Abfallentsorgung und Reinigung von Ölabscheidern und Sandfängen in Plauen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.12.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 49.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordbayern
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 26.11.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
- Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)
- Behälterreinigung (90913200)
- Entleerung von Abfallbehältern (90918000)
- Bekanntmachung
- vergabe.autobahn.de
- Bekanntmachungsnummer
- 786038-2025
- Verfahrensnummer
- d87b925a-78b5-4444-a0ff-8d206e115465
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern, sucht einen Dienstleister für eine Rahmenvereinbarung zur Abfallentsorgung am Gehöft der Autobahnmeisterei in Plauen. Beschafft werden die Lieferung und Vorhaltung geeigneter Behälter, die Übernahme, der Transport und die fachgerechte Entsorgung verschiedener Abfälle einschließlich der erforderlichen Nachweise sowie die Reinigung von Ölabscheidern und Sandfängen. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 49.000 Euro; Angebote können bis zum 29. Dezember 2025, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet die Lieferung und Vorhaltung von Behältern unterschiedlicher Ausführungen für verschiedene Abfallarten sowie die Übernahme, den Transport und die fachgerechte Entsorgung dieser Abfälle aus dem Gehöft der Autobahnmeisterei einschließlich der dazugehörigen Nachweisverfahren (Registerpflichten, Entsorgungsnachweise bzw. Sammelentsorgungsnachweise).
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · RV Abfallentsorgung Gehöft AM Plauen49.103,2 EUR
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet die Lieferung und Vorhaltung von Behältern unterschiedlicher Ausführungen für verschiedene Abfallarten sowie die Übernahme, den Transport und die fachgerechte Entsorgung dieser Abfälle aus dem Gehöft der Autobahnmeisterei einschließlich der dazugehörigen Nachweisverfahren (Registerpflichten, Entsorgungsnachweise bzw. Sammelentsorgungsnachweise). Der Vertrag beinhaltet auch die Reinigung von Ölabscheidern und Sandfängen einschließlich der Abfallentsorgung der anfallenden Schlämme und Sandfanginhalte.
Frist: 29.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · RV Abfallentsorgung Gehöft AM Plauen
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 76723-2026
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