Bezug und Verwaltung von gedruckten und elektronischen Zeitschriften
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.09.2024, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 08.08.2024
- CPV-Codes
- Zeitschriften (22213000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 478254-2024
- Verfahrensnummer
- c608890a-17e8-414d-b40f-dfa9c9a44a86
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit beschafft für das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg den Bezug von etwa 224 fachbezogenen Zeitschriftentiteln in gedruckter und elektronischer Form. Zum Auftrag gehören auch Dienstleistungen zur Konsolidierung der Zeitschriftenbezüge für den Zeitraum 2025 bis 2028. Die Angebotsfrist endet am 10. September 2024 um 12:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Bezug von gedruckten und elektronischen Zeitschriften, inkl. Dienstleistungen der Konsolidierung für den Zeitraum 2025-2028.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Zeitschriftenbezug und Verwaltung IAB
Allgemeiner Ausschreibungsgegenstand: Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) stellt in seiner Fachbibliothek für Arbeitsmarktforschung und Arbeitsverwaltung den Mitarbeitenden im Nürnberger Verwaltungszentrum der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein fachbezogenes Medienangebot zur Verfügung, darunter ca. 224 Zeitschriftentitel in den Formaten Print, Print + Online oder Online. Ausgeschrieben wird a) der Bezug von preisgebundenen und nicht preisgebundenen Zeitschriften aus Deutschland und aller Welt inklusive eines Bestell- und Verwaltungsportals für Biblio-theksmitarbeiter (E-Procurement-Plattform) b) die Konsolidierung der im Rahmen des Vertrags zu liefernden Zeitschriften Vom Bieter wird ein umfangreicher Zeitschriftenkatalog mit deutschen und internationalen Titeln zu den für den wissenschaftlichen und verwaltungsorientierten Auftrag der BA erforderlichen Zeitschriften erwartet. Hierunter fallen insbesondere wirtschafts- und sozialwissenschaftliche sowie psychologische, juristische und informationstechnische Zeitschriften und weitere Titel zu allen Aspekten der öffentlichen Verwaltung und Organisationssteuerung. Umfang und Dauer der Leistung: Kauf und Lieferung gedruckter Zeitschriften sowie Lizenzierung und Bereitstellung von Online-Zugängen Der Lieferauftrag umfasst derzeit ca. 224 Zeitschriftentitel. Aufgrund von Mehrfachabonnements einiger Titel ergibt sich eine derzeitige Gesamtsumme von ca. 250 Zeitschriftenabonnements. IP-gesteuerte Online-Zugänge werden zum jetzigen Zeitpunkt für Mitarbeiter im Umfang von 500 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) benötigt. Passwortgeschützte Online-Zugänge werden größtenteils einzeln oder in geringer Stückzahl benötigt. Die Titelliste des Zeitschriftenpakets wird sich im Laufe des Vertragszeitraumes aufgrund von Neu- und Abbestellungen regelmäßig ändern. Das kann bereits für den Jahrgang 2025 geschehen. Ein Mindestumsatz wird nicht garantiert. Die Bibliothek beteiligt sich an regionalen oder nationalen Konsortien zum Bezug von Online-Titeln (aktuelle Jahrgänge und/oder Archivbestände). Dies kann im Vertragszeitraum zu einer weiteren Verlagerung vom Print- auf den Online-Bezug oder zu Abbestellungen führen. Die Lieferung der Zeitschriften und die Bereitstellung der Online-Zugänge beginnt für die meisten Titel mit dem Jahresbeginn 2025 (Bestellperiode 01/2025-12/2025) und endet mit dem Jahresende 2028 (Bestellperiode 01/2028-12/2028). Ein kleiner Teil der Zeitschriften wurde für andere Bestellzeiträume erworben (z.B. Bestellperiode 03/2024-02/2025). Anpassungen der Preise können, in Absprache mit der BA für Preise ab 01/2026 durchgeführt werden (siehe vertragliche Regelung). Die E-Procurement-Plattform muss ab Auftragserteilung und nach Übergabe der abschließen-den Titelliste innerhalb von 4 Wochen betriebsfähig befüllt sein und mit den unter I.4.3 genannten Funktionalitäten freigeschaltet werden.
Frist: 10.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregister-gesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Zeitschriftenbezug und Verwaltung IAB
- Qualität
- 50 %
- Preis
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregister-gesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 720270-2024
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