Metallbauarbeiten für ein Bauvorhaben in Schwandorf
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- Keine Losaufteilung angegeben
- Auftraggeber
- Bundesagentur für Arbeit, SB 93 Recht/Vergabe
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 06.10.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Installation von Metallkonstruktionen (45223110)
- Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen (45223210)
- Baustahlmontagearbeiten (45262400)
- Metallbauarbeiten (45262670)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 887717
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit hat Metallbauarbeiten für ein Bauvorhaben in der Wackersdorfer Straße 4 in Schwandorf vergeben. Den Zuschlag erhielt die Schillinger GmbH; als Leistungserbringungszeitraum ist der 2. November 2026 angegeben. Weitere Angaben zum konkreten Umfang oder zu Mengen liegen nicht vor.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
b) Zuschlag Auftragsgegenstand: Schwandorf, Wackersdorfer Straße 4, 330-Metallbau Auftraggeber: Bundesagentur für Arbeit, SB 93 Recht/Vergabe Verfahrensart: National Beschränkte Ausschreibung ohne TW Vertragsart: Bauauftrag Geschäftszeichen: 174228-005 Beauftragtes Unternehmen: 1. Firma: Schillinger GmbH; Zeitraum der Leistungserbringung: 02.11.2026
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.