Abbruch alter Bodenbeläge und Verlegung von Linoleum- und Kautschukbelägen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.07.2026, 09:15 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Staatliches Bauamt Augsburg
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 01.07.2026
- CPV-Codes
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- Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten (45432100)
- Bodenverlegearbeiten (45432110)
- Bodenbelagsarbeiten (45432130)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 449658-2026
- Verfahrensnummer
- 25822157-6d35-45a4-a756-0272f7263aab
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Staatliche Bauamt Augsburg lässt alte Kunststoffbodenbeläge entfernen und neue Linoleum- und Kautschukbeläge verlegen. Die Arbeiten betreffen einen Altbau und einen Neubau in der Region Augsburg; ein Ausführungszeitraum ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
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Leistungsbeschreibung
Abbruch von altem PVC Bodenbelag, sowie Neuverlegung von Linoleum- und Kautschukbelag im Altbau und im Neubau.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Bodenbelagsarbeiten Lino und Kautschuk
Abbruch von altem PVC Bodenbelag, sowie Neuverlegung von Linoleum- und Kautschukbelag im Altbau und im Neubau.
Frist: 15.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 675815-2026
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