Durchführung der Schülerbeförderung zu Grund- und Förderschulen im Landkreis Germersheim

Status
Vergeben
Angebotsfrist
09.04.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
4
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
07.04.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
  • Personensonderbeförderung (Straße) (60130000)
  • Bedarfspersonenbeförderung (60140000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
235253-2026
Verfahrensnummer
d1f832a8-3516-441d-b505-52f7110fecd0

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Landkreis Germersheim schreibt die tägliche Schülerbeförderung zu vier verschiedenen Schulstandorten aus. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt, die unterschiedliche Förderschulen und eine Grundschule umfassen. Die Beförderung beinhaltet teilweise die Betreuung durch Begleitpersonen und erfordert spezifische Eignung für den Umgang mit Kindern mit Förderbedarf.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Durchführung der Schülerbeförderung - zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Germersheim (Los 1) - zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Rülzheim (Los 2) - zu und von der Jakob-Reeb-Schule in Germersheim und Ottersheim (Los 3) - zu und von der Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim (Los 4)

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Los 1 – Beförderung zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Germersheim

    Gegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Germersheim. | Derzeit sind 39 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einstellen kann. | Die Kinder sind pünktlich zum Unterricht zu befördern. Der Zeitpunkt der Abfahrt von den Wohnorten der Kinder muss so festgelegt werden, dass sie rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind, wobei darauf zu achten ist, dass die Ankunft zwischen 07:45 Uhr und 07:55 Uhr erfolgt. Eine Abholung ist montags bis donnerstags ab 15:45 Uhr sowie freitags ab 11:15 Uhr vorgesehen. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sollen nicht überschritten werden. | Grundlage für die Durchführung der Beförderungsleistungen ist die Tourenplanung. Diese erfolgt durch den Auftragnehmer. Es ist dabei zwingend darauf zu achten, dass die Fahrzeit für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist und 80 Minuten pro Tour, gerechnet ab dem ersten Fahrgast, nicht überschreitet. | Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen.

    Frist: 09.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2 – Beförderung zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Rülzheim

    Gegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Rülzheim. | Derzeit sind 134 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einstellen kann. | Die Kinder sind pünktlich zum Unterricht zu befördern. Der Zeitpunkt der Abfahrt von den Wohnorten der Kinder muss so festgelegt werden, dass sie rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind, wobei darauf zu achten ist, dass die Ankunft zwischen 08:00 Uhr und 08:10 Uhr erfolgt. Eine Abholung ist montags bis donnerstags ab 15:15 Uhr sowie freitags ab 13:15 Uhr vorgesehen. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sollen nicht überschritten werden. | Grundlage für die Durchführung der Beförderungsleistungen ist die Tourenplanung. Diese erfolgt durch den Auftragnehmer. Es ist dabei zwingend darauf zu achten, dass die Fahrzeit für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist und 80 Minuten pro Tour, gerechnet ab dem ersten Fahrgast, nicht überschreitet. | Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen.

    Frist: 09.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3 – Beförderung zu und von der Jakob-Reeb-Schule in Germersheim und Ottersheim

    Gegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Jakob-Reeb-Schule (Standort Germersheim und Standort Ottersheim). | Derzeit sind 11 Schülerinnen und Schüler mit 1 Begleitperson (Schulabgänger sind berücksichtigt) zum Schulstandort in Germersheim und 16 Schülerinnen und Schüler mit 1 Begleitperson (Schulabgänger sind berücksichtigt) zum Schulstandort in Ottersheim zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einstellen kann. | Die Kinder sind pünktlich zum Unterricht zu befördern. Der Zeitpunkt der Abfahrt von den Wohnorten der Kinder muss so festgelegt werden, dass sie rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind, wobei darauf zu achten ist, das die Ankunft zwischen 07:45 Uhr und 07:55 Uhr erfolgt. Eine Abholung ist montags bis freitags ab 16:50 Uhr vorgesehen. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sollen nicht überschritten werden. | Grundlage für die Durchführung der Beförderungsleistungen ist die Tourenplanung. Diese erfolgt durch den Auftragnehmer. Es ist dabei zwingend darauf zu achten, dass die Fahrzeit für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist und 80 Minuten pro Tour, gerechnet ab dem ersten Fahrgast, nicht überschreitet. | Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen.

    Frist: 09.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Los 4 – Beförderung zu und von der Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim

    Gegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim. | Derzeit sind 121 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern einstellen kann. | Die Kinder sind pünktlich zum Unterricht zu befördern. Der Zeitpunkt der Abfahrt muss so festgelegt werden, dass die Kinder rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sollen nicht überschritten werden. | Der Auftraggeber gibt die Tourenplanung vor | Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen.

    Frist: 09.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Schwere Verfehlung" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Kriterium: Gesetzestreue; Nachweis: Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt (FB 124, Nr. 1) und Eigenerklärung, dass kein wirksames Berufsverbot, kein wirksames vorläufiges Berufsverbot und keine wirksame Gewerbeuntersagung vorliegt (FB 124, Nr. 2) [Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Zahlungsunfähigkeit" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Kriterium: Zahlungsfähigkeit; Nachweis: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet (FB 124, Nr. 3) sowie auf Verlangen rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, sofern eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen abgegeben wurde [Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Kriterium: Zahlung von Steuern oder Abgaben; Nachweis: Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (FB 124, Nr. 4) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Monate) Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts, sofern das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt [Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Kriterium: Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen; Nachweis: Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (FB 124, Nr. 5) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Mon.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind, aktuelle (nicht älter als 12 Mon.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sofern der Betrieb beitragspflichtig ist und aktuelle (nicht älter als 12 Mon.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, soweit der Betrieb zur Mitgliedschaft verpflichtet ist Es greifen die Ausschlussgründe gemäß § 57 VgV. Zum Zeitpunkt des Submissionstermins fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden gemäß § 56 VgV vom Auftraggeber nachgefordert, sofern dies nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen ausgeschlossen ist. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise werden solchen gleichgestellt, die nicht die geforderte Aktualität aufweisen. | Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der Auftraggeber keinen Gebrauch machen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 – Beförderung zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Germersheim

Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 633 (Angebotsschreiben) und das Formblatt 255 (Preisblatt) vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 60 Punkten erreichen.
60 %
Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot für die zu befördernden Schülerinnen und Schüler auf der Basis der zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannten Abholadressen sowie den Zieladressen Mustertourenpläne ausgearbeitet vorzulegen. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 20 Punkten erreichen.
20 %
Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot ein schriftliches Servicekonzept einzureichen. Die Anforderungsbereiche sind im Formblatt 256 (Angaben Organisation und Service) aufgeführt. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 20 Punkten erreichen.
20 %

LOT-0002 · Los 2 – Beförderung zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Rülzheim

Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 633 (Angebotsschreiben) und das Formblatt 255 (Preisblatt) vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 60 Punkten erreichen.
60 %
Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot für die zu befördernden Schülerinnen und Schüler auf der Basis der zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannten Abholadressen sowie den Zieladressen Mustertourenpläne ausgearbeitet vorzulegen. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 20 Punkten erreichen.
20 %
Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot ein schriftliches Servicekonzept einzureichen. Die Anforderungsbereiche sind im Formblatt 256 (Angaben Organisation und Service) aufgeführt. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 20 Punkten erreichen.
20 %

LOT-0003 · Los 3 – Beförderung zu und von der Jakob-Reeb-Schule in Germersheim und Ottersheim

Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 633 (Angebotsschreiben) und das Formblatt 255 (Preisblatt) vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 60 Punkten erreichen.
60 %
Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot für die zu befördernden Schülerinnen und Schüler auf der Basis der zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannten Abholadressen sowie den Zieladressen Mustertourenpläne ausgearbeitet vorzulegen. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 20 Punkten erreichen.
20 %
Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot ein schriftliches Servicekonzept einzureichen. Die Anforderungsbereiche sind im Formblatt 256 (Angaben Organisation und Service) aufgeführt. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 20 Punkten erreichen.
20 %

LOT-0004 · Los 4 – Beförderung zu und von der Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim

Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 633 (Angebotsschreiben) und das Formblatt 255 (Preisblatt) vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 80 Punkten erreichen.
80 %
Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot ein schriftliches Servicekonzept einzureichen. Die Anforderungsbereiche sind im Formblatt 256 (Angaben Organisation und Service) aufgeführt. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 20 Punkten erreichen.
20 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Schwere Verfehlung" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Kriterium: Gesetzestreue; Nachweis: Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt (FB 124, Nr. 1) und Eigenerklärung, dass kein wirksames Berufsverbot, kein wirksames vorläufiges Berufsverbot und keine wirksame Gewerbeuntersagung vorliegt (FB 124, Nr. 2) [Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Zahlungsunfähigkeit" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Kriterium: Zahlungsfähigkeit; Nachweis: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet (FB 124, Nr. 3) sowie auf Verlangen rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, sofern eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen abgegeben wurde [Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Kriterium: Zahlung von Steuern oder Abgaben; Nachweis: Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (FB 124, Nr. 4) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Monate) Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts, sofern das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt [Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer entsprechenden Kategorie in dem vom Auftraggeber genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium "Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen" zugeordnet.] Art: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Kriterium: Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen; Nachweis: Eigenerklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (FB 124, Nr. 5) sowie auf Verlangen aktuelle (nicht älter als 12 Mon.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind, aktuelle (nicht älter als 12 Mon.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, sofern der Betrieb beitragspflichtig ist und aktuelle (nicht älter als 12 Mon.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft, soweit der Betrieb zur Mitgliedschaft verpflichtet ist Es greifen die Ausschlussgründe gemäß § 57 VgV. Zum Zeitpunkt des Submissionstermins fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden gemäß § 56 VgV vom Auftraggeber nachgefordert, sofern dies nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen ausgeschlossen ist. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen und Nachweise werden solchen gleichgestellt, die nicht die geforderte Aktualität aufweisen. | Von dem Nachforderungsrecht für Preisangaben gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV wird der Auftraggeber keinen Gebrauch machen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 424225-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.