Erdgaslieferung mit teilweise 10 Prozent Bioerdgas für Kreis und Kommunen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.06.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Kreis Warendorf - Der Landrat
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 21.05.2026
- CPV-Codes
- Erdgas (09123000)
- Bekanntmachung
- vergabe-westfalen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 349604-2026
- Verfahrensnummer
- 127cf59c-0083-4aeb-8f62-270d08519aae
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Kreis Warendorf beschafft im eigenen Namen sowie im Auftrag der Kommunen Sassenberg und Beelen Erdgas für etwa 65 Abnahmestellen in der Region Warendorf. Die Ausschreibung umfasst drei Lose für H-Gas, L-Gas und Sondervertragsabnahmestellen; ein Los sieht mindestens 10 Prozent Bioerdgas vor. Die Lieferleistung ist für 1.095 Tage vorgesehen, und Angebote müssen bis zum 22. Juni 2026 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Der Kreis Warendorf schreibt als Vergabestelle die Lieferung von Erdgas im eigenen Namen sowie im Auftrag und in Vollmacht der Kommunen Sassenberg und Beelen (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) aus.
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Sondervertragsabnahmestelle H-Gas, 10 % Bioerdgas
Mindestens 10 % Bioerdgas.
Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Tarifabnahmestellen H-Gas
Ca. 65 Abnahmestellen, davon 2 RLM-Abnahmestellen. Aufteilung in drei Lose, ein Los mit Bioerdgasanteil 10 %. 1 RLM-Abnahmestelle mit ca. 1.771 MWh/Jahr, H-Gas, 10 % Bioerdgas; 2 Tarifabnahmestellen H-Gas, 55 SLP-Abnahmestellen mit ca. 6.270 MWh/Jahr; 3 Tarifabnahmestellen und Sondervertragsabnahmestelle L-Gas, 8 SLP-Abnahmestellen mit ca. 827 MWh/Jahr, 1 RLM-Abnahmestelle mit 1.021 MWh/Jahr
Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Tarifabnahmestellen und Sondervertragsabnahmestelle L-Gas
Ca. 65 Abnahmestellen, davon 2 RLM-Abnahmestellen. Aufteilung in drei Lose, ein Los mit Bioerdgasanteil 10 %. 1 RLM-Abnahmestelle mit ca. 1.771 MWh/Jahr, H-Gas, 10 % Bioerdgas; 2 Tarifabnahmestellen H-Gas, 55 SLP-Abnahmestellen mit ca. 6.270 MWh/Jahr; 3 Tarifabnahmestellen und Sondervertragsabnahmestelle L-Gas, 8 SLP-Abnahmestellen mit ca. 827 MWh/Jahr, 1 RLM-Abnahmestelle mit 1.021 MWh/Jahr
Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Werden die aufgeführten Nachweise - ggf. nach Nachforderung gem. § 56 Absatz 2 VgV nicht oder nicht vollständig eingereicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (brutto), die auf Grundlage der angebotenen Preise in Verbindung mit den ausgewiesenen Abnahmemengen und der Anzahl der Abnahmestellen ermittelt wird.
- 1 %
- Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (brutto), die auf Grundlage der angebotenen Preise in Verbindung mit den ausgewiesenen Abnahmemengen und der Anzahl der Abnahmestellen ermittelt wird.
- 1 %
- Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (brutto), die auf Grundlage der angebotenen Preise in Verbindung mit den ausgewiesenen Abnahmemengen und der Anzahl der Abnahmestellen ermittelt wird.
- 1 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Werden die aufgeführten Nachweise - ggf. nach Nachforderung gem. § 56 Absatz 2 VgV nicht oder nicht vollständig eingereicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 31.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 598844-2026
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