Einbruchmeldeanlage mit Zentrale, Meldern und Videokameras
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 31.03.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Staatliches Bauamt Augsburg
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 23.03.2026
- CPV-Codes
- Installation von Einbruchmeldeanlagen (45312200)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 199136-2026
- Verfahrensnummer
- be3ec501-3d02-4167-a3d5-ae68f47571b3
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Staatliche Bauamt Augsburg schreibt die Lieferung und Installation einer Einbruchmeldeanlage aus. Die Anlage umfasst eine Einbruchmeldezentrale mit 16 Linien, 132 Melder und Rauchmelder, 78 Infrarot-Melder sowie 12 Videokameras. Das Projekt wird in der Region Augsburg (Schwaben) durchgeführt und wird nicht durch EU-Mittel gefördert.
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Leistungsbeschreibung
Einbruchmeldezentrale mit 16 Linien Bauseitige MK und RK: 132 St. IR-Melder: 78 St. Videokameras: 12 St.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Einbruchmeldeanlage
Einbruchmeldezentrale mit 16 Linien Bauseitige MK und RK: 132 St. IR-Melder: 78 St. Videokameras: 12 St.
Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
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LOT-0000 · Einbruchmeldeanlage
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 587786-2026
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