Erweiterung der IT-Lieferleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- 43.575 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- AT130, Austria
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 29.10.2026
- CPV-Codes
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 750533-2026
- Verfahrensnummer
- b0036e65-b9bb-452a-acd9-a57939b6a06b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die WELLCON Gesellschaft für Prävention und Arbeitsmedizin GmbH in Wien erweitert ihre IT-Lieferleistungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 43.575 Euro; die Leistung erfolgt auf Grundlage einer EU-weit abgeschlossenen Rahmenvereinbarung und ist mit einer Laufzeit von 2.160 Tagen angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Erweiterung der IT-Lieferleistungen für die Wellcon GmbH gemäß EU weit abgeschlossener Rahmenvereinbarung Nr.42504-2025 vom 12.12.2024
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0511 · Erweiterung der IT-Lieferleistungen für die Wellcon GmbH43.575 EUR
Erweiterung der IT-Lieferleistungen für die Wellcon GmbH gemäß EU weit abgeschlossener Rahmenvereinbarung Nr.42504-2025 vom 12.12.2024
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0511 · Erweiterung der IT-Lieferleistungen für die Wellcon GmbH
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.