Bodenbelagsarbeiten für ein Forschungsgebäude der Hochschule Anhalt in Köthen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 10.12.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 06.11.2026
- CPV-Codes
- Bodenbelagsarbeiten (45432130)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 773747-2026
- Verfahrensnummer
- fd90e942-8d3e-4af0-bc5d-1acf52f358d1
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Kurzbeschreibung
Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg schreibt Bodenbelagsarbeiten für den Forschungsbau „Interdisziplinäres Forschungszentrum für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion“ der Hochschule Anhalt am Standort Köthen aus. Der Auftrag umfasst rund 2.700 m² Kautschukboden, 200 m Kautschuk-Hohlkehlsockel, 1.600 m² Aluminiumsockelleisten und zwei Sauberlaufmatten. Die Arbeiten sollen am 11. Februar 2027 beginnen und bis zum 21. September 2027 abgeschlossen sein.
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Leistungsbeschreibung
KKE 3-014 Bodenbelagsarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · KKE 3-014 Bodenbelagsarbeiten - GNUE Hochschule Anhalt, Standort Köthen - Forschungsbau "Interdisziplinares Forschungszentrum für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion" (InFonaL) (OLB-2026-0441)
2700 m² Bodenbelag Kautschuk 200 m Hohlkehlsockel Kautschuk 1600 m² Alu-Sockelleiste 2St Sauberlaufmatten Ausführungsbeginn: 11.02.2027 Zwischentermine: Montagebeginn: 25.02.2027 Fertigstellung Bodenbeläge Labore EG-2.OG 16.04.2027 Fertigstellung Bodenbeläge Büros 1.OG-2.OG 21.05.2027 Restleistungen und Ausführungsende 21.09.2027
Frist: 10.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!
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LOT-0001 · KKE 3-014 Bodenbelagsarbeiten - GNUE Hochschule Anhalt, Standort Köthen - Forschungsbau "Interdisziplinares Forschungszentrum für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion" (InFonaL) (OLB-2026-0441)
- Preis
Vergabeunterlagen
12 Dateien laut Portal · Stand 06.11.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Vertragsbedingungen | 116 KB | |
| Sonstiges | 8,3 MB | |
| Sonstiges | 93 KB | |
| Formular | 1,2 MB | |
| Sonstiges | 92 KB | |
| Sonstiges | 161 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 77 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 241 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 646 KB | |
| Sonstiges | 1,5 MB | |
| Sonstiges | 474 KB |
Anforderungen
gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!
Änderungen und Bieterfragen
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