Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke an der B1 Werler Straße in Unna
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 08.12.2026, 09:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 04.11.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Bauarbeiten (45000000)
- Bau von Straßenbrücken (45221111)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 766947-2026
- Verfahrensnummer
- d3943cfd-26c4-4a25-be44-8ce7edb65654
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Die 1 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.
Kurzbeschreibung
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ruhr, schreibt den funktionalen Bauvertrag für den Ersatzneubau der DB-Brücke (Deutsche-Bahn-Brücke) an der B1 Werler Straße in Unna aus. Die Ausschreibung betrifft ein einzelnes Bauvorhaben in Nordrhein-Westfalen; Angebote müssen bis zum 8. Dezember 2026 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
funktionaler Bauvertrag ENB DB-Brücke auf B1 Werler Straße in Unna
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Bauvertrag Ersatzneubau DB-Brücke
Funktionale Ausschreibung
Frist: 08.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden
Vergabeunterlagen
1 Datei laut Portal · Stand 04.11.2026| Sonstiges | 98,5 MB |
Anforderungen
Unterlagen können nach Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.