Elektro- und Informationstechnik für den Erweiterungsbau der Grundschule Wandlitz
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 03.11.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1.291.339,76 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde Wandlitz
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 03.10.2025
- CPV-Codes
- Elektroinstallationsarbeiten (45311200)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 648798-2025
- Verfahrensnummer
- c96509a6-0776-432c-ae32-91f2046bdfce
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Wandlitz schreibt die Elektro- und Informationstechnik für den dreigeschossigen Erweiterungsbau der Grundschule aus. Der Auftrag umfasst die vollständige Stark- und Schwachstrominstallation, inklusive Beleuchtung, Brandmeldeanlage und Anbindung an den Altbau. Die Ausführungsdauer ist auf 240 Tage angesetzt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Die Grundschule der Gemeinde Wandlitz befindet sich auf dem Areal an der Sporthalle. Die Gemeinde Wandlitz plant aufgrund weiter steigender Schülerzahlen einen Neubau zur Erweiterung der bestehenden Grundschule (kurz: EGW). Der 3-geschossige Erweiterungsbau ergänzt die bestehende Grundschule an ihrer südwestlichen Gebäudeseite. Der Neubau umfasst insgesamt 23 Unterrichtsräume samt Nebenräumen, einen Verwaltungsbereich, sowie eine Mensaküche mit großem Speiseraum im EG. Das Baugrundstück befindet sich auf dem Schulgelände der Grundschule Wandlitz. Eigentümer des Grundstücks ist die Gemeinde Wandlitz. Das Areal der Grundschule Wandlitz befindet sich an der Prenzlauer Chaussee. Der Erweiterungsbau wird entlang der süd-östlichen Grundstücksgrenze, parallel zur Straße An der Sporthalle errichtet. Auf dem Schulgelände befinden sich neben der Grundschule, einer Sporthalle und einem Parkplatz auch diverse Sportanlagen. Das Baufeld des Neubaus samt angrenzender Außenfläche mit Zuwegung und Parkplätzen umfasst im Gesamten ca. 5.000 qm. Die Fläche steht als Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung, ein Bauzaun wird gestellt. Aufgrund der baulichen Erweiterung der Grundschule schließt das Baufeld am nordwestlichen Ende bis direkt an das bestehende Schulgebäude an. Das Gelände ist eben. Für das Projekt Erweiterung Grundschule Wandlitz wird eine BNB - Zertifizierung in Silber mit der Systemvariante Unterrichtsgebäude, Version 2017 (BNB_UN_2017) angestrebt. Außerdem hat die Bauherrschaft eine Förderung als Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG (KFN NWG-QNG) beantragt, weshalb die Einhaltung der besonderen Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) erforderlich ist (Anforderungsniveau QNG-Plus). Zum Erreichen dieses Ziels ist während der Planung und Bauausführung des Vorhabens die Einhaltung der in den Anlagen zum Leistungsverzeichnis formulierten Anforderungen erforderlich.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Bauvorhaben Erweiterung der Grundschule Wandlitz: Elektro- und Informationstechnik
Umfang Neubauanteil: Es ist eine vollständige Elektroanlage aus Starkstrom- und Schwachstrominstallationen innerhalb des Schulgebäudes im Gebäude zu errichten. Dies beinhaltet: HA/HV, Versorgungsnetz mit UV, Niederspannungsinstallation inkl. Anschluss einer bauseits errichteten PV-Anlage am Anschlusspunkt auf dem Dach, Beleuchtungsanlagen, Potentialausgleich, TK- Anlagen mit Anbindung an Altbau, Türsprechanlage, Uhrenanlage, Elektroakustische Anlage, BMA, EMA, Übertragungsnetze / strukturierte Verkabelung mit Anbindung an Altbau und Starkstromanlagen in Außenanlagen (Beleuchtung bauseits) Umfang Bestandsgebäude: Elektroakustische Anlage und BMA auf den Stand eines Neubaus gemäß Brandschutzkonzept
Frist: 03.11.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
GILT FÜR SÄMTLICHE AUSSCHLUSSGRÜNDE. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A) mittels Formblatt 124 Für Nachunternehmer und andere Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle das Formblatt "Erklärung zu Ausschlussgründen" einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. - Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen wurde mittels Formblatt 124 - Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft mittels Formblatt 124 Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen anhand folgender Nachweise zu bestätigen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (entsprechende Gültigkeit oder nicht älter als ein Jahr) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (entsprechende Gültigkeit oder nicht älter als ein Jahr) Bei der Vergabe von Bauleistungen fordert der Auftraggeber gemäß § 5 Abs. 2 BbgVergG von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört. Die Bescheinigung darf nicht älter als sechs Monate sein, sofern sie nicht Bestandteil der Präqualifikation nach § 5 Abs. 1 BbgVergG ist. War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Ist ein Bieter gar nicht in das Sozialkassenverfahren eingebunden, so hat er eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er nicht zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. Die entsprechenden Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. - Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation mittels Formblatt 124 Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind ggf. folgende Nachweise zu erbringen: - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Die Nachforderung erfolgt gemäß § 16a EU VOB/A.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Bauvorhaben Erweiterung der Grundschule Wandlitz: Elektro- und Informationstechnik
- Der gewertete Gesamtpreis des Angebotes ergibt sich aus der Summe der Baukosten (LV, unter Berücksichtigung von Nachlässen, welche nicht an Bedingungen geknüpft sind) und der Wartungskosten für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
GILT FÜR SÄMTLICHE AUSSCHLUSSGRÜNDE. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A) mittels Formblatt 124 Für Nachunternehmer und andere Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle das Formblatt "Erklärung zu Ausschlussgründen" einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. - Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen wurde mittels Formblatt 124 - Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft mittels Formblatt 124 Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen anhand folgender Nachweise zu bestätigen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (entsprechende Gültigkeit oder nicht älter als ein Jahr) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (entsprechende Gültigkeit oder nicht älter als ein Jahr) Bei der Vergabe von Bauleistungen fordert der Auftraggeber gemäß § 5 Abs. 2 BbgVergG von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört. Die Bescheinigung darf nicht älter als sechs Monate sein, sofern sie nicht Bestandteil der Präqualifikation nach § 5 Abs. 1 BbgVergG ist. War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Ist ein Bieter gar nicht in das Sozialkassenverfahren eingebunden, so hat er eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er nicht zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. Die entsprechenden Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. - Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation mittels Formblatt 124 Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind ggf. folgende Nachweise zu erbringen: - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Die Nachforderung erfolgt gemäß § 16a EU VOB/A.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 416721-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.