Datenaustauschplattform (Data Hub) für Wasserstoffmarktgebiet

Status
Vergeben
Angebotsfrist
28.04.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
15.04.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
  • IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
  • Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
255472-2026
Verfahrensnummer
226ff076-4ce0-4b3c-98ba-0f6974f918d1

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Trading Hub Europe GmbH (Düsseldorf) vergibt die Entwicklung und den Betrieb einer internetgestützten Datenaustauschplattform (Data Hub) für das Wasserstoffmarktgebiet gemäß der BNetzA-Festlegung WasABi. Die Plattform dient als zentrale Austauschschicht für den standardisierten und sicheren Austausch von Markt- und Netzinformationen zwischen allen Marktteilnehmern. Das Projekt hat eine Laufzeit von 1.460 Tagen und wird in der Region Düsseldorf (DEA11) umgesetzt.

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Leistungsbeschreibung

Es wird eine internetbasierte zentrale Datenaustauschplattform (Data Hub) für das Wasserstoffmarktgebiet gemäß der BNetzA Festlegung WasABi benötigt, über die alle relevanten Markt- und Netzinformationen zwischen den Marktteilnehmern automatisiert ausgetauscht und bereitgestellt werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Datenaustauschplattform (Data Hub) Wasserstoffmarktgebiet

    Der "Data Hub" soll ein zentrales technologisches Element zur Schaffung des Wasserstoffmarktgebiets sein, dessen Erstellung und Betrieb wesentlicher Bestandteil dieser Vergabe ist. Der Data Hub soll die zentrale technische und fachliche Austauschschicht für alle relevanten Marktkommunikationsprozesse im Wasserstoffmarktgebiet bilden. Er dient als Datendrehscheibe für den standardisierten, sicheren und nachvollziehbaren Austausch von Marktnachrichten zwischen Marktpartnern. Dabei stellt er offene Schnittstellen bereit, über die Kommunikationsbeziehungen flexibel erweitert werden können. Für die Integrationsfähigkeit werden zudem Konformitäts- und Belastungstests (z. B. Rate Limit Tests, Retry Mechanismen, Stoppbestätigungen) vorgesehen, um zuverlässige Interoperabilität zu gewährleisten. In der BNetzA Festlegung WasABi ist definiert, dass der Data Hub bis zum 01.07.2027 einzurichten ist und danach bis zum 01.01.2028 mit den Marktbeteiligten in einer Einführungsphase zu testen ist. Über den Data Hub wird zusätzlich ein Portal bereitgestellt, das als zentrale Informations- und Zugangsschicht dient. Darüber hinaus unterstützt der Data Hub den Registrierungs- und Nutzerverwaltungsprozess für Marktteilnehmer, einschließlich Rollen- und Rechtekonzepten sowie der Weitergabe relevanter Registrierungsdaten an die angeschlossenen Systeme.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bewerber erklärt, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz - gem. § 3 LkSG Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz - Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Russland-Sanktionen mit einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 bzw. Abs. 2 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern. Es erfolgt eine Eigenerklärung, welche vom Bewerber auszufüllen ist in dem Dokument 102_Eigenerklärung, welches vom Bewerber verpflichtend auszufüllen ist. Der Bewerber erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt. Falls seine Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes auf gesondertes Verlangen vorlegen. Es erfolgt eine Eigenerklärung, welche vom Bewerber auszufüllen ist in dem Dokument 102_Eigenerklärung, welches vom Bewerber verpflichtend auszufüllen ist. Der Bewerber erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird der Bewerber ihn vorlegen. Es erfolgt eine Eigenerklärung, welche vom Bewerber auszufüllen ist in dem Dokument 102_Eigenerklärung, welches vom Bewerber verpflichtend auszufüllen ist. Der Bewerber erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird der Bewerber ihn vorlegen. Es erfolgt eine Eigenerklärung, welche vom Bewerber auszufüllen ist in dem Dokument 102_Eigenerklärung, welches vom Bewerber verpflichtend auszufüllen ist. Nachforderungen erfolgen gem. § 51 Abs. 2-4 SekVO.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Datenaustauschplattform (Data Hub) Wasserstoffmarktgebiet

Die Bewertung des Zuschlagskriteriums Gesamtpreis erfolgt durch eine Umrechnung der abgegebenen Angebotspreise in Wertungspunkte. Hierzu wird für jedes wertungsfähige Angebot der Quotient aus dem niedrigsten abgegebenen Gesamtpreis und dem vom jeweiligen Bieter angebotenen Gesamtpreis gebildet. Der so ermittelte Quotient wird anschließend mit dem Faktor 0,4 multipliziert. Dieser Faktor entspricht der festgelegten Gewichtung des Zuschlagskriteriums Preis in Höhe von 40 % an der Gesamtwertung. Die nach dieser Berechnungslogik ermittelten Punkte fließen gemäß ihrer Gewichtung in die Gesamtbewertung der Angebote ein.
40 %
Die Bewertung des Zuschlagskriteriums Qualität erfolgt auf Grundlage mehrerer festgelegter Einzelkriterien, die in Kategorien gruppiert sind. Jedes Einzelkriterium wird anhand einer einheitlichen Bewertungsskala mit 0 bis 5 Punkten bewertet, wobei 0 Punkte die niedrigste Bewertung und 5 Punkte die bestmögliche Bewertung des jeweiligen Kriteriums darstellen. Die für ein Einzelkriterium vergebenen Punkte werden anschließend mit dem jeweils vorgesehenen Gewichtungsfaktor des Einzelkriteriums multipliziert. Die Summe aller so gewichteten Einzelkriterien ergibt die Gesamtpunktzahl für das Zuschlagskriterium Qualität. Diese Gesamtpunktzahl wird abschließend mit dem Faktor 0,6 multipliziert. Der Faktor entspricht der Gewichtung des Zuschlagskriteriums Qualität in Höhe von 60 % an der Gesamtwertung. Die nach dieser Methodik ermittelten Punkte gehen entsprechend ihrer Gewichtung in die abschließende Gesamtbewertung der Angebote ein. Für die Bewertung des Kriteriums Qualität werden die folgenden Kategorien mit einer jeweiligen spezifischen Einzelgewichtung herangezogen. Die Gewichtung der enthaltenen Einzelkriterien ist innerhalb der Kategorie jeweils identisch. Folgende Kategorien mit Einzelkriterien sind festgelegt: Service Qualität (32,50%) - Effektivität und Effizienz des vorgeschlagenen Projektmanagementansatzes und Projektplans für die Implementierung, einschließlich Methodik und Einsatz von Tools - Erfahrung des designierten Service Managers anhand des CV und den persönlichen Referenzen - Erfahrung des designierten Change/Cut-Over-Managers anhand des CV und den persönlichen Referenzen - Erfahrung des designierten Entwicklungs- Managers (Projektleiter) anhand des CV und den persönlichen Referenzen - Konsistentes Service Management - Vulnerability Management - Projektmanagement (Zertifizierung, Planung, Herangehensweise) - Management von Schnittstellen und weiteren Dienstleistern - Weiterbildungsumfang der Mitarbeiter und Sicherstellung der Nutzung vom technologischen Fortschritt (vorallem im Bereich der Software-Entwicklung, des Betriebs auf Hyperscalern wie Azure und AWS, etc.) - Reporting-Konzept gemäß der Anforderungen - Sicherstellung der 24/7 Betriebsbereitschaft Technische Perspektive (30%) - Standardisierung der (Software-)Architektur - Flexibilität der (Software-)Architektur - Open-Source Berücksichtigung in der (Software-)Architektur - Passt die Planung und der Projektplan des Anbieters zu der des Auftraggebers - Sicherstellung der Softwarequalität - Aktive Reduktion von Risiken und Risikomanagement - Implementierung und Support der Services (Automatisierung, Prozesshärte, QS-Standards) Fokus im Bereich Testing - Flexibilität im Abruf von Services, vorallem im Rahmen der optionalen Bestandteile der Implementierung Kommerzielle / rechtliche Perspektive / Risikoverteilung (15%) - Rolle des Vertriebsmitarbeiters - Transparenz der Preisgestaltung und der Einmalkosten - Skaleneffekte und Preisdegression - Risiko des Preismodells / Versteckte Kosten - Anpassungen der Preise über die Laufzeit - Anpassungen an Rahmenvereinbarung, Anlagen und / oder Leistungsscheinen (RACI-Matrizen) Übergreifender Eindruck - Verzahnung des Angebots (20%) - Verständnis der auftraggeberspezifischen Anforderungen - Verständnis der branchenspezifischen IT-Anforderungen - Ausgestaltung des Lösungskonzeptes innerhalb der Vorgaben - Senior-Management-Einbindung - Personalkonzept / Projektteam (Rollenverteilung, Kommunikation im Team, Organigramm) - Beteiligung der Service Delivery-Einheit im Rahmen des Lösungskonzeptes Nachhaltigkeit (2,5%) - Umweltschutz - Nachhaltigkeit - Soziale Verantwortung
60 %

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

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Anforderungen

Der Bewerber erklärt, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz - gem. § 3 LkSG Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz - Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Russland-Sanktionen mit einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 Abs. 1 bzw. Abs. 2 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern. Es erfolgt eine Eigenerklärung, welche vom Bewerber auszufüllen ist in dem Dokument 102_Eigenerklärung, welches vom Bewerber verpflichtend auszufüllen ist. Der Bewerber erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt. Falls seine Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes auf gesondertes Verlangen vorlegen. Es erfolgt eine Eigenerklärung, welche vom Bewerber auszufüllen ist in dem Dokument 102_Eigenerklärung, welches vom Bewerber verpflichtend auszufüllen ist. Der Bewerber erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird der Bewerber ihn vorlegen. Es erfolgt eine Eigenerklärung, welche vom Bewerber auszufüllen ist in dem Dokument 102_Eigenerklärung, welches vom Bewerber verpflichtend auszufüllen ist. Der Bewerber erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird der Bewerber ihn vorlegen. Es erfolgt eine Eigenerklärung, welche vom Bewerber auszufüllen ist in dem Dokument 102_Eigenerklärung, welches vom Bewerber verpflichtend auszufüllen ist. Nachforderungen erfolgen gem. § 51 Abs. 2-4 SekVO.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 581552-2026

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