Cloudbasiertes Lernmanagementsystem mit Lernplattform und Autorentool
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 09.11.2026, 13:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Augsburg
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 12.10.2026
- CPV-Codes
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- Branchenspezifisches Softwarepaket (48100000)
- Unterrichtssoftwarepaket (48190000)
- Bekanntmachung
- staatsanzeiger-eservices.de
- Bekanntmachungsnummer
- 703620-2026
- Verfahrensnummer
- a7672d10-3f7c-4872-b81c-3a73aa08072a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Augsburg beschafft eine cloudbasierte Standardlösung für das Lernmanagement mit integrierten Funktionen einer Lernplattform und einem Werkzeug zur Erstellung von E-Learning-Kursen. Die Ausschreibung betrifft den Standort Augsburg; als Angebotsfrist ist der 9. November 2026 angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Cloudbasiertes Lernmanagementsystem als Standardlösung mit integrierten Komponenten einer Learning Experience Plattform sowie integriertem Autorentool zur schnellen und intuitiven Erstellung von E-Learnings.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · LMS
Cloudbasiertes Lernmanagementsystem als Standardlösung mit integrierten Komponenten einer Learning Experience Plattform sowie integriertem Autorentool zur schnellen und intuitiven Erstellung von E-Learnings.
Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass gemäß § 56 VgV Abs. 2 Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Dies gilt gleichermaßen, sofern das Angebot und / oder deren Bestandteile nicht dem geforderten Dateiformat entsprechen. Die ausschreibende Stelle kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen -oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle innerhalb einer von dieser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der von der ausschreibenden Stelle gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · LMS
- Bewertet wird der angebotene Gesamtpreis gemäß den eingereichten Angebotsformblättern. Das günstigste Angebot erhält die maximale Punktzahl (40 Punkte). Ab einem Abstand von 100 % zum günstigsten Angebot werden 0 Punkte vergeben. Angebote zwischen diesen Werten werden linear interpoliert und mit einer Nachkommastelle bewertet.
- 40 %
- B-Kriterien
- 60 %
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass gemäß § 56 VgV Abs. 2 Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Dies gilt gleichermaßen, sofern das Angebot und / oder deren Bestandteile nicht dem geforderten Dateiformat entsprechen. Die ausschreibende Stelle kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen -oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle innerhalb einer von dieser festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter dem nicht binnen der von der ausschreibenden Stelle gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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