Betriebsführung des Taubertsbergbads Mainz mit externer Geschäftsführung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.02.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
21.01.2025
CPV-Codes
Betrieb von Sportanlagen (92610000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
40562-2025
Verfahrensnummer
5166f9e4-df9e-4a86-8cc8-e35150b7a7b4

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Mainzer Stadtbad GmbH sucht ein fachlich versiertes Betreiberunternehmen für die Betriebsführung des Taubertsbergbads in Mainz einschließlich einer externen Geschäftsführung und -vertretung. Das 2004 eröffnete Sport- und Freizeitbad umfasst eine Saunalandschaft sowie ein separates Freibad und soll nach Abschluss der Generalsanierung und Erweiterung betrieben werden. Ein konkreter Auftragswert oder Zeitrahmen ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.

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Leistungsbeschreibung

Betriebsführung mit externer Geschäftsführung des Taubertsbergbads Mainz für die Mainzer Stadtbad GmbH

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Betriebsführung Taubertsbergbad, Mainz - 30023595

    Das 2004 eröffnete Taubertsbergbad in Mainz ist ein Sport- und Freizeitbad mit Saunalandschaft und separatem Freibad. Nach der Insolvenz der privaten Betreibergesellschaft hat die Mainzer Stadtbad GmbH (MSB), eine Tochtergesellschaft der Mainzer Stadtwerke AG (MSW), den Be-trieb des Bades übernommen. Mit Fertigstellung der Generalsanierung und Erweiterung des Taubertsbergbades soll ein fachlich versiertes Betreiberunternehmen die Mainzer Stadtbad GmbH beim Betrieb des Bades unterstützen. Dieses soll maßgeblich durch einen vom Betreiberunternehmen gestellten externen Geschäftsführer (m/w/d) ab dem 01.06.2025 erfolgen, der vor Ort im Taubertsbergbad tätig sein wird. Dessen wesentliche Aufgaben sind im nachfolgenden Organigramm und Leistungskatalog beschrieben. Eine persönliche Anwesenheit des Geschäftsführers im Rahmen einer Vollzeitstelle wird vorausgesetzt, dieser kann sich jedoch zur Erfüllung der Aufgaben auch weiterer Mitarbeiter (m/w/d) der Betreibergesellschaft bedienen. Weitergehende Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Anforderungen an deinen Betrieb

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bewerbers oder Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Betriebsführung Taubertsbergbad, Mainz - 30023595

Qualität
20 %
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Preis
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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bewerbers oder Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 348545-2025

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