Dacharbeitsstände für die Wartung von Elektrobussen am Betriebshof Arnsberg
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 05.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 06.10.2026
- CPV-Codes
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- Bau von Bühnen (45237000)
- Metallbauarbeiten (45262670)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 689057-2026
- Verfahrensnummer
- e44aafb5-91e0-4a8a-9aa7-7032c6ad58a8
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH beschafft Bauleistungen für Dacharbeitsstände in der Werkstatt ihres Betriebshofs in Arnsberg. Sie sollen die Wartung und den Austausch von auf dem Dach montierten Komponenten der Elektrobusse ermöglichen, auf die das Unternehmen seine Busflotte ab 2026 schrittweise umstellt.
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Leistungsbeschreibung
Die RLG stellt seine Busflotte ab dem Jahr 2026 schrittweise von konventionellen Dieselbussen zu Bussen mit alternativen Elektroantrieb um. Komponenten wie z.B. Traktionsbatterie, Pantograph zur Ladung der neuen Fahrzeuge oder die Klimaanlage befinden sich auf dem Fahrzeugdach und müssen bei Bedarf getauscht werden können. Die Werkstatt auf dem Betriebshof muss für die Wartung und Instandhaltung der Elektrobusse ausgerüstet werden. Das Werkstattgebäude wird entsprechend vorliegender Planung auf dem bestehenden Gelände neu erstellt, um den Bedürfnissen der fachgerechten Wartung zu entsprechen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · RLG Umstellung Betriebshof Arnsberg- Dacharbeitsstände
Gegenstand der ausgeschriebenen Bauleistungen sind die Dacharbeitsstände.
Frist: 05.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 123, 142 GWB Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben. Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 123,142 GWB Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben. Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 124, 142 GWB Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben. Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben. Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 124,142 GWB Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben. Eine Nachforderung von fehlenden Angebotsdokumenten ist im Rahmen der Vorgaben der SektVO möglich.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · RLG Umstellung Betriebshof Arnsberg- Dacharbeitsstände
- Einziges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen und Instandhaltungsangeboten. Gewertet wird der vom Bieter angegebene Gesamtangebotspreis. Grundlage der Bewertung ist dabei der Brutto-Gesamtangebotspreis (inkl. MwSt.); eine ggf. vom Auftraggeber selbst zu entrichtende (Einfuhr-)Umsatzsteuer auf den Gesamtangebotspreis wird dabei für die Zwecke der Angebotswertung zum Gesamtangebotspreis hinzugerechnet.
- 100 %
Vergabeunterlagen
23 Dateien laut Portal · Stand 06.10.2026| Sonstiges | 426 KB | |
| Sonstiges | 391 KB | |
| Sonstiges | 1,4 MB | |
| Sonstiges | 832 KB | |
| Sonstiges | 627 KB | |
| Formular | 883 KB | |
| Formular | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 747 KB | |
| Sonstiges | 1,4 MB | |
| Sonstiges | 972 KB | |
| Anschreiben | 138 KB | |
| Sonstiges | 1,3 MB | |
| Sonstiges | 461 KB | |
| Sonstiges | 406 KB | |
| Sonstiges | 693 KB | |
| Sonstiges | 676 KB | |
| Sonstiges | 706 KB | |
| Sonstiges | 679 KB | |
| Sonstiges | 669 KB | |
| Sonstiges | 105 KB | |
| Sonstiges | 20 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,3 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 273 KB |
Anforderungen
Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 123, 142 GWB Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben. Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 123,142 GWB Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben. Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 124, 142 GWB Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben. Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in § 124 GWB Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben. Siehe hierzu die gesetzlichen Regelungen in §§ 124,142 GWB Das Nichtvorliegen ist durch Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Vergabeunterlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe" zu belegen. Die Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder und im Falle einer Eignungsleihe auch durch das hierfür in Anspruch genommene Drittunternehmen abzugeben. Eine Nachforderung von fehlenden Angebotsdokumenten ist im Rahmen der Vorgaben der SektVO möglich.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4YKRM2SJ
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