Downloadkeys mit Zubehör für digitale und intelligente Fahrtenschreiber sowie Wartung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.01.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
03.12.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Peripheriegeräte (30232000)
  • Medienspeicher- und -lesegeräte (30233000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
737023-2024
Verfahrensnummer
394a52e0-23d0-4119-bd35-146a36da3f39

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beschafft Downloadkeys zum Auslesen und Übertragen von Daten aus digitalen und intelligenten Fahrtenschreibern sowie Fahrerkarten, einschließlich Zubehör, Instandhaltung und Wartung. Der voraussichtliche Gesamtbedarf beträgt über den Zeitraum von 2024 bis 2028 höchstens 930 Downloadkeys. Der Auftrag ist dem Raum Köln zugeordnet und hat eine Laufzeit von 1.440 Tagen.

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Leistungsbeschreibung

Zur Auslesung und Übertragung der, im Massenspeicher eines digitalen oder intelligenten Fahrtenschreibers im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 und mitgeltender Vorschriften, gespeicherten Daten sowie der Fahrerkarte, benötigen die Kontrollbeschäftigten neben einer Kontrollkarte einen sogenannten Downloadkey. Der Gesamtbedarf des BALM beträgt über die Jahre 2024 bis 2028 voraussichtlich 930 Downloadkeys (Höchstmenge).

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Abschluss eines Rahmenvertrags zur Lieferung von Downloadkeys zum Auslesen intelligenter und digitaler Fahrtenschreiber mit Zubehör sowie Leistungen zur Instandhaltung und Wartung

    Zur Auslesung und Übertragung der, im Massenspeicher eines digitalen oder intelligenten Fahrtenschreibers im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 und mitgeltender Vorschriften, gespeicherten Daten sowie der Fahrerkarte, benötigen die Kontrollbeschäftigten neben einer Kontrollkarte einen sogenannten Downloadkey. Der Gesamtbedarf des BALM beträgt über die Jahre 2024 bis 2028 voraussichtlich 930 Downloadkeys (Höchstmenge).

    Frist: 06.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise möglich.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Abschluss eines Rahmenvertrags zur Lieferung von Downloadkeys zum Auslesen intelligenter und digitaler Fahrtenschreiber mit Zubehör sowie Leistungen zur Instandhaltung und Wartung

Preise gemäß Preisblatt - Für das Zuschlagskriterium Preis kann die in den Bewerbungsbedingungen genannte Maximalpunktzahl erzielt werden. Der niedrigste Preis erhält die Maximalpunktzahl. Die dem niedrigsten Preis folgende, das heißt höheren Angebote, erhalten im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis entsprechend weniger Punkte. Angebotspreise, die den niedrigsten Angebotspreis um 100 % oder mehr übersteigen, werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Bei der Umrechnung wird auf zwei Dezimalstellen hinter dem Komma genau gerechnet und kaufmännisch gerundet. Bewertungsbeispiel (fiktiv) Bieter A bietet mit 10.000 EUR den niedrigsten und auskömmlichen Angebotspreis. Er erhält die Maximalpunktzahl, Bieter B bietet mit 12.000 EUR einen höheren Angebotspreis und erhält aufgrund des prozentualen Abstandes von 20 % (2.000 / 10.000) eine geringere Punktzahl von [Maximalpunktzahl – (20 % x Maximalpunktzahl)]. Bieter C bietet 24.000 EUR. Er erhält 0 Punkte.
30 %
Bepunktung zusätzlicher Qualitätskriterien gemäß Kriterienkatalog - Die Bewertung der leistungsabhängigen Zuschlagskriterien erfolgt anhand einheitlicher Bewertungsmaßstäbe, die für alle Bieter gleich angewendet werden. Zur Bewertung der angebotenen Leistung (bspw. qualitative, umweltbezogene und soziale Zuschlagskriterien) wird das BALM wie folgt vorgehen. Das BALM prüft zunächst, ob etwaige Mindestanforderungen an die Leistung aus der Leistungsbeschreibung, und, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt, aus den Kriterienkatalogen oder Bewertungsmatrizen, eingehalten werden. Werden Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Eine weitere Bewertung des Angebots findet nicht statt. Die als Bewertungskriterien kenntlich gemachten Kriterien bewertet das BALM anhand der vom Bieter eingereichten Unterlagen. In Bezug auf das jeweilige Kriterium können Punkte nach dem Bewertungsschema gem. Vergabeunterlagen (hier insbesondere Bewerbungsbedingungen) erzielt werden.
70 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Es gelten darüber hinaus insgesamt die in den Vergabeunterlagen ausführlich benannten Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB. Details zu den Ausschlussgründen sind u.a. der Anlage "Bewerbungsbedingungen" zu entnehmen. Mit Angebotsabgabe sind die vollständig und zweifelsfrei ausgefüllte Dokumente (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gem. § 126 BGB zu übermitteln. Das BALM kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch des Bieters auf Nachforderung besteht grundsätzlich nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (hierzu Ziffer 4) betreffen, ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur innerhalb der engen Grenzen des § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV ausnahmsweise möglich.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 187208-2025

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