höchste durchschnittliche Anzahl von Stunden garantiert, erhält 25 Punkte, die Angaben der übrigen Bieter hierzu werden ins Verhältnis gesetzt. Gemäß beigefügter Wertungsmatrix, Stufe 2.
- 25 %
- Überzeugende Bewertung Handlungsoptionen mit Vor- und Nachteilen und Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Gemäß beigefügter Wertungsmatrix, Stufe 2.
- 25 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
gem. § 123 bis § 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gem. § 123 bis § 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, gem. Eigenerklärung Formblatt 521 EU gem. § 123 bis § 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 6 Vergabeverordnung gem. § 123 bis § 126 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 7 Vergabeverordnung Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Kommt der Bewerber/Bieter einer solchen Aufforderung nicht/nicht fristgerecht/nicht vollständig nach, so ist er auszuschließen, ohne dass es es eines weiteren Hinweises bedarf. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 419207-2026
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