Entleerung von 361 Papierkörben im Stadtgebiet Görlitz
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 06.11.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Görlitz
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 06.10.2026
- CPV-Codes
- Entleerung von Abfallbehältern (90918000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 686555-2026
- Verfahrensnummer
- 01a0f692-f342-42ba-9a8f-8e6df7d87151
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Görlitz beauftragt die regelmäßige Entleerung von derzeit 361 Papierkörben im Stadtgebiet und in den Ortsteilen. Die Leerungen erfolgen nach festgelegten Zyklen; die eingesammelten Abfälle sind zu verwerten oder zu beseitigen. Der Vertragszeitraum reicht vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030.
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Leistungsbeschreibung
Durchführung der Papierkorbentleerungen im Gebiet der Stadt Görlitz für 4 Jahre | Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Durchführung der Papierkorbentleerungen im Gebiet der Stadt Görlitz für 4 Jahre
Durchführung der Papierkorbentleerungen (Vertragszeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2030) im Gebiet der Stadt Görlitz: Entleerung von derzeit 361 Papierkörben im Stadtgebiet Görlitz und den Ortsteilen. Die Leistung beinhaltet die Leerung der Papierkörbe entsprechend einem Plan mit festgelegten Leerungszyklen (Anlage 1 zum Leistungsverzeichnis) sowie die Verwertung bzw. Beseitigung der eingesammelten Abfälle.
Frist: 06.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus dem deutschen Vergaberecht, insbesondere GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)Ausschlussgründe sind u. a. Sämtliche Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug und Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Insolvenz oder mit Insolvenz vergleichbare Verfahren, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel,Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit, nachweislicher Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. § 56 Abs. 2 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Mit Angebotsabgabe muss zwingend das verpreiste Leistungsverzeichnis sowie das ausgefüllte Angebotsschreiben eingereicht werden.Angebote die diese Unterlagen nicht beinhalten werden von der Wertung ausgeschlossen.Gemäß § 57 VgV gilt folgendes: Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Durchführung der Papierkorbentleerungen im Gebiet der Stadt Görlitz für 4 Jahre
- Da in diesem Verfahren keine weiteres Zuschlagskriterien festgelegt ist, ist nur der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium heranzuziehen. Der Preis (Gewichtung 100 %) wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme sowie einem möglichen Skontonachlass bei Zahlung innerhalb 14 Werktagen nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus dem deutschen Vergaberecht, insbesondere GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)Ausschlussgründe sind u. a. Sämtliche Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB, wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug und Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Insolvenz oder mit Insolvenz vergleichbare Verfahren, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel,Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit, nachweislicher Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. § 56 Abs. 2 VgV: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Mit Angebotsabgabe muss zwingend das verpreiste Leistungsverzeichnis sowie das ausgefüllte Angebotsschreiben eingereicht werden.Angebote die diese Unterlagen nicht beinhalten werden von der Wertung ausgeschlossen.Gemäß § 57 VgV gilt folgendes: Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote
Änderungen und Bieterfragen
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