Briefdienstleistungen für Justizbehörden in Oberbayern ohne Stadtgebiet München
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 27.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.10.2026
- CPV-Codes
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- Postbeförderung auf der Straße (60160000)
- Briefpostdienste (64112000)
- Postzustellung (64121100)
- Bekanntmachung
- evergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 742020-2026
- Verfahrensnummer
- 19901769-dbd8-4f71-a257-c8225e4ef658
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München, schreibt Briefdienstleistungen für Justizbehörden in Oberbayern aus; Behörden im Stadtgebiet München sind ausgenommen. Der Auftrag umfasst die Abholung, Vorbereitung, den Transport und die Zustellung von Briefen und Einschreiben, nicht jedoch förmliche Postzustellungsaufträge. Die Leistungen sollen ab dem 1. Juli 2027 erbracht werden; Angaben zu Menge und Vertragslaufzeit enthält die Beschreibung nicht.
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Leistungsbeschreibung
Für die in der Anlage 1 genannten Postausgangsstellen ist ab 01.07.2027 der Versand von Briefen und Einschreiben durchzuführen. Dieser Vertrag regelt für die in dieser Anlage genannten Justizbehörden die Postabholung, die Postvorbereitung sowie den Transport und die Zustellung von Briefsendungen. Ausgenommen sind förmliche Postzustellungsaufträge. Die sorgfältige und ordnungsgemäße Ausführung von Briefdienstleistungen ist für viele gerichtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungen von Briefen können für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu ernsthaften Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass die Zustellung von Briefen für die in der Anlage 1 genannten Justizbehörden auf einem sehr hohen Qualitätsniveau ausgeführt und gleichzeitig, dass das Ziel der Wirtschaftlichkeit angemessen berücksichtigt wird.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Briefdienstleistungen für die Justizbehörden in Oberbayern (ohne Behörden im Stadtgebiet München)
Für die in der Anlage 1 genannten Postausgangsstellen ist ab 01.07.2027 der Versand von Briefen und Einschreiben durchzuführen. Dieser Vertrag regelt für die in dieser Anlage genannten Justizbehörden die Postabholung, die Postvorbereitung sowie den Transport und die Zustellung von Briefsendungen. Ausgenommen sind förmliche Postzustellungsaufträge. Die sorgfältige und ordnungsgemäße Ausführung von Briefdienstleistungen ist für viele gerichtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungen von Briefen können für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu ernsthaften Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass die Zustellung von Briefen für die in der Anlage 1 genannten Justizbehörden auf einem sehr hohen Qualitätsniveau ausgeführt und gleichzeitig, dass das Ziel der Wirtschaftlichkeit angemessen berücksichtigt wird.
Frist: 27.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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LOT-0001 · Briefdienstleistungen für die Justizbehörden in Oberbayern (ohne Behörden im Stadtgebiet München)
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Änderungen und Bieterfragen
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