Einbruchmeldeanlage mit Zentrale, Meldern und Videokameras

Status
Vergeben
Angebotsfrist
31.03.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
23.03.2026
CPV-Codes
Installation von Einbruchmeldeanlagen (45312200)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
199136-2026
Verfahrensnummer
be3ec501-3d02-4167-a3d5-ae68f47571b3

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Staatliche Bauamt Augsburg schreibt die Lieferung und Installation einer Einbruchmeldeanlage aus. Die Anlage umfasst eine Einbruchmeldezentrale mit 16 Linien, 132 Melder und Rauchmelder, 78 Infrarot-Melder sowie 12 Videokameras. Das Projekt wird in der Region Augsburg (Schwaben) durchgeführt und wird nicht durch EU-Mittel gefördert.

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Leistungsbeschreibung

Einbruchmeldezentrale mit 16 Linien Bauseitige MK und RK: 132 St. IR-Melder: 78 St. Videokameras: 12 St.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Einbruchmeldeanlage

    Einbruchmeldezentrale mit 16 Linien Bauseitige MK und RK: 132 St. IR-Melder: 78 St. Videokameras: 12 St.

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 587786-2026

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