Beweissicherung an Gebäuden und Anlagen vor dem Ausbau des Frankenschnellwegs
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 22.09.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
- CPV-Codes
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- Beratung im Bereich Bausubstanz (71315100)
- Gutachterische Tätigkeit (71319000)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 487975-2026
- Verfahrensnummer
- 54d3425a-6584-44ca-a7c4-f3ef63dad08d
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, beauftragt die Erfassung des Zustands benachbarter Gebäude, Anlagen und Einrichtungen vor dem Ausbau des Frankenschnellwegs. Im westlichen Bauabschnitt zwischen der Anschlussstelle Nürnberg-Doos und der Jansenbrücke sollen Schäden in der Regel in einem Umkreis von 25 Metern zum Baufeld dokumentiert werden, unter anderem durch Protokolle und datierte Farbfotos. Die Untersuchung umfasst auch sichtbare Gebäudeteile, besondere Ausstattungen, Maschinen und technische Anlagen; sie erfolgt vor Beginn der Bauarbeiten.
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Leistungsbeschreibung
Im Zuge des Ausbaus des Frankenschnellwegs (FSW) werden im Bauabschnitt West etwa zwischen der Anschlussstelle Nbg.-Doos / FÜ und der Jansenbrücke Baumaßnahmen durchgeführt (i.W. Fahrbahnerneuerung/-verbreiterung, Neuerrichtung von Lärmschutzwänden). Als Grundlage zur Abgeltung etwaiger Schadensersatzansprüche sollen benachbarte Gebäude und Objekte im Vorfeld beweissicherungstechnisch erfasst werden. Hierzu sollen im Umgriff des Baufeldes Gebäude i.d.R. in einer 25m breiten Zone, mindestens jedoch bis zur nächsten klaren Gebäudefuge erfasst werden. Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Zustand der durch das Vorhaben berührten Gebäude und sonstigen Anlagen durch das Beweissicherungsverfahren festzustellen, bereits vorhandene Schäden sind in Lage und Ausdehnung aufzunehmen, zu protokollieren und der Umfang der bestehenden Schäden durch Farbfotoaufnahmen mittels Digitalfotografie mit Datumseinblendung zu dokumentieren. Die Untersuchung muss sich auf alle Projektteile erstrecken, die in Augenschein genommen werden können. Zu erfassen sind auch besondere Ausstattungen der Gebäude und Räume sowie Maschinen, technische Anlagen und sonstige Einrichtungen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Kreuzungsfreier Ausbau Frankenschnellweg, Abschnitt West: Beweissicherung von Gebäuden, Anlagen und sonstigen Einrichtungen
Im Zuge des Ausbaus des Frankenschnellwegs (FSW) werden im Bauabschnitt West etwa zwischen der Anschlussstelle Nbg.-Doos / FÜ und der Jansenbrücke Baumaßnahmen durchgeführt (i.W. Fahrbahnerneuerung/-verbreiterung, Neuerrichtung von Lärmschutzwänden). Als Grundlage zur Abgeltung etwaiger Schadensersatzansprüche sollen benachbarte Gebäude und Objekte im Vorfeld beweissicherungstechnisch erfasst werden. Hierzu sollen im Umgriff des Baufeldes Gebäude i.d.R. in einer 25m breiten Zone, mindestens jedoch bis zur nächsten klaren Gebäudefuge erfasst werden. Vor Beginn der Bauarbeiten ist der Zustand der durch das Vorhaben berührten Gebäude und sonstigen Anlagen durch das Beweissicherungsverfahren festzustellen, bereits vorhandene Schäden sind in Lage und Ausdehnung aufzunehmen, zu protokollieren und der Umfang der bestehenden Schäden durch Farbfotoaufnahmen mittels Digitalfotografie mit Datumseinblendung zu dokumentieren. Die Untersuchung muss sich auf alle Projektteile erstrecken, die in Augenschein genommen werden können. Zu erfassen sind auch besondere Ausstattungen der Gebäude und Räume sowie Maschinen, technische Anlagen und sonstige Einrichtungen.
Frist: 22.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 710682-2026
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