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Elektro- und sicherheitstechnische Anlagen für den Neubau einer Grundschule

Status
Vergeben
Angebotsfrist
11.08.2026, 09:15 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
13.07.2026
CPV-Codes
Elektrotechnikinstallation (45315100)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
482541-2026
Verfahrensnummer
1694a5db-ec23-410d-8855-1d831d932589

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Grevesmühlen beschafft die Installation elektronischer Anlagen für den Neubau einer integrativen Grundschule auf dem Schulcampus. Zum beschriebenen Umfang gehören unter anderem eine Brandwarn- und Einbruchmeldeanlage, eine elektroakustische Alarmierungsanlage, eine Photovoltaikanlage sowie Anlagen für Sonnenschutz und Nachtauskühlung; die Angebotsfrist endet am 11. August 2026.

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Leistungsbeschreibung

Los 05 - Elektronische Anlagen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Los 05 - Elektronische Anlagen

    Auf dem Schulcampus Grevesmühlen soll eine neue Grundschule errichtet werden. Hierbei handelt es sich um eine integrative Schule, was erhöhte Anforderungen, zum Beispiel an die Alarmierung zur Folge hat. Der Schulbau umfasst Installation in Betonwänden, eine Brandwarnanlage, eine Einbruchmeldeanlage, eine ELA, eine PV-Anlage, Installationen in der Außenanlage, eine KNX gesteuerte Nachauskühlung und Sonnenschutzanlage, sowie eine große Fassadenuhr. Der Leitungszug erfolgt auf Kabelbahnen und Sammelhaltern, die stellenweise brandschutztechnisch eingehaust werden müssen.

    Frist: 11.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter/Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gemäß § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gemaß § 21 Absatz 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gemäß § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Fehlende Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert.

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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter/Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gemäß § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gemaß § 21 Absatz 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gemäß § 19 Absatz 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Fehlende Unterlagen werden gemäß § 56 VgV nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 672556-2026

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