Erosionsschutz am Stützkörper der Deponie im Restloch Haselbach I
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 03.12.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 06.11.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Maschinen und Geräte für Bergbau und Steinbrecharbeiten, Baumaschinen (43000000)
- Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) (44000000)
- Bauarbeiten (45000000)
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Bekanntmachung
- oeffentlichevergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 26013260
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die LMBV mbH beauftragt Sicherungsarbeiten am Stützkörper der Deponie im Restloch Haselbach I. Vorgesehen sind eine Steinschüttung zum Schutz vor Wind- und Wellen erosion sowie Erd-, Wege- und Landschaftsbauarbeiten einschließlich Pflege und Abschlussdokumentation. Der genaue Ausführungszeitraum und der Auftragswert sind nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Der im Norden des Restloches Haselbach I befindliche Stützkörper ist gegen Erosionen durch Wind- und Wellenbelastung aufgrund der Grundwasserneubildung zu sichern. Derzeit liegt der Fuß der zu sichernden Böschung in einem Höhenniveau von ca. +150,50 bis +152,00 m NHN. Derzeitige Prognosen gehen nach Abschluss des Grundwassereigenaufgangs von einem Endwasserstand im Restloch von bis zu +153,1 m NHN aus. D.h. eine Sicherung muss im Bereich zwischen dem Böschungsfuß und dem Höhenniveau +153,6 m NHN mittels eines Deckwerkes, bestehend aus einer Steinschüttung CP63/180, erfolgen. Das Höhenniveau von 153,6 m NHN ergibt sich aus der zu erwarteten Wellenhöhe und dem Sicherheitszuschlag. Die Maßnahme umfasst folgende Arbeiten: Bauvorbereitung: - Beweissicherung, Einholung Schachtscheine und verkehrsrechtliche Anordnung, - Fällung von Bäumen, Freischnittmaßnahmen im Bereich der asphaltierten Zufahrt und der weiteren Zuwegung zur Berme, - Aufstellen von Pflöcken mit Flatterband zur Vergrämung von Bodenbrütern - Mahd, gesonderte Mahd des japanischen Staudenknöterichs - Stubbenrodung, Mahd in mehreren Durchgängen Hauptbauleistungen: - Baustelleneinrichtung auf der vorhandenen Betonfläche, - Herstellung der Baustraße, - Teilabtrag der Rekultivierungsschicht und geländegleiche Verfüllung des Wassergrabens mit verdichtungsfähigen kiesigen Liefermaterial, - Erhöhung der Zwischenberme im Südosten des Baufeldes auf +153,70 m NHN, - Einbau einer Schotterschicht aus Wasserbausteinen CP63/180 mit einer mittleren Schichtstärke von 0,35 m bis zum Höhenniveau +153,6 m NHN, - Erosionssicherung des Bereiches zwischen +153,6 m NHN und der Zwischenberme durch den Auftrag von Oberboden und Abdeckung mit Erosionsschutzmatten, - Rückbau der Baustraße, - Landschaftsbaumaßnahmen mit Rasenansaat und Pflanzung von Laubgebüschen, einschließlich Bewässerung in mehreren Bewässerungsgängen, - Bestandsvermessung, - Baustellenberäumung, - Erstellung Abschlussdokumentation. - Entwicklungspflege Erosionsschutz, Pflege
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 2708700105 Restloch Haselbach I – Erosionsschutz für den Stützkörper der Mülldeponie (DAL 650)
Der im Norden des Restloches Haselbach I befindliche Stützkörper ist gegen Erosionen durch Wind- und Wellenbelastung aufgrund der Grundwasserneubildung zu sichern. Derzeit liegt der Fuß der zu sichernden Böschung in einem Höhenniveau von ca. +150,50 bis +152,00 m NHN. Derzeitige Prognosen gehen nach Abschluss des Grundwassereigenaufgangs von einem Endwasserstand im Restloch von bis zu +153,1 m NHN aus. D.h. eine Sicherung muss im Bereich zwischen dem Böschungsfuß und dem Höhenniveau +153,6 m NHN mittels eines Deckwerkes, bestehend aus einer Steinschüttung CP63/180, erfolgen. Das Höhenniveau von 153,6 m NHN ergibt sich aus der zu erwarteten Wellenhöhe und dem Sicherheitszuschlag. Die Maßnahme umfasst folgende Arbeiten: Bauvorbereitung: - Beweissicherung, Einholung Schachtscheine und verkehrsrechtliche Anordnung, - Fällung von Bäumen, Freischnittmaßnahmen im Bereich der asphaltierten Zufahrt und der weiteren Zuwegung zur Berme, - Aufstellen von Pflöcken mit Flatterband zur Vergrämung von Bodenbrütern - Mahd, gesonderte Mahd des japanischen Staudenknöterichs - Stubbenrodung, Mahd in mehreren Durchgängen Hauptbauleistungen: - Baustelleneinrichtung auf der vorhandenen Betonfläche, - Herstellung der Baustraße, - Teilabtrag der Rekultivierungsschicht und geländegleiche Verfüllung des Wassergrabens mit verdichtungsfähigen kiesigen Liefermaterial, - Erhöhung der Zwischenberme im Südosten des Baufeldes auf +153,70 m NHN, - Einbau einer Schotterschicht aus Wasserbausteinen CP63/180 mit einer mittleren Schichtstärke von 0,35 m bis zum Höhenniveau +153,6 m NHN, - Erosionssicherung des Bereiches zwischen +153,6 m NHN und der Zwischenberme durch den Auftrag von Oberboden und Abdeckung mit Erosionsschutzmatten, - Rückbau der Baustraße, - Landschaftsbaumaßnahmen mit Rasenansaat und Pflanzung von Laubgebüschen, einschließlich Bewässerung in mehreren Bewässerungsgängen, - Bestandsvermessung, - Baustellenberäumung, - Erstellung Abschlussdokumentation. - Entwicklungspflege Erosionsschutz, Pflege
Frist: 03.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.