Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Dachkonstruktionen, Dachöffnungen und Dachbeläge in Meißen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
Keine Losaufteilung angegeben
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
28.08.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Errichtung von Dachstühlen sowie Dachdeckarbeiten und zugehörige Arbeiten (45261000)
  • Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten (45261410)
  • Dachreparatur und Dachwartung (45261900)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
876103

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit beauftragte Bauarbeiten an Dachkonstruktionen, Dachöffnungen und Dachbelägen in der Jüdenbergstraße 2 in Meißen. Die Leistungserbringung ist für den 24. August 2026 angegeben; ein genauerer Umfang oder eine Mengenangabe ist nicht genannt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

b) Zuschlag Auftragsgegenstand: Meißen, Jüdenbergstraße 2, 360-Dachkonstruktionen, -öffnungen, -beläge Auftraggeber: Bundesagentur für Arbeit, SB 93 Recht/Vergabe Verfahrensart: National Beschränkte Ausschreibung ohne TW Vertragsart: Bauauftrag Geschäftszeichen: 172599-003 Beauftragtes Unternehmen: 1. Firma: M. H. Bedachungs GmbH Daniel Hartmann; Zeitraum der Leistungserbringung: 24.08.2026

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.