Erneuerung der Fußgängerbrücke am Bahnhof Horneburg
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 15.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Samtgemeinde Horneburg
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- CPV-Codes
- Bau von Fußgängerbrücken (45221113)
- Bekanntmachung
- deutsches-ausschreibungsblatt.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25855036
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Samtgemeinde Horneburg beauftragt die Erneuerung beziehungsweise den Austausch der Fußgängerbrücke am Bahnhof Horneburg. Zum Leistungsumfang gehören Betonsanierungsarbeiten, der Neubau der Brücke sowie Ein- und Aushub- und Erdarbeiten; Angaben zur Ausführungszeit oder zum Auftragsvolumen liegen nicht vor.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Betonsanierungsarbeiten, Neubau einer Fußgängerbrücke, Ein- und Aushubarbeiten, Erdarbeiten Erneuerung / Austausch der Fußgängerbrücke des Bahnhofes Horneburg
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Erneuerung / Austausch der Fußgängerbrücke des Bahnhofes Horneburg
Betonsanierungsarbeiten, Neubau einer Fußgängerbrücke, Ein- und Aushubarbeiten, Erdarbeiten Erneuerung / Austausch der Fußgängerbrücke des Bahnhofes Horneburg
Frist: 15.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.