Betriebsführung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.01.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Andernach
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 23.12.2025
- CPV-Codes
- Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 855868-2025
- Verfahrensnummer
- 874bb8f3-edaf-4123-b12c-a00dc1199ede
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Andernach schreibt die Betriebsführung und Instandhaltung ihrer Straßenbeleuchtung aus. Der Auftrag umfasst einen Zeitraum von 1440 Tagen (ca. 4 Jahre). Die Vergabe erfolgt als Dienstleistungsauftrag zur Sicherstellung der öffentlichen Beleuchtungsinfrastruktur.
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Leistungsbeschreibung
Betriebsführung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in der Stadt Andernach
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Betriebsführung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung
Gegenstand der Vergabe ist die Vergabe der Betriebsführung und der Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in Andernach. Der bisherige Betriebsführungs- und Instandhaltungsvertrag ist beendet. Mit dem aktuellen Betriebsführer besteht eine Interimslösung bis zur Beendigung dieses Vergabeverfahrens. Bieter haben sich darauf einzustellen, dass sich noch 20 Straßenbeleuchtungs-Schaltstellen und -Zähler in Mittelspannungsanlagen des örtlichen Verteilnetzbetreibers Stadtwerke Ander-nach Energie GmbH (SWA-E) befinden. Zugang sowie Arbeiten in diesen Schaltstellen sind ausschließlich in Begleitung von Mitarbeitern der SWA-E möglich. Für die grundsätzliche Zu-gangsberechtigung müssen die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter zunächst sämtliche Voraussetzungen einer "Elektrofachkraft" (hier insbesondere: einschlägiger Ausbildungsberuf mit Kenntnissen und Erfahrungen) erfüllen. SWA-E behält sich vor, entsprechende Nachweise (zum Beispiel Gesellenbrief, Fortbildungsnachweise) anzufordern. Derzeit gibt es in der Stadt Andernach ca. 4.500 Leuchtstellen. Mit Vertragsbeginn werden nur noch wenige Leuchten (vorwiegend Seilleuchten) keine LED-Leuchten sein. Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf 48 Monate. Eine zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um je 24 Monate wird zugelassen. Weitere Einzelheiten finden sich in den weiteren Vergabeunterlagen und der Leistungsbeschreibung.
Anforderungen an deinen Betrieb
1. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB; ggf: Nachweis der Selbstreinigung. 2. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. 3. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. 4. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitserklärung /Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt). 5. Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Klarstellung zu obiger Angabe: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 - 4 VgV und Artikel 56 Abs. 3 RL 2014/24/EU.
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
1. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB; ggf: Nachweis der Selbstreinigung. 2. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist. 3. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt) des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. 4. Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitserklärung /Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (gültig bzw. nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung in EU-Amtsblatt). 5. Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zum Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Klarstellung zu obiger Angabe: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach Maßgabe des § 56 Abs. 2 - 4 VgV und Artikel 56 Abs. 3 RL 2014/24/EU.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 508501-2026
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