Elektroinstallationen für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
20.03.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen (45212000)
  • Installation von Elektroanlagen (45311000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
195904-2026
Verfahrensnummer
7f32a2ca-5e57-40da-a881-6300362ba102

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid schreibt die elektrotechnischen Anlagen für den Neubau der KulTurnhalle aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Stark- und Schwachstromanlagen, Gebäudeautomation sowie Sicherheitstechnik. Die Ausführungsdauer ist auf 360 Tage angesetzt.

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Leistungsbeschreibung

Die Ausschreibung beinhaltet die Herstellung der Elektrotechnischen Anlagen für den Neubau der KulTurnhalle.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Neubau einer Kultur- und Sporthalle (KulTurnhalle), Elektroarbeiten

    Elektrotechnische Anlagen für den Neubau der KulTurnhalle. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Stark- und Schwachstrominstallationen einschließlich Schalt- und Verteilanlagen, Beleuchtungs- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Gebäudeautomation, strukturiertem EDV-Netz sowie sicherheitstechnischen Anlagen (u. a. ENS, Einbruchmeldeanlage, Videoüberwachung, RWA-Anlage, Lichtrufanlage). Weiterhin Bestandteil sind Blitzschutz, Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge (Wallbox), Wartungsleistungen für ausgewählte Anlagen sowie die Sachverständigenprüfung gemäß PrüfVO NRW.

    Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 6e EU VOB/A i.V.m. § 123 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 6e EU VOB/A i.V.m. § 124 Abs. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen (§ 16a EU Abs. 5 VOB/A; § 16a Abs. 5 VOB/A).

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

§ 6e EU VOB/A i.V.m. § 123 GWB (zwingender Ausschlussgrund) § 6e EU VOB/A i.V.m. § 124 Abs. 1 GWB (fakultativer Ausschlussgrund) Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen (§ 16a EU Abs. 5 VOB/A; § 16a Abs. 5 VOB/A).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 528654-2026

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