Durchführung von Baugrunduntersuchungen und Erstellung von Baugrundgutachten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
03.07.2026
CPV-Codes
Bodenuntersuchungen (71351500)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
457462-2026
Verfahrensnummer
a125671e-b2b7-4a32-a635-4d4b22f2b6da

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt schreibt Baugrunduntersuchungen für Infrastrukturprojekte aus. Der Auftrag umfasst die technische Erkundung des Bodens sowie die anschließende Erstellung eines fachlichen Baugrundgutachtens. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Geotechnik.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Durchführung von Baugrunduntersuchungen und Erstellen eines Gutachtens

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Baugrunduntersuchungen

    Durchführung von Baugrunduntersuchungen und Erstellen eines Baugrundgutachtens

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Verfügbarkeit der technischen Ausstattung, Personaleinsatzplan, Qualitätskontrolle
15 %
Plausibilität des Terminplans, Berücksichtigung Abstimmungen und Abgabetermin
10 %
Qualifikation, Referenzen, Ortskenntnisse
35 %
wirtschaftlichster Preis
40 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.